28.04.2017 Drucksache 6/3840Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2017 Forsten und Tourismus - Erhalt von Aussichtstürmen im Thüringer Wald - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2015 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 1778 befinden sich im Ei gentum der Landesforstanstalt nunmehr 13 Aussichtsobjekte (vergleiche Drucksache 6/3445). Diese ha ben einen Investitionsbedarf von mindestens 600.000 Euro. Im Gegensatz dazu sind die Zuführungen für Investitionen an öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Landesforstanstalt im laufenden Haushaltplan weiter rückläufig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie will die Landesregierung den Erhalt der touristisch wichtigen Aussichtstürme sicherstellen? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den bereits wegen baulicher Mängel geschlosse nen Aussichtsturm am Finsterberg (Schmiedefeld am Rennsteig) wieder zu öffnen? 3. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass weitere Türme, die der Landesforstanstalt und damit dem Freistaat zuzurechnen sind, geschlossen werden müssen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Erhalt der Aussichtstürme im Eigentum der Landesforstanstalt kann durch die Bereitstellung von Bau unterhaltsmitteln durch den Freistaat Thüringen sichergestellt werden. Im Landeshaushaltsplan für die Jah re 2018/2019 wurde im Einzelplan 18 ein Betrag von jeweils 500.000 Euro angemeldet. Sofern diese Fi nanzmittel der Landesforstanstalt durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, kann der Instandsetzungsstau an den Aussichtstürmen im Eigentum der Landesforstanstalt mittelfristig abgear beitet werden. Zu 2.: Voraussetzung für die Wiederöffnung des in 1990er Jahren errichteten Aussichtsturmes am Finsterberg ist die Beseitigung der derzeit vorhandenen baulichen Mängel. Für diese Sanierung sind Instandsetzungskos ten von etwa 50.000 Euro erforderlich. Durch Bereitstellung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Bau unterhaltsmittel kann die Wiedereröffnung des Turmes sichergestellt werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3840 Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Forsten und Tourismus - Erhalt von Aussichtstürmen im Thüringer Wald - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: