27.04.2017 Drucksache 6/3830Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2017 Problematiken bei der Einführung des BOS-Digitalfunks in Thüringen Die Kleine Anfrage 1986 vom 7. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk ; im Folgenden Digitalfunk genannt) stellt das Land vor einige Herausforderungen. Zeitungsberichten zufolge würde der Digitalfunk bei einem Stromausfall von über zwei Stunden zusammenbrechen.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange kann die Kommunikation über Digitalfunk in Thüringen bei einem Ausfall (Blackout) des Stromnetzes aufrechterhalten werden? 2. Bis wann wird die Notversorgung der Basisstationen für den Digitalfunk in Thüringen gemäß der Empfehlung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf 72 Stunden angehoben werden? 3. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Thüringen durch die oben genannte Maßnahme aus Frage 2? 4. Stellt nach Ansicht der Landesregierung die Aufrechterhaltung des Analogfunks eine Lösungsmöglichkeit bei Ausfall der Stromversorgung für den Digitalfunk dar (bitte begründen)? 5. Welche anderen Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um dem oben genannten Problem zu begegnen? Welche dieser Lösungsmöglichkeiten sollen bis wann umgesetzt werden und welche Kosten entstehen hierdurch dem Landeshaushalt? 6. Sind der Landesregierung Probleme bekannt, die mit der Beschaffung von unterschiedlicher digitaler Funktechnik bei einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften zusammenhängen (wenn ja, bitte darlegen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei einem großflächigen Totalausfall der Stromversorgung (Blackout) in Thüringen kann die Kommunikation über den Digitalfunk der BOS für einen Zeitraum von sechs Stunden aufrechterhalten werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3830 Zu 2.: Die Notstromversorgung von Basisstationen des Digitalfunks der BOS in Thüringen zur Erhöhung der Verfügbarkeit bei Stromausfällen auf 72 Stunden soll nach derzeitigen Planungen bis 2021 realisiert sein. Zu 3.: Nach derzeitigem Stand der Kostenschätzungen für die Notstromversorgung der Basisstationen entsprechend der Fragestellung zu Nummer 2 entstehen investive Kosten in Höhe von circa sechs Millionen Euro. Die Unterhaltungskosten für die erforderlichen Anlagen zur Notstromversorgung der Basisstationen des Digitalfunks der BOS (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) werden mit jährlich etwa 375.000 Euro veranschlagt . Zu 4.: Nein; der polizeiliche Analogfunk wurde bereits außer Betrieb genommen und steht daher grundsätzlich nicht mehr für die polizeiliche Funkkommunikation zur Verfügung, auch die analogen Funkanlagen waren nur auf eine Überbrückungszeit bei Stromausfällen von sechs Stunden ausgelegt. Zu 5.: Es werden keine anderen Lösungsmöglichkeiten gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Zu 6.: Nein Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Drei-Tage-Strom-Reserve-sind-nichtgenug ;art83467,5335467. Problematiken bei der Einführung des BOS-Digitalfunks in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: