zu Drucksache 6/2927 21.04.2017 Drucksache 6/3784Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Mai 2017 Schusswaffen in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. April 2017 wie folgt beantwortet: I. Waffenbesitz Vorbemerkung: Entsprechend der Endnote Nr. 5 wird das statistische Material soweit nicht anders angegeben ab dem Jahr 2003 bis einschließlich des Jahres 2015 zugrunde gelegt. Die Waffenstatistik für das Jahr 2016 mit Ausnahme der sog. Kleinen Waffenscheine stand bei der Erarbeitung der Antwort auf die Große Anfrage noch nicht zur Verfügung. 1. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren beziehungsweise sind registriert (bitte nach Jah resscheiben aufteilen)? Die Anzahl erlaubnispflichtige Schusswaffen stellt sich in den Jahren 2003 bis 2015 wie folgt dar: Jahr Anzahl erlaubnispflichtiger Schusswaffen 2003 120.862 2004 121.183 2005 122.343 2006 122.343 2007 124.487 2008 126.708 2009 127.901 2010 126.539 2011 127.050 2012 126.797 2013 126.387 2014 126.403 2015 126.485 2. Wie viele Inhaber eines Waffenscheins gab beziehungsweise gibt es (bitte nach Art des Waffen scheins sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? Bei den statistischen Daten zu Waffenscheinen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG handelt es sich nur um Personen im Bewachungs beziehungsweise Sicherheitsgewerbe. Für Privatpersonen wurden in Thüringen bislang keine Waffenscheine erteilt. A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2927 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Jahr Inhaber von Waffenscheinen 2003 199 2004 124 2005 175 2006 142 2007 149 2008 176 2009 174 2010 173 2011 175 2012 174 2013 167 2014 163 2015 157 Ein "Kleiner Waffenschein" für das Führen von Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen wird denjenigen Personen erteilt, die über die notwendige waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen. Eine Bedürfnisprüfung bei "Kleinen Waffenscheinen" sieht das Waffengesetz nicht vor. Jahr Inhaber von Kleinen Waffenscheinen 2003 1714 2004 2518 2005 2831 2006 3025 2007 3326 2008 3478 2009 3615 2010 3751 2011 3788 2012 3815 2013 3906 2014 3965 2015 4454 2016 7973 3. Wie viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte gab beziehungsweise gibt es (bitte nach Jahresscheiben und den verschiedenen Gruppen aufschlüsseln: a) Jäger (§ 13 Waffengesetz); b) Sportschützen (§ 14 Waffengesetz); c) Jäger und Sportschützen (§ 13 und § 14 Waffengesetz); d) Brauchtumsschützen (§ 16 Waffengesetz); e) Waffen- und Munitionssammler (§ 17 Waffengesetz); f) Waffen- und Munitionssachverständige (§ 18 Waffengesetz); g) Gefährdete Personen (§ 19 Waffengesetz); h) Erben (§ 20 Waffengesetz); i) Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (§ 28 Waffengesetz); j) Vereine (§ 10 Abs. 2 Waffengesetz); k) Sonstige nach § 8 Waffengesetz)? 3 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.a), 3.b) und 3.c) Jahr Anzahl der Inhaber einer Waffenbesitzkarte a) nach § 13 WaffG b) nach § 14 WaffG c) nach §§ 13 und 14 WaffG 2003 10.702 19.599 1.192 2004 10.690 19.397 1.213 2005 10.697 19.377 1.250 2006 10.804 19.196 1.301 2007 10.897 19.129 1.376 2008 10.764 19.085 1.402 2009 10.863 19.127 1.400 2010 10.578 18.195 1.616 2011 10.618 17.733 1.547 2012 10.896 17.372 1.442 2013 10.942 15.778 1.832 2014 11.180 14.369 1.592 2015 11.482 14.498 2.394 Zu 3.d) Waffenbesitzkarten an Brauchtumsschützen werden in Thüringen nicht erteilt. Zu 3.e) und 3.f) Hierbei handelt es sich um die Gesamtanzahl der Erlaubnisse nach §§ 17 und 18 Waffengesetz. Jahr Anzahl Erlaubnisse für Waffensammler und Waffensachverständige 2003 41 2004 40 2005 41 2006 41 2007 42 2008 42 2009 40 2010 39 2011 35 2012 38 2013 37 2014 37 2015 37 Zu 3.g) Bislang wurden in Thüringen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse nach § 19 Waffengesetz für "ge fährdete Personen" ausgestellt. Zu 3.h) Erben nach § 20 Waffengesetz Jahr Anzahl 2003 572 2004 595 2005 635 2006 705 2007 754 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Jahr Anzahl 2008 770 2009 591 2010 473 2011 414 2012 336 2013 349 2014 280 2015 258 Zu 3.i) Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal nach § 28 Waffengesetz Jahr Anzahl 2003 26 2004 29 2005 28 2006 24 2007 20 2008 21 2009 22 2010 23 2011 26 2012 22 2013 23 2014 19 2015 20 Zu 3.j) Waffenbesitzkarten für Vereine sind jeweils unter 3.a) beziehungsweise unter 3.b) mit erfasst. Zu 3.k) "Sonstige" sind nicht bekannt. 4. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen besaß beziehungsweise besitzt der Inhaber einer Waf fenbesitzkarte durchschnittlich (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der durchschnittliche Waffenbesitz stellt sich für die Jahre von 2003 bis 2015 wie folgt dar: Jahr durchschnittlicher Waffenbesitz pro Inhaber einer Waffenbesitzkarte 2003 3,7 2004 3,7 2005 3,7 2006 3,7 2007 3,7 2008 3,8 2009 3,8 2010 3,9 2011 4,0 2012 4,1 2013 4,3 2014 4,4 2015 4,3 5 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 5. In wie vielen Fällen wurde eine Waffenbesitzkarte aus welchen Gründen widerrufen oder zurückge nommen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Jahr Widerrufene oder zurückgenommene Waffenbesitzkarten 2003 2 2004 74 2005 58 2006 58 2007 47 2008 83 2009 48 2010 26 2011 205 2012 227 2013 306 2014 164 2015 229 Die einzelnen Widerrufs oder Rücknahmegründe werden von der Waffenstatistik nicht erfasst. 6. In wie vielen Fällen ist der beantragte Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (zum Beispiel ei ner Waffenbesitzkarte) aus welchen Gründen vor Gericht gescheitert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Jahr Widerrufsverfahren, die durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben wurden 2003 1 2004 2005 2006 1 2007 1 2008 2009 2010 1 2011 2012 2013 2014 2 2015 1 Die oben aufgezählten Widerrufsbescheide wurden durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben. In den angegebenen Fällen kamen die Verwaltungsgerichte im Rahmen der mündlichen Verhand lung zu der Überzeugung, dass die Waffenbesitzer als waffenrechtlich zuverlässig einzustufen sind. 7. Wie viele Genehmigungen nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (Erlaubnis zum Schießen mit einer Schuss waffe) wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Jahr Erteilte Schießerlaubnisse nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz 2003 135 2004 148 2005 161 2006 169 2007 184 2008 192 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Jahr Erteilte Schießerlaubnisse nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz 2009 197 2010 176 2011 176 2012 179 2013 152 2014 173 2015 175 8. Wie viele Erlaubnisscheine nach § 26 Abs. 1 Waffengesetz (nichtgewerbsmäßige Herstellung, Be arbeitung, Instandsetzung von Schusswaffen) wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüs seln)? Jahr Erlaubnisse zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung 2003 8 2004 4 2005 3 2006 3 2007 3 2008 3 2009 1 2010 6 2011 0 2012 6 2013 4 2014 4 2015 6 9. Zu wie vielen Unfällen, die auf den Umgang mit Schusswaffen zurückgingen, kam es (bitte nach le galen, erlaubnisfreien sowie illegalen Schusswaffen sowie Jahresscheiben und den Personenschä den [gegebenenfalls mit Todesfolge] aufschlüsseln)? Die abgefragten Daten werden von der Waffenstatistik nicht erfasst. Unfälle, bei denen sich eine Person aufgrund von Eigenverschulden selbst verletzt hat (Unfälle mit Selbstschädigung), werden mangels strafrechtlicher Relevanz auch in der polizeilichen Kriminal statistik (PKS) nicht erfasst. Erfasst werden in der PKS nur strafrechtlich relevante Delikte der fahrlässigen Körperverletzung be ziehungsweise der fahrlässigen Tötung mit dem Tatmittel "Schusswaffe" (Unfälle mit Fremdschädi gung). Mit den zur Verfügung stehenden Daten der PKS können keine weiteren Differenzierungen im Sinne der Fragestellung getroffen werden. Jahr Fahrlässige Körperverletzung Fahrlässige Tötung 2003 1 0 2004 6 0 2005 4 0 2006 3 0 2007 2 0 2008 1 0 2009 0 0 2010 0 0 2011 3 0 7 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Fahrlässige Körperverletzung Fahrlässige Tötung 2012 0 0 2013 0 0 2014 0 0 2015 2 0 2016 1 0 II. Jäger und Schützen 10. Wie viele Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Sportschützen gab bezie hungsweise gibt es (bitte für den Zeitraum vom Jahr 1990 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüs seln)? Zahlen liegen erst ab dem Jahr 1999 vor und stellen sich wie folgt dar: Jahr Bedürfnisgrund Sportschütze 1999 17.857 2000 18.268 2001 19.007 2002 19.482 Für die Jahre 2003 bis 2015 wird auf die Antwort zu 3.b) verwiesen. 11. Wie viele Schießsportverbände und schießsportliche Vereine gab beziehungsweise gibt es (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Die Gründung von Schießsportverbänden und schießsportlichen Vereinen ist wie alle Vereins gründungen - grundsätzlich frei (Artikel 9 GG) und unterliegt keiner Anzeigepflicht gegenüber den Waffenbehörden. Die Anzahl der Schießsportverbände und die Anzahl der Vereine der Sportschüt zen in Thüringen von 1990 bis heute stellen sich nach Kenntnis der Landesregierung wie folgt dar: Jahr Verbände Vereine 1990 49 1991 3 131 1992 4 184 1993 5 247 1994 6 299 1995 6 341 1996 7 372 1997 7 391 1998 7 411 1999 9 431 2000 11 457 2001 11 477 2002 11 478 2003 11 482 Jahr Verbände Vereine 2004 5 484 2005 6 491 2006 6 494 2007 7 501 2008 7 504 2009 7 504 2010 7 501 2011 7 500 2012 7 499 2013 7 501 2014 7 502 2015 7 499 2016 7 501 12. Wie viele Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Jäger gab beziehungswei se gibt es (bitte gemäß Frage 10 aufschlüsseln)? Zahlen liegen erst ab dem Jahr 1999 vor. 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Jahr Bedürfnisgrund Jäger 1999 10.526 2000 10.490 2001 10.619 2002 10.655 Für die Jahre 2003 bis 2015 wird auf die Antwort zu 3.a) verwiesen. 13. Wie viele nicht behördliche und nicht militärische Schießstätten gab beziehungsweise gibt es (bitte gemäß Frage 10 aufschlüsseln)? Zahlen liegen erst ab dem Jahr 1999 vor und werden nachfolgend dargestellt: Jahr nicht behördliche und nicht militärische Schießstätten 1999 357 2000 381 2001 402 2002 416 2003 424 2004 430 2005 447 2006 456 2007 458 2008 460 2009 464 2010 454 2011 447 2012 449 2013 449 2014 449 2015 477 14. Welche Rolle spielen Jäger, Sport und Brauchtumsschützen nach Ansicht der Landesregierung für den Naturschutz, die Pflege und Bewahrung von Tradition und kultureller Vielfalt sowie für das bür gerschaftliche Engagement in Thüringen? Der Landesjagdverband Thüringen e.V. ist ein privatrechtlich organisierter Verein und ein anerkann ter Naturschutzverband. Die Biotoppflege und der Artenschutz gehören zu den Aufgaben des Lan desjagdverbandes. Nach § 1 Abs. 3 des Thüringer Jagdgesetzes hat jeder Jagdausübungsberechtigte die Hege und die Nachhaltigkeit der in Thüringen vorkommenden Wildarten zu gewährleisten. Hege und Jagd sind so auszuüben, dass 1. das Wild mit anerkannten und gesetzlich zugelassenen Jagdmethoden unter Beachtung tierschutz rechtlicher Vorschriften und allgemein anerkannter Grundsätze der Weidgerechtigkeit erlegt wird, 2. die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden und 3. die Belange einer naturverträglichen Erholung in der freien Landschaft weitgehend unberührt bleiben. Der Thüringer Schützenbund e.V. (TSB) ist ein anerkannter Teil unserer Gesellschaft und Mitglied im Landessportbund sowie im Deutschen Schützenbund und damit gleichzeitig im Deutschen Olym pischen Sportbund. Die Sportschützen und ihr gemeinsames Wirken in Sportvereinen vermitteln Werte wie Disziplin, Ausdauer, Fairness und Verantwortung. Sie gehören zu den ältesten und da mit traditionsreichsten Vereinen im Freistaat. Die Fahnen und die Schützentrachten der TSBVer eine sind für viele Schützen Symbole ihrer Freiheit und des Zusammenhalts. Die Thüringer Schüt zen im TSB sind eine große Gemeinschaft mit über 500 Schützenvereinen in 21 Schützenkreisen 9 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode (entsprechen in ihrem Wirkungsbereich der regionalen Aufteilung der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Thüringen) und über 19.000 Mitgliedern. Sie leisten einen großen Beitrag für bürgerschaftliches Engagement. III. Straftaten Der Begriff "Schusswaffe" ist als Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes zu verstehen (Schuss waffen, deren Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedürfen sowie SRSWaffen [Schreckschuss, Reizgas und Signalwaffen] mit der Kennzeichnung "PTB im Kreis", CO2, Druckluft und Federdruck waffen mit der Kennzeichnung "F im Fünfeck"). Vorbemerkung zu den Fragen 15 und 16: Daten vor dem Jahr 2009 liegen aus Gründen des Datenschutzrechts entweder nicht mehr vor oder würden eine händische Auswertung erfordern, die aufgrund des notwendigen Ressourcenaufwandes nicht umsetzbar ist. Die angefragten Informationen können systembedingt erst ab dem Jahr 2009 au tomatisiert abgefragt werden. 15. Wie viele Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen wurden begangen (bitte nach Jahresschei ben, Deliktfeldern sowie nach Bedrohung mit Schusswaffe und Abgabe von Schüssen und Staats angehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln; bitte auch nach legalen und illegalen Schuss waffen aufgliedern)? Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik Thüringen (PKS) erfassten Fälle werden in der Anlage 1 aufgeführt. "Nichtdeutsche Tatverdächtige" (NDTV) ist ein Fachbegriff der PKS, deren Staatsange hörigkeit erst ab dem Jahr 2009 automatisiert recherchierbar ist. 16. Bei wie vielen Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen wurden illegale beziehungsweise le gale Schusswaffen als Tatmittel sichergestellt (bitte nach Jahresscheiben, illegalen sowie legalen Schusswaffen sowie Deliktfeldern und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufgliedern)? Straftaten Jahr Sicherstellung insg. Stückzahl legale Schusswaffe illegale Schusswaffe Tatverdächtige (TV) Straftaten gegen das Leben 2009 2015 0 Straftaten gegen sexuelle Selbst bestimmung 2009 2013 0 2014 1 1 1 x deutsch 2015 0 Rohheitsdelikte und Straftaten ge gen die persönli che Freiheit 2009 1 1 1 x deutsch 2010 35 35 39 x deutsch 2011 21 21 20 x deutsch 2012 5 5 10 x deutsch 2013 23 23 21 x deutsch 1 x litauisch 2014 15 15 14 x deutsch 2015 26 27 1 23 x deutsch Eigentumsdelikte 2009 2015 0 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Straftaten Jahr Sicherstellung insg. Stückzahl legale Schusswaffe illegale Schusswaffe Tatverdächtige (TV) Vermögens und Fälschungsdelikte 2009 2015 0 sonstige Straftat bestände gem. StGB 2009 0 2010 7 7 6 x deutsch 2011 4 4 1 x deutsch 3 x pakistan. 2012 1 1 1 x deutsch 2013 2 2 2 x deutsch 2014 12 12 8 x deutsch 2015 3 3 3 x deutsch strafrechtliche Ne bengesetze 2009 2 2 2 x deutsch 2010 14 13 1 12 x deutsch 2011 6 4 2 8 x deutsch 2012 8 7 1 12 x deutsch 2013 18 17 1 26 x deutsch 2014 10 9 1 9 x deutsch 2015 16 15 1 16 x deutsch, 1 x polnisch Vorbemerkung zu den Fragen 17 und 18: In der PKS wird lediglich nach Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz unterschieden. Eine weitere Differenzierung nach der Art der Waffe oder nach der Tathandlung erfolgt bei der Datenerfassung nicht. 17. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit Schusswaffen wurden began gen (bitte nach Jahresscheiben sowie nach Deliktfeldern [insbesondere illegaler Besitz, illegale Ein fuhr, illegaler Handel und illegale Herstellung von Schusswaffen] und Staatsangehörigkeiten der Tat verdächtigen aufschlüsseln)? Zu den in der PKS erfassten Fällen von Straftaten gegen das Waffengesetz erfolgen die Angaben für die Jahre 1993 bis 2015. Jahr erfasste Fälle Aufklärung in Bezug auf ermittelte TV in % ermittelte TV davon NDTV 1993 543 87,7 550 26 1994 543 88,3 538 21 1995 490 86,1 492 28 1996 683 80,5 641 28 1997 736 86,6 695 35 1998 739 88,4 743 35 1999 644 86,6 642 35 2000 664 91,0 666 22 2001 615 92,2 631 27 2002 646 93,0 651 20 11 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr erfasste Fälle Aufklärung in Bezug auf ermittelte TV in % ermittelte TV davon NDTV 2003 1.032 92,2 1.005 35 2004 1.225 93,1 1.204 53 2005 974 95,1 964 39 2006 894 94,0 851 30 2007 814 90,0 757 18 2008 838 92,8 795 28 2009 867 90,4 807 29 2010 919 92,3 870 33 2011 990 91,3 911 39 2012 914 92,1 877 31 2013 893 92,9 813 20 2014 938 93,0 864 31 2015 845 95,1 785 29 18. Wie viele Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden begangen (bitte gemäß der vor herigen Frage aufschlüsseln)? Zu den in der PKS erfassten Fällen von Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erfolgen die Angaben für die Jahre 1993 bis 2015. Jahr erfasste Fälle Aufklärung in Bezug auf ermittelte TV in % ermittelte TV davon NDTV 1993 30 76,7 31 1 1994 39 79,4 34 4 1995 19 89,4 22 3 1996 36 83,3 44 3 1997 32 87,5 37 3 1998 43 76,7 39 2 1999 24 62,5 15 0 2000 45 80,0 42 0 2001 32 81,3 31 5 2002 35 85,7 30 2 2003 27 88,9 28 3 2004 34 82,4 29 1 2005 21 61,9 18 0 2006 20 90,0 22 1 2007 18 100,0 18 0 2008 20 95,0 19 1 2009 23 100,0 27 0 2010 13 76,9 10 0 2011 14 78,6 14 1 2012 26 76,9 20 0 2013 32 71,9 25 1 2014 22 72,7 20 0 2015 24 66,7 20 0 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 19. Wie viele Schusswaffen wurden gestohlen (bitte nach Diebstahl ohne erschwerende Umstände, Diebstahl unter erschwerenden Umständen und schwerem Diebstahl von Schusswaffen sowie nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln; bitte nach erlaub nispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen aufgliedern)? Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Anzahl der erfassten Fälle des Diebstahls von Schuss waffen insgesamt, des Diebstahls von Schusswaffen ohne erschwerende Umstände sowie des Diebstahls von Schusswaffen unter erschwerten Umständen (entspricht schwerem Diebstahl) für die Jahre 1993 bis 2015 in Anlage 2 zusammengestellt. Weiterhin wurden die Anzahl der ermittel ten Tatverdächtigen sowie die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen unter Angabe der regist rierten Staatsangehörigkeit aufgelistet. Eine Unterscheidung nach erlaubnispflichtigen und erlaub nisfreien Schusswaffen erfolgt in der PKS nicht. 20. Wie viele illegale Schusswaffen wurden sichergestellt (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? Hierzu liegen keine entsprechenden Informationen vor. Mit Hilfe der PKS kann diese Frage nicht be antwortet werden. Eine maschinelle Unterstützung für die angefragten Daten gibt es in der PKS nicht. 21. Wie viele legale Schusswaffen wurden in Thüringen sichergestellt (bitte gemäß der vorherigen Fra ge aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute im Zusammenhang mit Straftaten gegen Polizeibeamte durch die Tatverdächtigen Schusswaffen eingesetzt (bitte nach Bedrohungen und Schussabgaben differenzieren sowie den aufgrund der Bedrohung/der Schussabgabe resultie renden Dienstausfall angeben; bitte auch nach legalen und illegalen Schusswaffen aufschlüsseln)? In der PKS wurden im Jahr 2015 zwei Fälle der Bedrohung, die sich gegen Polizeivollzugsbeamte richteten, mit dem Merkmal "mit Schusswaffe gedroht" erfasst. Im Zeitraum Januar bis September 2016 wurde erneut ein solcher Fall statistisch registriert. Ein daraus resultierender Dienstausfall eines Polizeibeamten lag in keinem der drei Fälle vor. Die Unterscheidung nach legalen und illegalen Waffen ist kein Bestandteil der PKS. Vorbemerkung zu den Fragen 23 bis 25: Die Zuständigkeit für das Sprengstoffrecht liegt beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Ab teilung gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz im Geschäftsbereich des Thüringer Minis teriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Infolge der Auflösung des Amtes für Arbeitsschutz, das bis 2006 die für das Sprengstoffrecht zuständi ge Behörde war, und der Umstrukturierung des daraus hervorgegangenen Landesbetriebs für Arbeits schutz und technischen Verbraucherschutz im Jahr 2012/2013 sind Informationen i. S. der Fragestel lung erst ab dem Jahr 2013 verfügbar. 23. Wie viele Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz wurden in Thüringen ausgestellt (bitte nach Jah resscheiben aufschlüsseln)? Die Anzahl der erteilten Erlaubnisse stellt sich nach Jahresscheiben aufgeschlüsselt wie folgt dar: Jahr Anzahl erteilter Erlaubnisse 2013 190 2014 134 2015 155 24. Wie viele Erlaubnisse wurden in Thüringen gemäß § 27 Abs. 3 Sprengstoffgesetz versagt (bitte nach Jahresscheiben und den Gründen aufschlüsseln)? 13 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Anzahl der versagten Erlaubnisse nach § 27 Abs. 3 des SprengG sowie deren Gründe sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Jahr Anzahl versagter Erlaubnisse Versagensgründe 2013 0 2014 1 fehlende Zuverlässigkeit nach § 8a SprengG 2015 1 fehlende Zuverlässigkeit nach § 8a SprengG 25. Wie viele erteilte Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz wurden in Thüringen entzogen (bitte nach Jahresscheiben und den Gründen aufschlüsseln)? In den Jahren 2013 bis 2015 wurden keine Erlaubnisse entzogen beziehungsweise eingezogen. IV. Kontrollen Vorbemerkung: § 36 Abs. 3 WaffG ist erst am 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Die Anzahl der durchgeführten Aufbewah rungskontrollen werden deshalb erst seit dem 1. April 2010 halbjährlich erfasst. Aufgrund der Meldein tervalle ist eine Aufschlüsselung nach Jahresscheiben nicht möglich, da die Meldepflicht jeweils zum 1. April sowie zum 30. September eines Jahres besteht. Bei der Ausweisung von statistischen Informationen der Landkreise und kreisfreien Städte ist zu be achten, dass die Stadt Eisenach gem. § 7 Abs. 2 ThürKGG die ihr aufgrund des Waffengesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegenden Aufgaben der unteren Waffenbehörde und zugleich gemäß § 8 Abs. 1 ThürKGG alle damit verbundenen notwendigen Be fugnisse auf den Wartburgkreis übertragen hat. Die Zweckvereinbarung wurde zum 1. April 2015 wirk sam. Ab diesen Zeitpunkt werden für die Stadt Eisenach keine statistischen Zahlen mehr ausgewiesen. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hält die Waffenbehörden mit relativ niedriger Kontrollquote regelmäßig dazu an, die Kontrollen zu intensivieren und die Kontrollquote zu steigern. 26. Wie viele Kontrollen gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben sowie Landkreisen und kreisfreien Städten auf schlüsseln)? Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. 27. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Kontrollen aus der vorherigen Frage Waffenbesitzkarten entzogen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. 28. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Kontrollen aus Frage 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaf fen und Munition eingeleitet (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. 29. Wie viele Schusswaffen wurden bei den Kontrollen aus Frage 26 aufgrund welcher Verstöße ge gen das Waffenrecht sichergestellt? Wie viele davon wurden vernichtet (bitte gemäß Frage 26 auf schlüsseln)? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Sichergestellte Waffen werden in der Regel jedoch nicht vernichtet, sondern an Berechtigte überlassen oder unbrauchbar gemacht. 30. In wie vielen Fällen wurde den Mitarbeitern der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden (im Folgen den: Waffenbehörden) der Zugang zu den zu kontrollierenden Räumlichkeiten verwehrt (bitte ge mäß Frage 26 aufschlüsseln)? Zugangsverweigerungen sind nicht bekannt. 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 31. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Verweigerung des Zutritts zu den zu kontrollierenden Räum lichkeiten die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Erlaubnisschein) ent zogen (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? Unter Bezug auf die Antwort zu Frage 30 wurden keine Waffenbesitzkarten widerrufen. 32. In wie vielen Fällen betraten Mitarbeiter der Waffenbehörden aufgrund der Verhütung dringender Gefahren Wohnräume gegen den Willen des Inhabers (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 6 verwiesen. 23. Welcher Anteil aller Schusswaffenbesitzer (anzugeben in Prozent) wurde in den jeweiligen Land kreisen/kreisfreien Städten kontrolliert (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? Der Anteil der bisher kontrollierten Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen vom 1. April 2010 bis zum 30. September 2016 beträgt aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten: Behörde tatsächlich durchgeführte Kon trollen Kontrollquote % Altenburg 512 74,7 Eichsfeldkreis 332 14,9 Gotha 258 16,5 Greiz 730 61,8 Hildburghausen 335 25,0 Ilmkreis 252 18,4 Kyffhäuserkreis 392 21,1 Nordhausen 304 23,8 SaaleHolzlandKreis 164 15,2 SaaleOrlaKreis 356 28,9 Saalfeld 475 32,9 Schmalkalden 538 26,3 Sonneberg 165 15,2 Sömmerda 1031 66,5 UnstrutHainichKreis 1220 88,6 Wartburgkreis/Eisenach 497 20,1 WeimarerLand 504 32,0 Erfurt 351 31,9 Gera 185 33,7 Jena 305 73,6 Suhl 108 25,2 Weimar 82 12,3 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hält die Waffenbehörden mit relativ niedriger Kontrollquote regelmäßig dazu an, die Kontrollen zu intensivieren und die Kontrollquote zu steigern. 34. Wie schätzt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffenge setz im Kontext der Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) ein? § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz räumt der Behörde die Möglichkeit ein, die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition verdachtsunabhängig überprüfen zu können und verpflichtet den Waffen besitzer, den Beauftragten der zuständigen Behörde den Zutritt zu gestatten. Diese Pflicht des Waf fenbesitzers besteht nur bei den darauf gerichteten Kontrollen und beschränkt sich auf die Räume, in denen die Aufbewahrung stattfindet. 15 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG. Wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung ist eine ver dachtsunabhängige Kontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz gegen den Willen des Waffen besitzers nicht gestattet. Allerdings ist eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Kooperationsbereitschaft des Waffen besitzers mit der Waffenbehörde bei der Nachschau als gröblicher Verstoß gegen das Waffenge setz anzusehen, der Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit nahelegt und in einem Widerruf der waf fenrechtlichen Erlaubnisse münden kann. 35. Wie schätzt die Landesregierung die verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffen gesetz im Kontext der Unschuldsvermutung ein? § 36 Abs. 3 WaffG wurde durch das 4. ÄndGSprengG vom 17. Juli 2009 verschärft und trat am 25. Juli 2009 in Kraft. Die Änderungen des Waffengesetzes waren eine Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden am 11. März 2009, der mit einer nicht ordnungsgemäß aufbewahrten Schusswaffe zu sammenhing. Mit diesen Änderungen entfiel das Erfordernis eines begründeten Zweifels; stattdes sen sind verdachtsunabhängige Kontrollen eingeführt worden. Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse, dass Waffen und Munition aus Gründen der öf fentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch zum Schutz von Leib und Leben Dritter, ord nungsgemäß aufbewahrt werden. Ziel der Kontrollen ist es, das Bewusstsein des Waffenbesitzers hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umgangs mit Waffen und Munition zu schärfen und mögliche Gefahren, die sich zwangsläufig auch aus dem legalen Waffenbesitz ergeben, eng zu begrenzen. Nur ein effektiver Umgang mit diesem Instrument vermag der Erfüllung dieses Regelungszwecks Rechnung zu tragen. V. Kommunen 36. Welche Einnahmen und Ausgaben entstanden den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Aus führung des Waffengesetzes (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten mit den jeweiligen Ein nahmen und Ausgaben [aufgegliedert nach Personal sowie Sachkosten] aufgliedern sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Einnahmen und Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Ausführung des Waffen rechts liegen nicht vor, da diese im Finanzhaushalt der Kommunen und Landkreise nicht gesondert erfasst beziehungsweise in der Jahresrechnung nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern im Abschnitt 11 Öffentliche Ordnung des Gruppierungsplans für die Haushalte der kommunalen Ge bietskörperschaften enthalten sind. 37. In welcher Höhe wird die Gebühr für die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben (bitte nach Landkreisen sowie kreisfreien Städ ten aufschlüsseln und die jeweilige Gebührenhöhe angeben)? Gebührenerhebung für die Zuverlässigkeitsüberprüfung: Behörde Gebühr in Euro Altenburg 25,56 Eichsfeldkreis 25,56 Gotha 25,56 Greiz 25,56 Hildburghausen 25,56 Ilmkreis 25,00 Kyffhäuserkreis keine Nordhausen keine SaaleHolzlandKreis 25,56 SaaleOrlaKreis 30,00 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Behörde Gebühr in Euro Saalfeld 25,56 Schmalkalden 25,56 Sonneberg 25,00 Sömmerda 25,56 UnstrutHainichKreis 26,00 Wartburgkreis/Eisenach 26,00 WeimarerLand 27,00 Erfurt 25,56 Gera 25,56 Jena keine Suhl 25,56 Weimar keine Sollten im Rahmen der Regelüberprüfung weiterführende Maßnahmen erforderlich werden (zum Bei spiel Aktenanforderungen bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften) kann sich die Gebühr erhöhen. VI. Wirtschaft 38. Wie viele Waffenherstellungserlaubnisse nach § 21 Waffengesetz wurden erteilt (bitte nach Jahres scheiben aufschlüsseln)? Jahr gewerbliche Waffenherstellungserlaubnisse (Bestand) 2003 1 2004 1 2005 1 2006 1 2007 1 2008 3 2009 3 2010 3 2011 3 2012 3 2013 3 2014 3 2015 4 39. Wie viele Waffenhandelserlaubnisse nach § 21 Waffengesetz wurden erteilt (bitte nach Jahresschei ben aufschlüsseln)? Jahr Gewerbliche Waffenhandelserlaubnisse (Bestand) 2003 85 2004 84 2005 85 2006 89 2007 87 2008 90 2009 92 2010 94 2011 94 2012 96 2013 95 17 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Gewerbliche Waffenhandelserlaubnisse (Bestand) 2014 92 2015 91 40. Welche Rolle spielen waffenherstellende Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung Thürin gens und wie unterstützt die Landesregierung Thüringer Waffenhersteller (bitte nach Standort so wie nach Kenntnis der Landesregierung Mitarbeiterzahl und Umsatz der waffenherstellenden Un ternehmen [auch Subunternehmen, die einzelne Waffenkomponenten produzieren] aufschlüsseln)? Waffenherstellende Unternehmen haben in Thüringen eine lange Tradition und sind für einzelne, wenige Regionen, wie zum Beispiel in der Stadt Suhl, ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Insgesamt hat der Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2003 bis heute über die Thüringer Aufbaubank neun Thüringer Hersteller von Schusswaffen beziehungsweise Zulieferer für diese Unternehmen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt knapp 8,8 Millionen Euro an den Standorten Neustadt, Lan gewiesen, Suhl, Gleichamberg, Gera und ZellaMehlis unterstützt. Hierauf entfallen circa 8,4 Millio nen Euro auf Zuschüsse aus diversen Programmen mit den Schwerpunkten auf der einzelbetrieb lichen Gemeinschaftsaufgabe (GRW-Gewerbe) und der Technologieförderung sowie 0,4 Millionen Euro auf Darlehen aus unterschiedlichen Programmen für Investitions- und Betriebsmittelfinanzie rung. Die geförderten neun Unternehmen hatten jeweils im Zeitpunkt der Bewilligung beziehungs weise der Darlehenszusage zusammen insgesamt 664 Mitarbeiter beschäftigt. Weitergehende Informationen, insbesondere aktuelle Informationen zu den Mitarbeiterzahlen oder den Firmenumsätzen, liegen der Landesregierung nicht vor. VII. Positionen der Landesregierung 41. Tritt die Landesregierung auf Bundesebene für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ein? Wie begründet die Landesregierung ihre Position? Die Landesregierung setzt sich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung generell für Regelungen ein, die einem noch besseren Schutz der Bevölkerung vor den mit dem Gebrauch von Waffen zusammenhängenden Gefahren dienen. Mit Blick auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Bundesrats-Drs. 61/17) empfahl Thüringen ein Verbot halbautomatischer kriegswaf fenähnlicher Schusswaffen. Ein solches Verbot kann die Verfügbarkeit dieser Waffen effektiv ein schränken und der Gefahr eines Missbrauchs entgegenwirken. Zudem sprach sich Thüringen für eine Prüfung der Regelungen zur qualifizierten Kontrolle von Waf fenbesitzern sowie Waffen und Munitionsbeständen aus und erneuerte mit Hessen die Forderung hinsichtlich der Einführung einer Regelanfrage der zuständigen Waffenbehörden bei den Verfas sungsschutzbehörden im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 Waf fengesetz. Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrol lieren und auch bereits vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis möglichst ausschließen zu können, ist eine waffenbehördliche Regelabfrage bei der jeweils zuständigen Verfassungsschutz behörde erforderlich. Gleichzeitig soll das Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen regelmä ßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen. Nicht zuletzt empfahl Thüringen, Schusswaffen nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme: Waffenschränke mit Panzerglastür). Alternative Siche rungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollen auch künftig unzulässig bleiben. Grund hier für ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten. 42. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung dem durch weitere Verschärfungen des Waffenrechts bedingten Rückgang des ehrenamtlichen Engagements in (Sport)Schützenvereinen und bei Jägern entgegengewirkt werden? 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 Die nachhaltige Gewinnung von Menschen für ein ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft und in Vereinen ist generell schwieriger und aufwändiger geworden. Ein signifikanter Zusammen hang zwischen dem Rückgang des ehrenamtlichen Engagements und der Verschärfung des Waf fenrechts ist nach Kenntnis der Landesregierung jedoch nicht belegbar. Spezifische Maßnahmen über die allgemeine Unterstützung des Ehrenamts hinaus sind daher nicht erforderlich. 43. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Reduktion der Anzahl der Schusswaffen im Privatbe sitz beziehungsweise ein Verbot des privaten Schusswaffenbesitzes die Kriminalität (insbesondere die Gewaltkriminalität) verringern würde? Wenn ja, warum (bitte wissenschaftliche Studien ange ben, mit denen die Landesregierung ihre Position begründet)? Eine Reduktion der Anzahl der Schusswaffen in Privatbesitz kann zu einer Verringerung der Krimi nalität (unter Benutzung einer Schusswaffe) führen, da jede Schusswaffe im Privatbesitz grundsätz lich die Möglichkeit des vorsätzlichen oder fahrlässigen Missbrauchs erhöht. Hierzu zählen Fallkons tellationen, in denen sich Angehörige des Waffenbesitzers Zugang zu den Waffen verschaffen, aber auch Fälle des Diebstahls von Waffen aus Wohnungen oder anderen, nicht besonders gesicherten Objekten. Entsprechende wissenschaftliche Studien liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 44. Welche Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Schusswaffen und zur Verschärfung der Si cherungsregelungen für ihre Aufbewahrung und den Transport sind nach Ansicht der Landesregie rung aus welchen Gründen sinnvoll (bitte begründen)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 45. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zu einem Schwarzpulververbot (bitte begründen)? Schwarzpulver wird heute insbesondere zum Vorderladerschießen und zum Böllerschießen ge braucht. Es wird im Schießsport als Reminiszenz an die Geschichte des Schützenwesens verwen det, wo es in verschiedenen Disziplinen des Vorderlader und Westernschießens oder zum Böller und Salutschießen (Böllerpulver) zum Einsatz kommt. Ein Schwarzpulververbot würde für den Bereich des Sprengstoffrechts den Wegfall der Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit diesem Stoff bedeuten. Sofern die sprengstoffrechtlichen Forderungen zum sicheren Umgang mit Schwarzpulver, wie bei spielsweise der Nachweis eines Bedürfnisses, eingehalten werden, bestehen keine Bedenken ge gen die weitere sachgerechte Verwendung, so dass ein Schwarzpulververbot derzeit nicht ange strebt wird. 46. Welche Konzepte zur Eindämmung der Verbreitung von illegalen Schusswaffen unterstützt die Lan desregierung aus welchen Gründen? Welche Initiativen will die Landesregierung hierzu im Bundes rat ergreifen? Die Landesregierung verfolgt durch Präventions und Aufklärungsmaßnahmen das Ziel, die Bevölke rung entsprechend zu informieren und Handlungssicherheit zu vermitteln. Beispielsweise veröffent lichte das Thüringer Innenministerium mit Änderung des Waffenrechts im Jahr 2003 die Informations broschüre "Das neue Waffenrecht Mehr Verantwortung mehr Sicherheit!", in der die wichtigsten Neuregelungen enthalten waren. Darin wurde auch darüber aufgeklärt, welche Maßnahmen notwen dig sind, um eine mögliche Strafverfolgung wegen unberechtigten Waffenbesitzes zu vermeiden. Das Gemeinschaftsprojekt "JUREGIO" zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz klärt im Rah men von LehrerSchülerElternVeranstaltungen vielfach über die rechtlichen Konsequenzen sowie Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Umgang mit illegalen Waffen und verbotenen Gegenständen auf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 47. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für die Eindämmung des OnlineWaffenhandels im sogenannten Darknet für erforderlich? Welche Initiativen will die Landesregierung hierzu im Bun desrat ergreifen? 19 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich in ihrer Herbstkonferenz am 17. November 2016 in Berlin (TOP II.8) mit den Möglichkeiten und Risiken des internetbasierten Handels und In formationsaustauschs in getarnten, nur eingeschränkt zugänglichen Netzwerken, dem sogenann ten Darknet, befasst. Sie sehen mit Sorge, dass derartige Netzwerke Personen, die auf herkömmlichem Wege Zugang zu Waffen, Betäubungsmitteln, Falsifikaten oder kriminellen Dienstleistungen nicht ohne weiteres fin den, es ermöglichen, niedrigschwellig Zugang zu einer kriminell nutzbaren, logistischen Infrastruk tur zu erhalten. Die Justizministerinnen und Justizminister haben es für erforderlich gehalten, das öffentliche Feilbieten von Gegenständen und Dienstleistungen zur Vorbereitung von Straftaten im Internet zu unterbinden und die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit dies durch Anpas sungen des materiellen Strafrechts, namentlich des Waffengesetzes, besser als bisher erreicht wer den kann. Die Landesregierung hat die entsprechende Beschlussfassung der Konferenz unterstützt. Über den Innenausschuss des Bundesrates wurde zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Än derung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Bundesrats-Drs. 61/17) mit Unterstützung Thüringens eine Empfehlung eingebracht, um dem öffentlichen Feilbieten von Schusswaffen auf anonymen OnlinePlattformen Einhalt zu gebieten. Hiernach soll bereits das bloße Anbieten von Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis unter Strafe gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Ant wort zu Frage 41 verwiesen. 48. Hält die Landesregierung die Kontrolldichte durch die Waffenbehörden für ausreichend (bitte be gründen)? Die Kontrolldichte durch die Waffenbehörden bei den verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskon trollen nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG ist grundsätzlich ausreichend. Die Überprüfungen sind stich probenartig durchzuführen. Ziel der Überprüfung ist es nicht, alle Waffenbesitzer zu überprüfen, sondern das Bewusstsein für die sorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition zu schärfen. Das Bekanntwerden durchgeführter anlassunabhängiger Kontrollen trägt dazu bei, dass eventuell vorhandene Aufbewahrungsmängel von den Erlaubnisinhabern zunehmend eigenmotiviert abge stellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 und 35 verwiesen. 49. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit einer Novellierung des Thüringer Jagdge setzes? Die Jagd soll sich an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren sowie den neues ten Erkenntnissen der Jagdpraxis, Werten des Tierschutzes und Erfordernissen der Lebensmittel hygiene Rechnung tragen. Der Wildbestand soll sich an der WinterÄsungskapazität des Lebens raums orientieren. 50. Plant die Landesregierung für die Jagdausübung die Verwendung von bleifreier Munition vorzu schreiben? Wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage begründet sich nach Ansicht der Landesregie rung ihre Zuständigkeit? Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 des Thüringer Jagdgesetzes ist es verboten, die Jagd in einem Umkreis von 100 Metern an Gewässern unter Verwendung von bleihaltigem Schrot auszuüben. Bei der Be jagung von Flug und Niederwildarten soll nun gänzlich die Verwendung von Bleischrot untersagt werden. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung ist jedoch noch nicht abge schlossen. Es wurde weder ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes von der Landesregierung beschlossen noch die Ressortabstimmung eingeleitet. Im Übrigen beabsichtigt der Bund Vorgaben zur Minimierung des Bleigehalts von Geschossen in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Eine bundeseinheitliche Regelung zum Bleigehalt von Ge schossen wird von der Landesregierung befürwortet. Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.September 2006 sind die Rechtsmaterien teils in die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung des Bundes überführt worden, teils den Län 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 dern zugefallen. Für das Jagdwesen wurde die konkurrierende Gesetzgebung durch ein Abwei chungsrecht der Länder ergänzt. 51. Wird nach Ansicht der Landesregierung durch die geplante Novellierung des Thüringer Jagdgeset zes der Artenschutz gefährdet (bitte begründen)? Nein; die nach § 1 Abs. 3 des Thüringer Jagdgesetzes bestehende Verpflichtung des Jagdaus übungsberechtigten zur Hege der in Thüringen vorkommenden Wildarten soll fortbestehen bleiben. Auch in diesem Punkt ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Auf die Antwort zu Frage 50 wird verwiesen. Darüber hinaus wird der Arten und Biotopschutz durch das Thüringer Naturschutzgesetz abgesichert. VIII.Entwurf der EUWaffenrichtlinie 52. Welche Gespräche mit welchen Schießsportverbänden, schießsportlichen Vereinen, Jagdverbän den und vereinen hat die Landesregierung im Vorfeld ihrer zustimmenden Positionierung zur No vellierung der EU-Waffenrichtlinie im Bundesrat geführt (bitte nach den beteiligten Ministerien und den Vereinigungen und Verbänden sowie dem Datum des Gesprächs auflisten)? Im Vorfeld der Novellierung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ände rung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen im Bundesrat gab es keine Gespräche des zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit dem Dachverband der Sportschützen, dem Thüringer Schützenbund. Am 21. Januar 2016 wurde der Thüringer Schützenbund um eine schriftliche Stellungnahme zur Novellierung der o.g. Richtlinie gebeten. Diese hat der Thüringer Schützenbund abgegeben. Gespräche des zustän digen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit den Jagdverbänden wurden nicht geführt. 53. Wie viele veränderte/umgebaute Schusswaffen (halbautomatische Schusswaffen, die zu automati schen umgebaut wurden; Gas- und Signalwaffen sowie Zierwaffen und historische Waffen, die zu schussfähigen Waffen umgebaut wurden) wurden vom Jahr 2003 bis heute sichergestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie die Schusswaffenart [vor wie nach der Veränderung/dem Um bau] angeben)? Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. 54. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zur Praktikabilität der Regelung, wonach durch das Ein fügen eines Magazins mit mehr als 20 Patronen in eine halbautomatische Schusswaffe mit Zent ralfeuermunition diese in die Verbotskategorie A der EUWaffenrichtlinie fällt, während bei einem Entnehmen des Magazins diese wieder unter Kategorie B (genehmigungspflichtige Feuerwaffen) subsumiert wird? Nach Artikel 5 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtli nie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Per son, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halb automatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder b) im Falle von LangFeuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann, es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Ge nehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt. Gegen die Praktikabilität dieser Regelung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, da in Art. 10 vorgesehen ist, dass für den Erwerb und den Besitz von Munition die gleichen Regelungen wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition vorgesehen ist, gelten und darüber hinaus der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, beziehungsweise für LangFeuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, nur noch für die Personen möglich sein soll, die eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen der Kategorie A verfügen. 21 Drucksache 6/3784Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 55. Wie schätzt die Landesregierung die Verbreitung von Waffen der Kategorie B7 bei Thüringer Schüt zen ein (bitte begründete Schätzungen abgeben)? Die Landesregierung hat keine Informationen über die Verbreitung von zivilen halbautomatischen Schusswaffen bei Thüringer Schützen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein von vollautoma tischen Selbstladerwaffen hervorrufen, die Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sind. Weder in der von den Waffenbehörden geführten Statistik noch im Nationa len Waffenregister erfolgt eine Zuordnung dieser Schusswaffen auf die Bedürfnisgründe. 56. Wird der vorliegende EUWaffenrichtlinienentwurf nach Ansicht der Landesregierung dem Sicher heitsbedürfnis der Bürger gerecht, wenn dieser den legalen Waffenbesitz und handel einschränkt, während sich die Organisierte Kriminalität und Terroristen vorrangig illegaler Waffen bedienen? Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/ EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen ist im Interesse der Sicherheit der Bürger, insbesondere des Schutzes von Leib und Leben im Zusammenhang mit der Verwendung von Waffen, erforderlich. Die Einschränkung des legalen Waffenbesitzes beziehungsweise die Erschwerung des legalen Zu gangs zu Schusswaffen sind als integraler Bestandteil der Richtlinie zu sehen. Sie tragen dazu bei, grundsätzlich die Verwendung von Waffen bei kriminellen oder terroristischen Handlungen zu er schweren oder auch zu verhindern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 57. Wie beurteilt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen des legalen Waffen besitzes und handels durch die geplante Novellierung der EUWaffenrichtlinie angesichts von Sta tistiken, die aufzeigen, dass in Deutschland mehr Straftaten unter Verwendung von illegalen/nicht registrierten Schusswaffen, als mit legalen Schusswaffen begangen werden? Angesichts des Umstandes, dass aus jeder legalen Schusswaffe eine illegale Schusswaffe werden kann und auch mit legalen Schusswaffen Straftaten begangen werden, werden die beabsichtigten Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes für notwendig gehalten. Insbesondere größere Amok taten in Deutschland (z. B. Gutenbergschule Erfurt im Jahr 2002, Winnenden im Jahr 2009) wurden mit legalen Waffen begangen, zu denen sich die Täter Zugang verschaffen konnten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 58. Sieht die Landesregierung die geplante Novellierung der EUWaffenrichtlinie als erforderlich an, auch wenn Deutschland bereits heute über ein äußerst strenges Waffenrecht verfügt (bitte begrün den)? Die Landesregierung hält die Novellierung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Ra tes zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Be sitzes von Waffen für zwingend notwendig, da ein Ziel dieser Richtlinie insbesondere auch die Fest legung einheitlicher Standards in den einzelnen Mitgliedstaaten ist. 59. Welche Kosten entstünden den Waffenbehörden in Thüringen bei einer Umsetzung der geplanten Novellierung der EU-Waffenrichtlinie (bitte begründete Schätzungen angeben)? Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wird die Novellierung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen voraussichtlich im April 2017 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben dann 15 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die Umsetzung in nationales Recht fällt in die Kompetenz des Bundesgesetz gebers, der hierzu eine begründete Kostenschätzung vorlegen muss. Daher ist eine Schätzung zu den Auswirkungen der Umsetzung auf die Waffenbehörden zum jetzigen Zeitpunkt durch die Lan desregierung nicht möglich. 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3784 60. Welche Auswirkungen würde die Umsetzung der novellierten EUWaffenrichtlinie nach Ansicht der Landesregierung auf die kleinen und mittleren Waffenunternehmen in Thüringen haben (Steigerung der Kosten, Entlassung von Mitarbeitern etcetera; bitte begründete Schätzungen angeben)? Es liegen keine Informationen zu Umsätzen, Absatzmärkten, Mitarbeiterzahlen usw. der nachgefrag ten Unternehmen vor. Daher ist eine begründete Schätzung zu den Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen nicht möglich. 61. Welche Kosten entstünden den Schützen und Jägern in Thüringen bei einer Umsetzung der geplan ten Novellierung der EU-Waffenrichtlinie (bitte begründete Schätzungen angeben)? Auf die Antwort zu Frage 59 wird verwiesen. Eine Schätzung zu den Auswirkungen der Umsetzung auf die Schützen und Jäger ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Landesregierung nicht möglich. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Polizeiliche Kriminalstatistik Thüringen Erfasste Fälle und ermittelte Tatverdächtige (TV) insgesamt und davon Fälle mit Schusswaffenanwendung (Erfasste Fälle, Tatverdächtige, davon nichtdeutsche Tatverdächtige (NDTV) mit Angabe der Staatsangehörigkeit Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit Straftaten insgesamt 1993 160.941 51.461 189 173 keine Sonderrecherche möglich - ---- - 1994 164.285 55.074 132 94 keine Sonderrecherche möglich 1995 186.939 63.496 227 136 keine Sonderrecherche möglich 1996 185.727 69.282 234 157 keine Sonderrecherche möglich 1997 172.531 69.232 266 153 keine Sonderrecherche möglich 1998 173.394 72.312 231 148 keine Sonderrecherche möglich 1999 161.128 68.322 174 140 keine Sonderrecherche möglich 2000 155.943 67.962 176 130 keine Sonderrecherche möglich 2001 160.711 67.890 151 110 keine Sonderrecherche möglich 2002 166.121 69.332 125 95 keine Sonderrecherche möglich 2003 165.456 68.923 136 84 keine Sonderrecherche möglich 2004 164.276 67.526 170 81 keine Sonderrecherche möglich 2005 152.386 64.720 115 74 keine Sonderrecherche möglich 2006 150.077 62.696 94 68 keine Sonderrecherche möglich 2007 147.118 61.694 101 69 keine Sonderrecherche möglich 2008 142.620 59.641 74 53 keine Sonderrecherche möglich 2009 138.681 59.705 0 21 10 0 2010 138.049 58.626 44 70 154 3 Aserbaidschan (2), Ukraine 2011 136.955 58.342 42 56 97 5 Italien, Kosovo, Irak, Pakistan, ungeklärt 2012 140.087 58.763 13 49 60 2 Niederlande, China 2013 142.310 59.479 71 74 166 5 Litauen (2), Ungarn, Armenien, Tadschikistan 2014 142.060 57.138 49 77 128 4 russ. Föderation, Türkei, Ungarn, Irak Türkei (4), Serbien (2), Kasachstan (2), Österreich, Polen, Ägypten, Armenien, Irak, Libanon, Usbekistan davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr 15135874358.308140.2402015 Seite 1 von 6 Anlage 1 Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr Straftaten gegen 1993 199 182 6 33 keine Sonderrecherche möglich das Leben 1994 200 200 1 11 keine Sonderrecherche möglich - 0000 - 1995 211 236 1 3 keine Sonderrecherche möglich 1996 166 201 1 5 keine Sonderrecherche möglich 1997 132 162 0 4 keine Sonderrecherche möglich 1998 129 157 1 6 keine Sonderrecherche möglich 1999 141 139 1 7 keine Sonderrecherche möglich 2000 105 149 0 2 keine Sonderrecherche möglich 2001 87 129 1 3 keine Sonderrecherche möglich 2002 103 118 1 20 keine Sonderrecherche möglich 2003 94 123 1 1 keine Sonderrecherche möglich 2004 100 88 0 2 keine Sonderrecherche möglich 2005 102 129 1 5 keine Sonderrecherche möglich 2006 85 118 0 6 keine Sonderrecherche möglich 2007 95 112 1 1 keine Sonderrecherche möglich 2008 102 116 0 2 keine Sonderrecherche möglich 2009 88 97 0 0 0 0 2010 71 82 0 1 1 0 2011 81 89 0 0 0 0 2012 69 89 0 0 0 0 2013 63 71 0 1 1 0 2014 55 67 1 1 6 1 russ. Föderation 2015 94 78 0 0 0 0 Seite 2 von 6 Anlage 1 Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr Straftaten gg. die sex. 1993 1.021 598 4 1 keine Sonderrecherche möglich Selbstbestimmung 1994 1.037 661 3 0 keine Sonderrecherche möglich - 1000 - 1995 1.102 738 1 0 keine Sonderrecherche möglich 1996 1.168 808 1 0 keine Sonderrecherche möglich 1997 1.333 951 0 0 keine Sonderrecherche möglich 1998 1.370 972 0 0 keine Sonderrecherche möglich 1999 1.443 1.022 1 0 keine Sonderrecherche möglich 2000 1.397 928 3 0 keine Sonderrecherche möglich 2001 1.291 897 4 0 keine Sonderrecherche möglich 2002 1.289 942 1 0 keine Sonderrecherche möglich 2003 1.341 999 3 0 keine Sonderrecherche möglich 2004 1.401 1.042 3 0 keine Sonderrecherche möglich 2005 1.761 1.522 0 0 keine Sonderrecherche möglich 2006 1.327 1.048 2 0 keine Sonderrecherche möglich 2007 1.757 1.277 1 0 keine Sonderrecherche möglich 2008 1.379 1.099 0 0 keine Sonderrecherche möglich 2009 1.444 1.139 0 0 0 0 2010 1.238 992 1 0 2 0 2011 1.212 965 0 0 0 0 2012 1.182 922 0 0 0 0 2013 1.314 1.058 0 0 0 0 2014 1.203 978 3 0 0 0 2015 1.249 1.005 1 0 2 0 Seite 3 von 6 Anlage 1 Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr Rohheitsdelikte 1993 14.141 11.936 164 81 keine Sonderrecherche möglich 2000 1994 14.367 12.270 122 64 keine Sonderrecherche möglich 1995 17.413 14.997 194 105 keine Sonderrecherche möglich 1996 18.521 15.586 214 102 keine Sonderrecherche möglich 1997 18.366 15.723 242 106 keine Sonderrecherche möglich 1998 18.167 15.465 219 88 keine Sonderrecherche möglich 1999 17.725 15.289 165 104 keine Sonderrecherche möglich 2000 18.215 15.781 152 89 keine Sonderrecherche möglich 2001 18.613 15.749 124 65 keine Sonderrecherche möglich 2002 18.828 16.080 106 55 keine Sonderrecherche möglich 2003 18.629 15.697 112 50 keine Sonderrecherche möglich 2004 18.740 15.625 153 57 keine Sonderrecherche möglich 2005 19.032 15.756 104 38 keine Sonderrecherche möglich 2006 19.560 15.588 83 40 keine Sonderrecherche möglich 2007 20.177 15.869 86 49 keine Sonderrecherche möglich 2008 20.488 16.053 68 26 keine Sonderrecherche möglich 2009 19.828 15.519 0 4 3 0 2010 20.568 15.741 42 17 91 3 Aserbaidschan (2), Ukraine 2011 20.167 15.806 38 18 59 3 Italien, Irak, ungeklärt 2012 20.561 15.777 12 10 22 1 Niederlande 2013 21.690 16.597 64 13 89 5 Litauen (2), Ungarn, Armenien, Tadschikistan 2014 21.392 16.148 42 26 73 2 Türkei, Irak Türkei (4), Serbien, Kasachstan, Ägypten, Armenien, Irak, Libanon, Usbekistan 15.87920.8312015 11762641 Seite 4 von 6 Anlage 1 Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr Sonstige Delikte 1993 30.529 14.158 15 45 keine Sonderrecherche möglich gemäß StGB 1994 28.591 13.955 6 13 keine Sonderrecherche möglich - 6000 - 1995 32.637 16.847 31 20 keine Sonderrecherche möglich 1996 33.429 17.885 18 34 keine Sonderrecherche möglich 1997 34.837 18.233 24 33 keine Sonderrecherche möglich 1998 34.859 18.285 11 43 keine Sonderrecherche möglich 1999 34.039 18.100 7 20 keine Sonderrecherche möglich 2000 34.358 18.614 20 33 keine Sonderrecherche möglich 2001 35.605 18.192 22 27 keine Sonderrecherche möglich 2002 37.546 18.124 17 13 keine Sonderrecherche möglich 2003 35.893 17.801 19 23 keine Sonderrecherche möglich 2004 35.866 17.354 13 15 keine Sonderrecherche möglich 2005 34.967 16.674 10 20 keine Sonderrecherche möglich 2006 35.492 17.014 9 17 keine Sonderrecherche möglich 2007 35.727 17.397 12 10 keine Sonderrecherche möglich 2008 37.390 16.858 6 13 keine Sonderrecherche möglich 2009 36.275 17.029 0 11 4 0 2010 33.592 16.120 1 26 33 0 2011 34.118 16.101 4 12 16 1 Pakistan 2012 34.200 16.734 1 12 11 1 China 2013 34.212 16.786 7 12 24 0 2014 35.034 16.483 3 16 17 0 2015 32.570 15.955 1 20 18 1 Kasachstan Seite 5 von 6 Anlage 1 Erfasste Fälle insgesamt Fälle TV gedroht geschossen TV NDTV Staatsangehörigkeit davon: Fälle mit Schusswaffe Straftat Jahr Nebengesetze 1993 3.462 3.239 0 13 keine Sonderrecherche möglich - 7000 - 1994 3.047 2.942 0 6 keine Sonderrecherche möglich 1995 3.040 3.014 0 8 keine Sonderrecherche möglich 1996 4.786 4.560 0 16 keine Sonderrecherche möglich 1997 5.809 5.363 0 10 keine Sonderrecherche möglich 1998 6.986 6.513 0 11 keine Sonderrecherche möglich 1999 8.247 7.360 0 9 keine Sonderrecherche möglich 2000 8.932 8.013 1 6 keine Sonderrecherche möglich 2001 9.182 7.765 0 15 keine Sonderrecherche möglich 2002 9.542 7.912 0 7 keine Sonderrecherche möglich 2003 10.223 8.557 1 10 keine Sonderrecherche möglich 2004 11.052 9.010 1 7 keine Sonderrecherche möglich 2005 10.310 8.410 0 11 keine Sonderrecherche möglich 2006 9.922 7.878 0 5 keine Sonderrecherche möglich 2007 9.215 7.476 1 9 keine Sonderrecherche möglich 2008 8.414 7.260 0 12 keine Sonderrecherche möglich 2009 8.486 7.175 0 6 4 0 2010 9.540 7.681 0 26 32 0 2011 10.812 8.446 0 26 26 1 Kosovo 2012 11.734 8.955 0 27 30 0 2013 11.515 8.913 0 48 55 0 2014 12.165 9.195 0 34 38 1 Ungarn 2015 14.340 11.431 0 41 43 3 Serbien, Österreich, Polen Seite 6 von 6 Anlage 2 Polizeiliche Kriminalstatistik Thüringen Diebstahl von Schusswaffen Jahr Insgesamt Ohne erschwerende Umstände Unter erschwerenden Umstände Erfasste TV NDTV Erfasste TV NDTV Staatsangehörig- Erfasste TV NDTV Staatsangehörigkeit Fälle Fälle keit Fälle 1993 63 38 0 19 12 0 0 44 27 0 1994 57 15 0 9 7 0 0 48 8 0 1995 97 32 3 16 7 0 0 81 25 3 Rumänien 1996 108 58 1 24 24 0 0 84 34 1 Kasachstan 1997 65 37 0 16 7 0 0 49 30 0 1998 71 45 2 31 25 2 russ. Föderation 40 20 0 1999 29 31 2 14 10 0 0 15 21 2 russ. Föderation; Tschechische Rep. 2000 44 33 4 16 16 0 0 28 17 4 3 x Jugoslawien; 1 x russ. Föderation 2001 34 25 1 13 12 0 0 21 14 1 ungeklärt 2002 31 26 0 12 6 0 0 19 20 0 2003 28 19 0 12 13 0 0 16 6 0 2004 27 23 1 10 8 0 0 17 15 1 Jugoslawien 2005 26 18 0 11 6 0 0 15 12 0 2006 22 16 1 7 7 1 Ukraine 15 9 0 2007 18 18 1 3 2 0 0 15 16 1 Moldau 2008 16 10 0 8 1 0 0 8 9 0 2009 13 12 1 6 5 0 0 7 7 1 Georgien 2010 13 3 0 4 1 0 0 9 2 0 2011 17 14 0 6 4 0 0 11 10 0 2012 10 11 1 5 1 0 0 5 10 1 Bulgarien 2013 16 11 0 6 4 0 0 10 7 0 2014 14 7 2 4 1 0 0 10 6 2 2 x Moldau 2015 18 19 1 9 8 0 0 9 11 1 Niederlande Seite 1 von 1 Anlage 3 Übersicht über die Anzahl der durchgeführten Aufbewahrungskontrollen Behörde 01.04.-30.09.2010 01.10.2010-31.03.2011 01.04.-30.09.2011 01.10.2011-31.03.2012 01.04.-30.09.2012 01.10.2012-31.03.2013 Altenburg 82 303 87 154 31 123 Eichsfeld 19 25 28 52 26 42 Gotha 31 49 17 87 91 53 Greiz 136 111 132 147 141 93 Hildburghausen 131 41 168 90 102 80 Ilmkreis 13 30 51 34 15 14 Kyffhäuserkreis 41 49 83 44 70 2 Nordhausen 57 92 72 85 24 109 Saale-Holzland-Kreis 18 19 29 24 Saaale-Orla-Kreis 6 99 109 84 40 Saalfeld 31 42 73 29 45 3 Schmalkalden 164 94 102 92 35 53 Sonneberg 8 33 29 18 8 19 Sömmerda 57 242 203 192 168 144 Unstrut-Hainich-Kreis 40 100 80 102 159 145 Wartburgkreis 337 316 105 35 14 31 Weimarer-Land 45 72 48 55 65 Eisenach 20 35 38 108 Erfurt 71 53 50 91 54 79 Gera 117 43 61 38 92 27 Jena 36 29 38 31 27 22 Suhl 50 13 21 8 10 12 Weimar 18 21 51 19 25 8 durchgeführten Aufbewahrungskontrollen Behörde 01.04.-30.09.2013 01.10.2013-31.03.2014 01.04.-30.09.2014 01.10.2014-31.03.2015 01.04.-30.09.2015 01.10.2015-31.03.2016 Altenburg 90 34 33 20 Eichsfeld 38 4 36 31 33 26 Gotha 62 45 111 109 74 Greiz 123 131 114 51 165 56 Hildburghausen 100 56 62 40 34 45 Ilmkreis 2 100 44 56 157 97 Kyffhäuserkreis 45 18 15 10 18 12 Nordhausen 44 20 1 37 13 Saale-Holzland-Kreis 17 28 44 55 20 10 Saaale-Orla-Kreis 37 22 83 5 15 5 Saalfeld 25 146 88 124 22 57 Schmalkalden 71 72 48 52 59 52 Sonneberg 1 8 58 20 65 11 Sömmerda 151 132 136 45 Unstrut-Hainich-Kreis 51 208 61 64 119 30 Wartburgkreis 77 77 121 75 97 2 Weimarer-Land 43 42 26 31 75 39 Eisenach 38 54 Erfurt 117 115 109 63 102 114 Gera 55 114 Jena 22 44 15 25 30 37 Suhl 7 6 10 8 5 6 Weimar 7 4 7 7 durchgeführten Aufbewahrungskontrollen Behörde durchgeführten Aufbewahrungskontrollen 01.04.-30.09.2016 Altenburg 110 Eichsfeld 44 Gotha 20 Greiz 140 Hildburghausen 34 Ilmkreis 77 Kyffhäuserkreis 10 Nordhausen 25 Saale-Holzland-Kreis Saaale-Orla-Kreis 10 Saalfeld 68 Schmalkalden 31 Sonneberg 56 Sömmerda 93 Unstrut-Hainich-Kreis 61 Wartburgkreis 89 Weimarer-Land 52 Eisenach Erfurt 19 Gera Jena 40 Suhl 4 Weimar 10 Anlage 4 Übersicht über die Anzahl der entzogenen Waffenbesitzkarten Behörde 01.04.-30.09.2010 01.10.2010-31.03.2011 01.04.-30.09.2011 01.10.2011-31.03.2012 01.04.-30.09.2012 01.10.2012-31.03.2013 Altenburg 2 6 1 2 Eichsfeld Gotha 1 2 Greiz 1 4 2 Hildburghausen 1 Ilmkreis Kyffhäuserkreis 1 Nordhausen 2 Saale-Holzland-Kreis Saaale-Orla-Kreis 2 1 1 Saalfeld 1 1 Schmalkalden 2 1 3 1 Sonneberg 1 1 Sömmerda 1 1 1 Unstrut-Hainich-Kreis 2 0 Wartburgkreis 10 2 1 Weimarer-Land 2 2 1 Eisenach 1 1 1 Erfurt 1 2 1 1 1 Gera 1 2 Jena 1 Suhl 1 Weimar entzogene Waffenbesitzkarten Behörde 01.04.-30.09.2013 01.10.2013-31.03.2014 01.04.-30.09.2014 01.10.2014-31.03.2015 01.04.-30.09.2015 01.10.2015-31.03.2016 Altenburg 1 1 Eichsfeld 1 Gotha 1 3 Greiz 2 1 Hildburghausen Ilmkreis 2 1 Kyffhäuserkreis 3 Nordhausen 1 1 Saale-Holzland-Kreis 1 3 Saaale-Orla-Kreis Saalfeld 1 2 2 Schmalkalden 4 1 Sonneberg 1 1 Sömmerda 1 Unstrut-Hainich-Kreis Wartburgkreis 5 3 Weimarer-Land 1 3 1 Eisenach Erfurt 1 1 Gera Jena Suhl Weimar entzogene Waffenbesitzkarten Behörde Altenburg 1 Eichsfeld Gotha 4 Greiz Hildburghausen Ilmkreis Kyffhäuserkreis Nordhausen Saale-Holzland-Kreis Saaale-Orla-Kreis Saalfeld Schmalkalden Sonneberg 1 Sömmerda Unstrut-Hainich-Kreis Wartburgkreis Weimarer-Land Eisenach Erfurt Gera Jena Suhl Weimar 01.04.-30.09.2016 entzogene Waffenbesitzkarten Anlage 5 Übersicht über die Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren Behörde 01.04.-30.09.2010 01.10.2010-31.03.2011 01.04.-30.09.2011 01.10.2011-31.03.2012 01.04.-30.09.2012 01.10.2012-31.03.2013 Altenburg 3 31 9 10 4 12 Eichsfeld Gotha 1 1 5 2 Greiz 3 5 8 1 7 Hildburghausen 4 2 3 2 2 2 Ilmkreis Kyffhäuserkreis 1 24 8 8 Nordhausen Saale-Holzland-Kreis 1 Saaale-Orla-Kreis 2 Saalfeld 2 Schmalkalden 5 7 2 2 1 3 Sonneberg 2 1 Sömmerda 1 Unstrut-Hainich-Kreis 3 4 5 6 13 7 Wartburgkreis 22 24 8 3 Weimarer-Land 8 17 5 11 4 Eisenach 10 3 1 2 Erfurt 12 14 1 11 3 2 Gera 1 2 Jena 1 Suhl 1 1 2 Weimar Ordnungswidrigkeitsverfahren Behörde 01.04.-30.09.2013 01.10.2013-31.03.2014 01.04.-30.09.2014 01.10.2014-31.03.2015 01.04.-30.09.2015 01.10.2015-31.03.2016 Altenburg 9 1 Eichsfeld Gotha 1 2 2 Greiz 1 2 5 1 Hildburghausen 1 2 Ilmkreis 2 2 Kyffhäuserkreis 1 1 2 Nordhausen 1 1 2 1 Saale-Holzland-Kreis Saaale-Orla-Kreis 2 4 1 Saalfeld 10 11 4 3 Schmalkalden 1 2 1 3 2 Sonneberg 1 1 Sömmerda 2 1 1 1 Unstrut-Hainich-Kreis 2 2 1 1 1 1 Wartburgkreis 2 7 15 3 4 Weimarer-Land 4 8 2 5 6 6 Eisenach Erfurt 4 3 6 3 3 4 Gera 1 1 Jena 1 1 2 Suhl 1 1 Weimar Ordnungswidrigkeitsverfahren Behörde Ordnungswidrigkeitverfahren 01.04.-30.09.2016 Altenburg 2 Eichsfeld Gotha 3 Greiz 9 Hildburghausen Ilmkreis 3 Kyffhäuserkreis Nordhausen 1 Saale-Holzland-Kreis Saaale-Orla-Kreis Saalfeld Schmalkalden Sonneberg 2 Sömmerda 1 Unstrut-Hainich-Kreis Wartburgkreis 1 Weimarer-Land 2 Eisenach Erfurt 2 Gera Jena Suhl 1 Weimar Anlage 6 Betreten der Wohnung zur Verhütung dringender Gefahren Behörde 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Altenburg Eichsfeldkreis 1 1 1 1 Gotha 1 Greiz Hildburghausen Ilmkreis Kyffhäuserkreis 1 1 Nordhausen 1 1 Saale-Holzland-Kreis 1 1 Saaale-Orla-Kreis 1 1 Saalfeld 2 1 1 Schmalkalden Sonneberg Sömmerda Unstrut-Hainich-Kreis Wartburgkreis 2 1 1 Weimarer-Land Eisenach Erfurt 1 Gera Jena 1 1 1 1 1 Suhl Weimar Anlage 7 Umbau/Rückveränderung von Schusswaffen Jahr Anzahl Art Jahr Anzahl Art geändert in 2003 keine halbautom. Waffen 2003 22 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 5 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 1 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2004 keine halbautom. Waffen 2004 14 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 4 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 3 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2005 keine halbautom. Waffen 2005 13 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 1 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 1 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2006 keine halbautom. Waffen 2006 13 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 5 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 1 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2007 keine halbautom. Waffen 2007 14 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 3 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 3 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2008 keine halbautom. Waffen 2008 6 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 3 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 1 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2009 keine halbautom. Waffen 2009 14 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 6 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 4 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2010 keine halbautom. Waffen 2010 6 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 5 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 7 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2011 keine halbautom. Waffen 2011 7 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 3 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 2 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2012 keine halbautom. Waffen 2012 15 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 9 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 3 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2013 keine halbautom. Waffen 2013 9 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 2 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 5 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2014 keine halbautom. Waffen 2014 6 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 2 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 1 Dekowaffen erlaubnispfl.SW 2015 keine halbautom. Waffen 2015 2 SRS-Waffen erlaubnispfl.SW in vollautom.Waffen 16 Salut-Waffen erlaubnispfl.SW abgeändert 11 Dekowaffen erlaubnispfl.SW halbautom. Waffen in vollautom.Waffen SRS*-, Salut- und Dekowaffen in scharfe Waffen *SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen mit der Kennzeichnung „PTB im Kreis“. Seite 1 von 1 Schusswaffen in Thüringen I. Waffenbesitz 1. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren beziehungsweise sind registriert (bitte nach Jahresscheiben aufteilen)? 2. Wie viele Inhaber eines Waffenscheins gab beziehungsweise gibt es (bitte nach Art des Waffenscheins sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte gab beziehungsweise gibt es (bitte nach Jahresscheiben und den verschiedenen Gruppen aufschlüsseln: Zu 3.a), 3.b) und 3.c) Zu 3.d) Zu 3.e) und 3.f) Zu 3.g) Zu 3.h) Zu 3.i) Zu 3.j) Zu 3.k) 4. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen besaß beziehungsweise besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte durchschnittlich (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. In wie vielen Fällen wurde eine Waffenbesitzkarte aus welchen Gründen widerrufen oder zurückgenommen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 6. In wie vielen Fällen ist der beantragte Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (zum Beispiel einer Waffenbesitzkarte) aus welchen Gründen vor Gericht gescheitert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Wie viele Genehmigungen nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe) wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 8. Wie viele Erlaubnisscheine nach § 26 Abs. 1 Waffengesetz (nichtgewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung von Schusswaffen) wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 9. Zu wie vielen Unfällen, die auf den Umgang mit Schusswaffen zurückgingen, kam es (bitte nach legalen, erlaubnisfreien sowie illegalen Schusswaffen sowie Jahresscheiben und den Personenschäden [gegebenenfalls mit Todesfolge] aufschlüsseln)? II. Jäger und Schützen 10. Wie viele Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Sportschützen gab beziehungsweise gibt es (bitte für den Zeitraum vom Jahr 1990 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 11. Wie viele Schießsportverbände und schießsportliche Vereine gab beziehungsweise gibt es (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 12. Wie viele Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Jäger gab beziehungsweise gibt es (bitte gemäß Frage 10 aufschlüsseln)? 13. Wie viele nicht behördliche und nicht militärische Schießstätten gab beziehungsweise gibt es (bitte gemäß Frage 10 aufschlüsseln)? 14. Welche Rolle spielen Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen nach Ansicht der Landesregierung für den Naturschutz, die Pflege und Bewahrung von Tradition und kultureller Vielfalt sowie für das bürgerschaftliche Engagement in Thüringen? III. Straftaten 15. Wie viele Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen wurden begangen (bitte nach Jahresscheiben, Deliktfeldern sowie nach Bedrohung mit Schusswaffe und Abgabe von Schüssen und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln; bitte auch nach legalen und illegalen Schusswaffen aufgliedern)? 16. Bei wie vielen Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen wurden illegale beziehungsweise legale Schusswaffen als Tatmittel sichergestellt (bitte nach Jahresscheiben, illegalen sowie legalen Schusswaffen sowie Deliktfeldern und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufgliedern)? 17. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit Schusswaffen wurden begangen (bitte nach Jahresscheiben sowie nach Deliktfeldern [insbesondere illegaler Besitz, illegale Einfuhr, illegaler Handel und illegale Herstellung von Schusswaffen] und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln)? 18. Wie viele Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden begangen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 19. Wie viele Schusswaffen wurden gestohlen (bitte nach Diebstahl ohne erschwerende Umstände, Diebstahl unter erschwerenden Umständen und schwerem Diebstahl von Schusswaffen sowie nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln; bitte nach erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen aufgliedern)? 20. Wie viele illegale Schusswaffen wurden sichergestellt (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? 21. Wie viele legale Schusswaffen wurden in Thüringen sichergestellt (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 22. In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute im Zusammenhang mit Straftaten gegen Polizeibeamte durch die Tatverdächtigen Schusswaffen eingesetzt (bitte nach Bedrohungen und Schussabgaben differenzieren sowie den aufgrund der Bedrohung/der Schussabgabe resultierenden Dienstausfall angeben; bitte auch nach legalen und illegalen Schusswaffen aufschlüsseln)? 23. Wie viele Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz wurden in Thüringen ausgestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 24. Wie viele Erlaubnisse wurden in Thüringen gemäß § 27 Abs. 3 Sprengstoffgesetz versagt (bitte nach Jahresscheiben und den Gründen aufschlüsseln)? 25. Wie viele erteilte Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz wurden in Thüringen entzogen (bitte nach Jahresscheiben und den Gründen aufschlüsseln)? IV. Kontrollen 26. Wie viele Kontrollen gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 27. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Kontrollen aus der vorherigen Frage Waffenbesitzkarten entzogen (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 28. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Kontrollen aus Frage 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition eingeleitet (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 29. Wie viele Schusswaffen wurden bei den Kontrollen aus Frage 26 aufgrund welcher Verstöße gegen das Waffenrecht sichergestellt? Wie viele davon wurden vernichtet (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 30. In wie vielen Fällen wurde den Mitarbeitern der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden (im Folgenden: Waffenbehörden) der Zugang zu den zu kontrollierenden Räumlichkeiten verwehrt (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 31. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Verweigerung des Zutritts zu den zu kontrollierenden Räumlichkeiten die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Erlaubnisschein) entzogen (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 32. In wie vielen Fällen betraten Mitarbeiter der Waffenbehörden aufgrund der Verhütung dringender Gefahren Wohnräume gegen den Willen des Inhabers (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 23. Welcher Anteil aller Schusswaffenbesitzer (anzugeben in Prozent) wurde in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten kontrolliert (bitte gemäß Frage 26 aufschlüsseln)? 34. Wie schätzt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz im Kontext der Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) ein? 35. Wie schätzt die Landesregierung die verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz im Kontext der Unschuldsvermutung ein? V. Kommunen 36. Welche Einnahmen und Ausgaben entstanden den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Ausführung des Waffengesetzes (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben [aufgegliedert nach Personal- sowie Sachkosten] aufgliedern sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 37. In welcher Höhe wird die Gebühr für die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben (bitte nach Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln und die jeweilige Gebührenhöhe angeben)? VI. Wirtschaft 38. Wie viele Waffenherstellungserlaubnisse nach § 21 Waffengesetz wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 39. Wie viele Waffenhandelserlaubnisse nach § 21 Waffengesetz wurden erteilt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 40. Welche Rolle spielen waffenherstellende Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens und wie unterstützt die Landesregierung Thüringer Waffenhersteller (bitte nach Standort sowie nach Kenntnis der Landesregierung Mitarbeiterzahl und Umsatz der waffenherstellenden Unternehmen [auch Subunternehmen, die einzelne Waffenkomponenten produzieren] aufschlüsseln)? VII. Positionen der Landesregierung 41. Tritt die Landesregierung auf Bundesebene für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ein? Wie begründet die Landesregierung ihre Position? 42. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung dem durch weitere Verschärfungen des Waffenrechts bedingten Rückgang des ehrenamtlichen Engagements in (Sport)Schützenvereinen und bei Jägern entgegengewirkt werden? 43. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Reduktion der Anzahl der Schusswaffen im Privatbesitz beziehungsweise ein Verbot des privaten Schusswaffenbesitzes die Kriminalität (insbesondere die Gewaltkriminalität) verringern würde? Wenn ja, warum (bitte wissenschaftliche Studien angeben, mit denen die Landesregierung ihre Position begründet)? 44. Welche Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Schusswaffen und zur Verschärfung der Sicherungsregelungen für ihre Aufbewahrung und den Transport sind nach Ansicht der Landesregierung aus welchen Gründen sinnvoll (bitte begründen)? 45. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zu einem Schwarzpulververbot (bitte begründen)? 46. Welche Konzepte zur Eindämmung der Verbreitung von illegalen Schusswaffen unterstützt die Landesregierung aus welchen Gründen? Welche Initiativen will die Landesregierung hierzu im Bundesrat ergreifen? 47. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für die Eindämmung des Online-Waffenhandels im sogenannten Darknet für erforderlich? Welche Initiativen will die Landesregierung hierzu im Bundesrat ergreifen? 48. Hält die Landesregierung die Kontrolldichte durch die Waffenbehörden für ausreichend (bitte begründen)? 49. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit einer Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes? 50. Plant die Landesregierung für die Jagdausübung die Verwendung von bleifreier Munition vorzuschreiben? Wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage begründet sich nach Ansicht der Landesregierung ihre Zuständigkeit? 51. Wird nach Ansicht der Landesregierung durch die geplante Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes der Artenschutz gefährdet (bitte begründen)? VIII.Entwurf der EU-Waffenrichtlinie 52. Welche Gespräche mit welchen Schießsportverbänden, schießsportlichen Vereinen, Jagdverbänden und -vereinen hat die Landesregierung im Vorfeld ihrer zustimmenden Positionierung zur Novellierung der EU-Waffenrichtlinie im Bundesrat geführt (bitte nach den beteiligten Ministerien und den Vereinigungen und Verbänden sowie dem Datum des Gesprächs auflisten)? 53. Wie viele veränderte/umgebaute Schusswaffen (halbautomatische Schusswaffen, die zu automatischen umgebaut wurden; Gas- und Signalwaffen sowie Zierwaffen und historische Waffen, die zu schussfähigen Waffen umgebaut wurden) wurden vom Jahr 2003 bis heute sichergestellt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie die Schusswaffenart [vor wie nach der Veränderung/dem Umbau] angeben)? 54. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zur Praktikabilität der Regelung, wonach durch das Einfügen eines Magazins mit mehr als 20 Patronen in eine halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuermunition diese in die Verbotskategorie A der EU-Waffenrichtlinie fällt, während bei einem Entnehmen des Magazins diese wieder unter Kategorie B (genehmigungspflichtige Feuerwaffen) subsumiert wird? 55. Wie schätzt die Landesregierung die Verbreitung von Waffen der Kategorie B7 bei Thüringer Schützen ein (bitte begründete Schätzungen abgeben)? 56. Wird der vorliegende EU-Waffenrichtlinienentwurf nach Ansicht der Landesregierung dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger gerecht, wenn dieser den legalen Waffenbesitz und -handel einschränkt, während sich die Organisierte Kriminalität und Terroristen vorrangig illegaler Waffen bedienen? 57. Wie beurteilt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes und -handels durch die geplante Novellierung der EU-Waffenrichtlinie angesichts von Statistiken, die aufzeigen, dass in Deutschland mehr Straftaten unter Verwendung von illegalen/nicht-registrierten Schusswaffen, als mit legalen Schusswaffen begangen werden? 58. Sieht die Landesregierung die geplante Novellierung der EU-Waffenrichtlinie als erforderlich an, auch wenn Deutschland bereits heute über ein äußerst strenges Waffenrecht verfügt (bitte begründen)? 59. Welche Kosten entstünden den Waffenbehörden in Thüringen bei einer Umsetzung der geplanten Novellierung der EU-Waffenrichtlinie (bitte begründete Schätzungen angeben)? 60. Welche Auswirkungen würde die Umsetzung der novellierten EU-Waffenrichtlinie nach Ansicht der Landesregierung auf die kleinen und mittleren Waffenunternehmen in Thüringen haben (Steigerung der Kosten, Entlassung von Mitarbeitern etcetera; bitte begründete Schätzungen angeben)? 61. Welche Kosten entstünden den Schützen und Jägern in Thüringen bei einer Umsetzung der geplanten Novellierung der EU-Waffenrichtlinie (bitte begründete Schätzungen angeben)? Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite