02.05.2017 Drucksache 6/3843Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2017 Raummangel an der Otto-Dix-Grundschule Gera Die Kleine Anfrage 2051 vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Berichten von Eltern zufolge sollen die an der Otto-Dix-Grundschule für das Jahr 2017/2018 angemeldeten Kinder in Räumen unterrichtet werden, die sich nicht im üblichen Schulgebäude befinden. Grund dafür sei, dass eine weitaus größere Anzahl an Kindern für die Unterrichtung an der Schule angenommen worden sei. Dadurch entstehen erhebliche Einschränkungen für die in andere Räumlichkeiten ausgegliederten Kinder, wie etwa ein längerer Fußweg zur Schule, keine Turnhalle, kein Spielplatz. Auch sorgen sich die betroffenen Eltern der Kinder um die erhöhte Lärmbelästigung in den Räumlichkeiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe führen dazu, dass weit mehr Kinder als bisher an der Otto-Dix-Grundschule angenommen wurden? 2. Nach welchen Maßgaben werden Kinder an der Otto-Dix-Grundschule angenommen? 3. Für welchen Zeitraum ist eine Ausgliederung von Klassen der Otto-Dix-Grundschule geplant? 4. Wie wurden die Betroffenen, vor allem die Eltern, über solche Maßnahmen informiert? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Beeinträchtigung für die betroffenen Kinder möglichst gering zu halten? 6. Welche Kosten entstehen durch solche Ausgliederungen? 7. Sind der Landesregierung weitere solche oder ähnliche Fälle in Thüringen bekannt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit 2006 gilt das Gebiet der Stadt Gera als gemeinsamer Schulbezirk. Somit steht es den Eltern zunächst frei, ihre Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Bei der Wahl der Schulen ist für Eltern nicht zwingend die Wohnortnähe ausschlaggebend, sondern auch das von der Schule vorgehaltene pädagogische Konzept sowie der bauliche Zustand der Schulanlage. Vor diesem Hintergrund ist neben der Staatlichen Grund- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3843 schule "Bergschule" die Staatliche Grundschule "Otto Dix" in Gera eine der meist nachgefragten staatlichen Grundschulen der Stadt. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre steht die Stadt Gera, insbesondere im innerstädtischen Bereich, vor der Herausforderung, allen potentiellen Schülern einen Grundschulplatz anzubieten. Dies führte bereits in den vergangenen Jahren dazu, dass mehr Schülerinnen und Schüler an den bereits benannten Grundschulen aufzunehmen waren. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16. März 2017 hat die Stadt Gera ihre Schulnetzplanung für den Planungszeitraum bis 2021/2022 festgestellt. Ein Bestandteil der im Rahmen der Schulnetzplanung beabsichtigten Maßnahmen zur Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen ist die Erweiterung der Staatlichen Grundschule "Otto-Dix" Gera zum 1. August 2017 um den Schulteil Friedericistraße 11 in Gera, um zusätzliche Schülerplätze für die Grundschulversorgung in der Innenstadt bereitzustellen und um die Schulgebäude der beiden oben genannten Schulen zu entlasten. Zu 2.: Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Gera wohnen, werden auf der Grundlage des gültigen Schulnetzplanes aufgenommen. Im Punkt 5.1 wird das Schulaufnahmeverfahren konkretisiert: "Sofern im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens der künftigen Schulanfänger mehr Eltern ihre Kinder an einer Schule anmelden, als die Schule Plätze für das kommende Schuljahr vergeben kann, erfolgt in Verantwortung des jeweiligen Schulleiters eine Auswahl nach rechtlichen Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Diese rechtlichen Vorgaben und deren zu beachtende Reihenfolge in der Anwendung bilden verbindliche Kriterien für alle Schulen in Thüringen. Bei der Auswahl der angemeldeten Schüler werden zunächst Schüler mit einem bescheinigten sonderpädagogischen Förderbedarf verbindlich berücksichtigt. Weiterhin werden Schüler beachtet, deren Geschwister die Schule aktuell und im kommenden Schuljahr noch besuchen. Danach erfolgt die Prüfung einer Aufnahme an die jeweilige Schule nach Wohnortnähe. Wenn nach der Anwendung dieser vorgenannten Kriterien noch immer ein Anmeldeüberschuss besteht, wird eine Aufnahme des Kindes in der Schule, die die Eltern bei der Anmeldung als Zweitwunsch angegeben haben, geprüft." Zu 3.: Der zum 1. August 2017 zu errichtende Schulteil soll befristet bis zum 31. Juli 2021 betrieben werden. Zu 4.: Alle notwendigen Beteiligungsverfahren zur Schulnetzplanung wurden durchgeführt. Ein Abwägungsprozess hat nachweislich stattgefunden. Somit hatten auch Vertreter der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" Gelegenheit, zu den Planungsabsichten Stellung zu nehmen. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 7. März 2017 bestand für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera und Umgebung die Möglichkeit, Informationen durch diese Beratung zu erlangen. Auf Wunsch wäre auch ein Frage- oder Rederecht erteilt worden. Ergänzend dazu hat die Schulleiterin der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens allen Elternhäusern, deren Kinder zum Schuljahr 2017/2018 an der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" aufgenommen werden, ein erstes Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. In diesem wird den Eltern ein Informationsnachmittag im Mai 2017 an der Schule in Aussicht gestellt. Zu 5.: Das Schulgebäude der Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Grundig-Akademie wird in Gera gegenwärtig neu errichtet und soll bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 fertiggestellt sein. Der Schulträger wird dem Stadtratsbeschluss folgend eine Etage mit entsprechenden Klassen- und Fachunterrichtsräumen dieser Schule anmieten. Darüber hinaus entsteht am Schulstandort eine Dreifeldsporthalle, die ebenfalls von den ausgelagerten Klassen der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" genutzt werden kann. Der Schulteil in der Friedericistraße 11 liegt fußläufig circa 900 Meter von der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" entfernt. Somit sind Voraussetzungen gegeben, eventuelle Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten . 3 Drucksache 6/3843Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ungeachtet dessen wird die Schulleiterin der Staatlichen Grundschule "Otto Dix" mit Beteiligung der Schulkonferenz geeignete Maßnahmen nach § 38 Thüringer Schulgesetz in Absprache mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen erarbeiten und gegebenenfalls beschließen lassen. Die Eltern werden im Anschluss daran auch darüber ausführlich informiert. Zu 6.: Gemäß § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) trägt der Schulträger den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand . Zum Sachaufwand gehören auch die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 ThürSchFG genannten Aufwendungen für Mieten, Pacht und vergleichbare Bereitstellungen. Die Stadt Gera geht mit der Grundig-Akademie einen diesbezüglichen Mietvertrag ein. Daher kann das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Angaben zur Höhe der entstehenden Kosten machen. Zu 7.: Ja; in Punkt 2.2 des Schulnetzplanes der Stadt Gera für die Schuljahre 2016/2017 bis 2021/2022 (Beschluss des Stadtrates der Stadt Gera vom 16. März 2017) heißt es: "Für die Wilhelm-Busch-Grundschule, Saalfelder Straße 24, wird im Objekt Eiselstraße 100 ab dem Schuljahr 2017/2018, das heißt zum 1. August 2017, ein mindestens einzügiger Schulteil errichtet. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Raummangel an der Otto-Dix-Grundschule Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: