25.04.2017 Drucksache 6/3802Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Mai 2017 Anpassung des Stellenplans an die Organisations- und Dienstpostenpläne bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 1954 vom 24. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt es: "Der Stellenplan des Landeshaushaltes ist im Ergebnis der Überprüfung an die Organisations- und Dienstpostenpläne (ODP) anzupassen."* Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann wird die oben genannte Aussage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt? Wenn die oben genannte Aussage aus dem Koalitionsvertrag nicht mehr umgesetzt werden soll, aus welchen Gründen? 2. Welche Schritte hat die Landesregierung bereits unternommen beziehungsweise wird die Landesregierung noch unternehmen, um die oben genannte Aussage aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen ( bitte die jeweilige Maßnahme unter Nennung des Datums ihrer [voraussichtlichen] Umsetzung benennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Koalitionsvertrag sah unter Ziffer 12.2 "Sicherheit und Polizei" eine Evaluierung der Polizeistrukturreform unter Einbeziehung der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts vor. Diese unabhängige Evaluierung liegt inzwischen vor und empfiehlt eine Anpassung der Organisations- und Dienstpostenpläne an den Stellenplan des Landeshaushalts. Erst nach Abschluss der Überprüfung ist abzuschätzen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise Anpassungen vorzunehmen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen und es kann kein konkreter Zeitpunkt benannt werden, bis wann eine Umsetzung dieser Zielstellung erfolgen wird. Zu 2.: Die Landesregierung unternahm bis dato die nachfolgend aufgeführten Schritte zur Umsetzung der oben genannten Vereinbarung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3802 Das Kabinett billigte am 11. August 2015 die Vorlage des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales und erteilte den Auftrag, eine externe Expertenkommission zur Evaluierung der Polizeistrukturreform unter Einbeziehung der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts einzusetzen. Die externe Expertenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Baldus, nahm am 21. September 2015 ihre Arbeit auf. Am 24. Oktober 2016 legte die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vor. Die Empfehlungen wurden am 25. Oktober 2016 dem Kabinett sowie der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit Kabinettbeschluss vom 13. Dezember 2016 ist das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales aufgefordert, über mögliche erste Schlussfolgerungen aus den Empfehlungen zu berichten. Beabsichtigt ist, das Kabinett im 2. Quartal 2017 hierüber zu informieren. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: * Vergleiche Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Seite 83. Anpassung des Stellenplans an die Organisations- und Dienstpostenpläne bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: