21.04.2017 Drucksache 6/3794Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Mai 2017 Angeblicher Vorfall in Saalfeld am 6. März 2017 - Teil 2 Die Kleine Anfrage 2011 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe des "Saale Journal" vom 7. März 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Nach ersten Aussagen soll es vor einer Kaufhalle in der Stauffenbergstraße gegen 22.00 Uhr zunächst ei nen verbalen Streit zwischen zwei Afghanen (13 und 18 Jahre) und drei deutschen Jugendlichen gegeben haben. In der Folge entwickelte sich eine handgreifliche Auseinandersetzung, bei der die beiden Afghanen leicht verletzt wurden. Zu den Hintergründen des Streits liegen derzeit noch keine detaillierten Informationen vor. Die Kripo Saalfeld ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 4. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestim mung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsver K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3794 mutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von wei teren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwal tungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen kam es am 6. März 2017 vor einem Einkaufsmarkt in Saalfeld zwischen mehreren Personen, darunter mindestens eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und zwei Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Hierbei wur de ein afghanischer Staatsangehöriger verletzt und dem Zweiten die Jacke entwendet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren zehn Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die Er mittlungen richten sich gegen eine männliche Person im Alter von 26 Jahren mit deutscher Staatsangehö rigkeit und weitere noch unbekannte Personen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Angeblicher Vorfall in Saalfeld am 6. März 2017 - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: