21.04.2017 Drucksache 6/3788Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2017 Bahnhof Oberhof Die Kleine Anfrage 1942 vom 22. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Fahrplanwechsel 2017 wird ab dem 10. Dezember 2017 der Bahnhof Oberhof nicht mehr als Haltestelle im Schienenpersonennahverkehr durch die Deutsche Bahn und die Süd-Thüringen-Bahn genutzt. Stattdessen soll der Bahnhof Zella-Mehlis zukünftig die Aufgabe übernehmen. Der Bahnhof Oberhof verliert seine Funktion und droht ohne Nutzung zu verfallen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kam es zu dieser Entscheidung der Landesregierung und wurden die Stadt Oberhof und die Stadt Zella-Mehlis an dieser beteiligt und wie begründet sich diese? 2. Wurden in diese Entscheidung der Landesregierung die Öffentlichkeit, Pro Bahn, die Deutsche Bahn und die Süd-Thüringen-Bahn mit einbezogen und wenn ja, wie haben sie sich geäußert? 3. Ist der Landesregierung der Eigentümer des Objekts bekannt und gibt es ein Nutzungskonzept für die Zukunft? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob das im Jahr 1883 errichtete und im Jahr 1884 eingeweihte Bahnhofsgebäude unter Denkmalschutz steht? 5. Wenn ja, gibt es für den Erhalt und für eine Nutzungsänderung des bisherigen Bahnhofs Fördermittel seitens des Landes? 6. Wenn nein, wie kann das Land den Erhalt und die notwendige Nutzungsänderung des bisherigen Bahnhofs unterstützen und sicherstellen? 7. Ist seitens der Landesregierung geplant, den Bahnhof Oberhof für Fahrten mit historischen Dampfloks weiter zu nutzen? 8. Wenn ja, ist der Erhalt der dafür vorhandenen Infrastruktur geplant und mit dem Eigentümer des Bahnhofs vereinbart? 9. Wenn nein, wie erfolgt zukünftig die Versorgung der Dampfloks mit Wasser, welche bisher am Bahnhof Oberhof durchgeführt wurde? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3788 10. Welche Maßnahmen plant das Land zum Erhalt des Bahnhofs Oberhof und zur Verhinderung des Verfalls des Objekts, da durch die vorhandenen Übergänge auch die Streckensicherheit gefährdet sein kann? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Perspektive des Bahnhalts Oberhof gibt es eine gemeinsame Absichtserklärung des Landkreises Schmalkalden -Meiningen sowie der Städte Zella-Mehlis und Oberhof. Diese hat zum Ziel, die Nahverkehrsanbindung von Oberhof attraktiv und barrierefrei zu gestalten. Dabei soll die Erreichbarkeit der Stadt Oberhof im öffentlichen Verkehr über attraktive Regionalbusangebote vom Bahnhof Zella-Mehlis sichergestellt werden. Die Landesregierung greift diesen Wunsch aus der Region auf und beteiligt sich an dessen Umsetzung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Bestellung der Zugleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Durch die Aufgabe des Bahnhalts Oberhof können ab Dezember 2017 weitere Verbesserungen im SPNV generiert werden. Zu 2.: Die Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich des Fahrgastverbands PRO BAHN e.V. erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu den Fahrplanentwürfen 2018, die im Zeitraum vom 7. Februar bis 26. Februar 2017 auf der Website der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH zur Einsichtnahme und Kommentierung veröffentlicht waren. Ergänzend wurden die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio AG und Süd-Thüringen-Bahn GmbH sowie die Infrastrukturbetreiber DB Netz AG und DB Station&Service AG bereits während der Erarbeitung der Fahrplanentwürfe eingebunden. Diese Beteiligten tragen die geplanten Angebotsveränderungen grundsätzlich mit. Zu 3.: Nach Kenntnis der Landesregierung befindet sich das ehemalige Empfangsgebäude im Privatbesitz. Zum künftigen Nutzungskonzept liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 4.: Der Oberhofer Bahnhof wurde vom Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie (TLDA) am 18. März 1996 in das Denkmalbuch des Freistaats Thüringen eingetragen. Der Schutzstatus bezieht sich nicht nur auf das Empfangsgebäude, sondern auf die gesamte Bahnhofsanlage. Das Benachrichtigungsschreiben ging seinerzeit an die Deutsche Bahn AG. Seit ca. vier Jahren befindet sich das Empfangsgebäude in privatem Eigentum ; dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Zu 5.: Eigentümer von Denkmalen können nach der Fördermittelrichtlinie des Freistaats Thüringen bei den unteren Denkmalschutzbehörden Fördermittel für die Erhaltung von Denkmalen beantragen. Für den Bahnhof Oberhof wurden bisher keine Fördermittel ausgereicht. Zu 6.: Eine Nutzungskonzeption ist den Denkmalbehörden im Freistaat nicht bekannt. Das TLDA als Denkmalfachbehörde hatte bisher mit dem Eigentümer noch keinen Kontakt. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Kreis Schmalkalden-Meiningen hatte im vergangenen Jahr eine Aufforderung zur Sicherung des Gebäudes erlassen. Zu 7.: Soweit die Frage auf die Verkehrsstation Bahnhof Oberhof abzielt, ist seitens der Landesregierung eine Nutzung derselben für verkehrliche Zwecke, das heißt zum Ein- und Aussteigen von Reisenden, künftig nicht mehr vorgesehen. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 3 Drucksache 6/3788Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Die Versorgung der Dampfloks mit Wasser erfolgt über betriebliche Einrichtungen, die nicht Teil der Verkehrsstation am Bahnhof Oberhof sind. Soweit die betroffenen dampflokbespannten Zugleistungen im Auftrag des Freistaats Thüringen erbracht werden, ist gegenwärtig noch nicht entschieden, ob entweder die vorhandenen Einrichtungen zur Versorgung der Dampfloks mit Wasser im Bereich des Bahnhofs Oberhof weiter genutzt werden oder auf alternative Standorte ausgewichen wird. Zu 10.: Die betriebssichere Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur liegt nicht im Verantwortungsbereich des Freistaats Thüringen. Hierfür sind die jeweiligen Eisenbahninfrastrukturbetreiber zuständig. Im konkreten Fall sind das die DB Netz AG und die DB Station&Service AG. Keller Ministerin Bahnhof Oberhof Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: