18.03.2015 Drucksache 6/381Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2015 Ausbau des Breitbandnetzes in Thüringen und Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Netzen Die Kleine Anfrage 140 vom 4. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: In unserem Nachbarbundesland Bayern ist der Ausbau von Breitbandnetzen schon weit vorangeschritten. Es haben bereits 78 Prozent der Kommunen Fördermöglichkeiten zum Breitbandausbau in Bayern beantragt . Dabei wird nicht nur Wert auf den ländlichen Raum gelegt, sondern auch auf kleine und mittlere Städte . Ziel ist es, bis zum Jahr 2018 ein flächendeckendes Breitbandnetz zur Verfügung zu stellen. In Thüringen soll dies erst bis 2020 erreicht werden. Des Weiteren setzten viele Orte mit ausgeprägtem Tourismus im Freistaat Bayern und anderen Tourismusregionen auf die Bereitstellung von offenen WLAN-Netzen. Ein gutes Beispiel ist hierfür auch Südtirol, wo in vielen Städten sowie in Regionalzügen kostenfreie WLAN-Netze angeboten werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Städte und Kommunen nutzen die bisherigen Fördermöglichkeiten zum Breitbandausbau in Thüringen? 2. Welche Kommunen im Ilm-Kreis nutzen die bisherigen Fördermöglichkeiten zum Breitbandausbau? 3. Wie wird die Landesregierung in dieser Legislaturperiode versuchen, das Angebot an Breitbandnetzen zu verbessern? 4. Wie steht die Landesregierung zu Modelprojekten für das Einführen von kostenfreien WLAN-Netzen im öffentlichen Personennahverkehr und in Kommunen des Freistaats? 5. Gibt es Bestrebungen, kostenfreie WLAN-Netze zum Bestandteil der Neuausschreibung für das sogenannte "Dieselnetz Südthüringen" im nächsten Jahr aufzunehmen, wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit Inkrafttreten der "Richtlinie Breibandinfrastrukturausbau" sind entsprechend der beigefügten Übersicht (Anlage) von 78 Städten bzw. deren Stadtteilen sowie 172 Gemeinden Anträge auf Förderung der Erschließung gestellt worden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/381 Zu 2.: Aus dem Ilm-Kreis sind von den Gemeinden Altenfeld und Frauenwald Förderanträge zum Breitbandausbau gestellt worden. Zu 3.: Die Landesregierung wird die "Breitbandstrategie Thüringen 2020" auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung und im engen Schulterschluss mit den Kommunen fortführen. Die Strategie umfasst zahlreiche Maßnahmen. So werden in der aktuellen Förderperiode für den Breitbandausbau, dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, mehr als 15 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus sollen die aus der für den Frühsommer geplanten Versteigerung von Funkfrequenzen erzielten Erlöse (Digitale Dividende II) zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Es ist geplant, dass diese Mittel dem Breitbandausbau zufließen und dort eingesetzt werden, wo ein wirtschaftlicher Ausbau ohne Förderung nur bedingt möglich ist. Kreditangebote und Bürgschaftsprogramme ergänzen das zur Verfügung stehende Finanzierungsinstrumentarium . Die Nutzung von Synergien im Bereich der Infrastruktur (u.a. Straßenbaumaßnahmen) wird zu einer Senkung der Ausbaukosten beitragen. Es ist vorgesehen, alle verfügbaren Technologien im konkreten Fall auf ihre Eignung hin zu überprüfen, um zu einer Verbesserung der Versorgung beizutragen. Das Breitbandkompetenzzentrum Thüringen hält für die Kommunen vielfältige Beratungsleistungen vor; auch lokale Breitbandprojekte werden unterstützt. Zu 4.: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze. Daher wird sie sich auf Bundesebene für die Abschaffung der sogenannten "Störerhaftung" für Anbieter freier Netzzugänge einsetzen, um die notwendige Rechtssicherheit herzustellen. Außerdem ist ein Modellprojekt zum "Kommunalen WLAN" und "WLAN im ÖPNV" geplant. Es wird in dem Zusammenhang zu prüfen sein, inwieweit die Angebote für den Endnutzer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Zu 5.: Das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren zum Dieselnetz Südthüringen sieht die Vorhaltung eines WLAN-Netzes nicht vor. Denn es sollen ausdrücklich auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen werden, sofern diese den vorgegebenen Bedingungen entsprechen. Eine Nachrüstung mit WLAN kann bei Gebrauchtfahrzeugen womöglich zu sicherungs- und damit zulassungsrelevanten Problemen führen. Eine verbindliche Vorgabe hätte im Zuge der Ausschreibung den Fahrzeug- und damit auch den Bietermarkt deutlich eingeschränkt. Tiefensee Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Werkmeister Schreibmaschinentext Werkmeister Schreibmaschinentext Anlage Werkmeister Schreibmaschinentext