27.04.2017 Drucksache 6/3836Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2017 Angebote zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen in Thüringen1 - Teil II Die Kleine Anfrage 2020 vom 16. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Flüchtlinge sollen Medienberichten zufolge bis zu zehnmal häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt unter psychischen Erkrankungen, vor allem posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Angsterkrankungen und Depressionen leiden.2 Die Folgen für die Sicherheit und innere Ordnung in Deutschland und Thüringen können gravierend sein und sind es auch: ln der Medienberichterstattung über Körperverletzungs- und Tötungsdelikte fällt zunehmend auf, dass es "psychisch gestörte" Täter (gewesen) sein sollen. Nach Kenntnis der Gesellschaft für Psychotraumatologie haben "die Betroffenen (Anm.: einer PTBS) erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit belastenden oder unangenehmen Gefühlen wie zum Beispiel Ärger, Wut oder Trauer . Es gelingt ihnen nicht, die nötige Distanz zu den inneren Vorgängen herzustellen und sich selbst zu beruhigen . Entsprechend reagieren sie ... unverhältnismäßig emotional, zum Teil bis hin zum Kontrollverlust".3 Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung inzwischen die bundesgesetzliche Grundlage geschaffen, um Sprachmittlung für traumatisierte oder psychisch erkrankte, gesetzlich krankenversicherte Migranten sicherzustellen und zu vergüten? a) Wenn ja: Welche Bundesmittel wurden nach Kenntnis der Landesregierung hierfür bereits zur Verfügung gestellt? Welche wurden für Thüringen abgerufen (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 2015 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? b) Wenn nein: Plant die Landesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung? 2. Werden bereits Landesmittel für die Vergütung der Sprachmittlung für traumatisierte oder psychisch erkrankte , gesetzlich krankenversicherte Migranten zur Verfügung gestellt? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstiteln [mit Angabe der SOLL- und IST-Ausgaben ] aufschlüsseln und auch gesondert die Mittel angeben, welche zur Kofinanzierung von EU- oder Bundesmitteln dienen)? 3. Welche Wartezeiten gab es nach Kenntnis der Landesregierung für die gesetzlich krankenversicherten Patienten in Thüringen für einen Termin beim Psychologen oder Psychotherapeuten (bitte den Durchschnittswert für die Jahre 2015 sowie 2016 angeben)? 4. Wie viele Straftaten von Flüchtlingen in Thüringen sind nach Kenntnis der Landesregierung auf psychische Erkrankungen oder Traumata der Flüchtlinge zurückzuführen? Bei wie vielen Delikten waren psychisch erkrankte Flüchtlinge Täter (bitte für den Zeitraum ab dem Jahr 2015 bis heute nach Delikten K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3836 aufschlüsseln und insbesondere auf Delikte mit der Tatörtlichkeit Erstaufnahmeeinrichtung und Asylbewerberunterkunft eingehen)? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Bürger, Landesbedienstete und die Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften vor Angriffen und Übergriffen von Flüchtlingen zu schützen, die psychisch erkrankt oder traumatisiert sind? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. a: Nach Kenntnis der Landesregierung wurde bisher keine bundesweite Grundlage für die Erstattung der Kosten für die Sprachmittlung geschaffen. Zu 1. b: Die Landesregierung plant keine gesetzliche Regelung. Zu 2.: Ja Haushaltsmittel für die Sprachmittlung wurden im Rahmen von Zuwendungen gemäß § 23 Thüringer Landeshaushaltsordnung aus dem Einzelplan 08 Kapitel 08 29 Titel 684 71 wie folgt zur Verfügung gestellt. Jahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel SOLL in Euro IST-Ausgaben in Euro 2016 08 29-684 71 18.459,70 18.459,70 2017 08 29-684 71 21.300,00 *0 * Stand: 12. April 2017 Mit der Landesförderung erfolgt keine Kofinanzierung von EU- oder Bundesmitteln. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zur Beantwortung der Frage 3 vor. Es ist davon auszugehen , dass die Zeitspanne für die Inanspruchnahme eines Termins in Abhängigkeit des (städtischen oder ländlichen) Versorgungssystems regional unterschiedlich ist. Zu 4.: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Zu 5.: Die Landesregierung liegen über solche Angriffe oder Übergriffe keine Erkenntnisse vor. Werner Ministerin Endnote: 1 Unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge" werden hier Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz , Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzbedürftige sowie vollziehbar Ausreisepflichtige subsumiert. 2 Vergleiche http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/psychisches-leid-von-fluechtlingen-trauma-und-kaum-therapie -a-1035564.html. 3 Vergleiche http://www.degpt.de/informationen/fuer-betroffene/trauma-und-traumafolgen/wie-%C3%A4u%C3%9Fernsich -traumafolgest%C3%B6rungen/komplexe-posttraumatische-belastungsst%C3%B6rung/. Angebote zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen in Thüringen1 - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1. a: Zu 1. b: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: