02.05.2017 Drucksache 6/3852Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2017 Finanzielle Untersetzung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Die Kleine Anfrage 1948 vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 23. November 2016 fand eine Fachkonferenz zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie statt. Der bestehende Plan wurde evaluiert und eine Fortschreibung findet statt. Bei der Umsetzung des Maßnahmenplans handelt es sich um eine umfassende Aufgabe aller Ministerien der Landesregierung und deren nachgeordneten Behörden, zu der auch eine finanzielle Untersetzung gehört. Um die Öffentlichkeit an den Ergebnissen und der weiteren Planung teilhaben zu lassen, ist es wichtig, diese in die momentanen Entwicklungen einzubeziehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die veranschlagten und verausgabten Gesamtausgaben für die Umsetzung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Jahren 2015 und 2016? 2. Welche Ausgaben wurden, verteilt auf die Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden, in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 getätigt (bitte einzeln nach Haushaltsjahren und Ministerien auflisten)? 3. Welche finanziellen Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2017 in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden eingestellt? 4. Wie sieht der weitere (zeitliche) Verfahrensablauf bei der Fortschreibung und Umsetzung des Thüringer Maßnahmenplans und in Bezug auf die kommende Haushaltsplanung aus? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der aus 285 Einzelmaßnahmen bestehende "Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention " hat in Folge des Kabinettsbeschlusses vom 24. April 2012 Gültigkeit für alle Stellen der Thüringer Landesverwaltung erlangt. Seitdem werden die Einzelmaßnahmen federführend durch die jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts der Landesregierung umgesetzt. Inhärente Zielsetzungen des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Förderung der K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3852 Gleichstellung, Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Unterbindung benachteiligender oder diskriminierender Denk- und Handlungsmuster. Aktuell wird der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft fortgeschrieben. In diesem Zuge werden verschiedenste Arbeitspapiere ausgewertet, die bestehenden Maßnahmen hinterfragt und neue Ideen diskutiert. Zielsetzung des Fortschreibungsprozesses ist es, möglichst konkrete, realistische und überprüfbare Maßnahmen zu formulieren. Die nachfolgenden Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehen sich auf eine heterogene Datenbasis, welche das Ergebnis einer Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung ist. Zu 1. bis 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Realisierung der Einzelmaßnahmen des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention obliegt den jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgaben und Haushaltsmittel. Eine spezielle Kennzeichnung der Haushaltsmittel für den Zweck der Realisierung von Einzelmaßnahmen des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt somit nicht. Soweit fachlich nicht zwangsläufig geboten, erfolgt keine Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung bzw. Umbaumaßnahmen mit und ohne barrierefreie Komponente. Insbesondere im baulichen Bereich wird die Barrierefreiheit häufig als Teilmaßnahme von Gesamtprojekten umgesetzt und kann daher nicht einzeln ausgewiesen werden. Demgemäß ist eine abschließende und allumfassende Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zu den veranschlagten und verausgabten Haushaltsmitteln für die Realisierung von Einzelmaßnahmen des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weder rückblickend noch vorausschauend möglich. Soweit dennoch konkrete Ausgaben benannt werden können, sind diese in der beigefügten Anlage 1 aufgeführt . Gemäß den vorstehenden Erläuterungen kommen zu den in der Anlage 1 aufgeführten Ausgaben jedoch weitere Ausgaben hinzu, die allerdings nicht separiert ausgewiesen werden können. In diesem Sinne ist die Übersicht der Anlage 1 zu den Ausgaben für die Realisierung der 285 Einzelmaßnahmen des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unvollständig. Vor dem Hintergrund der Vielzahl der Einzelmaßnahmen und deren inhaltlicher Vielschichtigkeit ist von einer deutlich höheren Ausgabensumme auszugehen. Zu 4.: Der inhaltliche Fortschreibungsprozess in den Arbeitsgruppen soll bis spätestens Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein. Eine daraufhin vorgesehene Anhörung der Vereine und Verbände zu den zusammengeführten Ergebnissen aller Arbeitsgruppen ist bis Ende Februar 2018 geplant. Nach Prüfung und Einarbeitung der vorgebrachten Anmerkungen sollen die Ressortanhörung sowie die anschließende Beschlussfassung des sodann fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis Sommer bzw. Herbst 2018 erfolgen. Die neuen Einzelmaßnahmen werden im weiteren Verlauf in Zuständigkeit der jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts inhaltlich umgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass der Doppelhaushalt 2018/2019 derzeit intensiv abgestimmt und vorbereitet wird, wurden alle Ressorts per Staatssekretärsschreiben im Dezember 2016 um Einstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung zukünftiger Einzelmaßnahmen gebeten. Da der inhaltliche Erarbeitungsprozess der zukünftigen Einzelmaßnahmen gemäß der oben stehenden Ausführungen allerdings noch nicht abgeschlossen ist, ergeben sich Unsicherheiten bezüglich der benötigten Haushaltsmittel. Werner Ministerin 3 Drucksache 6/3852Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode A nl ag e 1 B ea nt w or tu ng d er K le in en A nf ra ge N r. 19 48 d er A bg eo rd ne te n S ta ng e (D IE L IN K E ) "F in an zi el le U nt er se tz un g de s Th ür in ge r M aß na hm en pl an s zu r U m se tz un g de r U N -B eh in de rt en re ch ts ko nv en tio n" R es so rt M aß na hm e 20 15 20 16 20 17 ve ra ns ch la gt e M itt el in E ur o ve ra us ga bt e M itte l i n E ur o ve ra ns ch la gt e M itt el in E ur o ve ra us ga bt e M itte l i n E ur o ve ra ns ch la gt e M itt el in E ur o TS K ni ch t d et ai lli er t b en an nt 10 .0 00 10 .0 00 25 .0 00 10 .0 00 45 .0 00 TM M JV D ol m et sc he rle is tu ng en fü r G eb är de ns pr ac he 4. 61 7 2. 61 7 2. 31 0 1. 30 9 7. 30 0 TM IL B au en u nd W oh ne n1 41 5. 00 0 10 2. 49 4 42 0. 00 0 91 .7 51 5. 41 5. 00 0 TM IL M ob ili tä t2 19 .4 30 .0 00 18 .9 50 .0 00 14 .1 00 .0 00 12 .5 50 .0 00 13 .7 20 .0 00 TM W W D G ni ch t d et ai lli er t b en an nt 30 4. 19 1 30 4. 19 1 31 2. 59 7 31 2. 59 7 37 3. 70 0 TF M S te ue rw eg w ei se r f ür M en sc he n m it B eh in de ru ng 8. 13 2 TM A S G FF in sb . 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