02.05.2017 Drucksache 6/3853Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2017 Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrennamens "Christian Reichart" an die Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forstwirtschaft der Fachhochschule Erfurt Die Kleine Anfrage 2023 vom 17. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Geschichte des Gartenbaus und der gartenbaulichen Ausbildung in Erfurt sind auf vielfältige Weise mit dem Namen Christian Reichart (1685 bis 1775) verbunden. Er gilt heute als ein wichtiger Förderer des erwerbsmäßigen Gartenbaus und trug maßgebend zum guten Ruf Erfurts als Garten- und Blumenstadt bei. Im Jahr 1985 erhielt die ehemalige Ingenieurschule für Gartenbau in Erfurt den Namen "Christian Reichart". Im Jahr 1991 ging aus diesem Fachbereich sowie der Ingenieurschule für Bauwesen die Fachhochschule Erfurt hervor. Seit dem Jahr 2006 besteht die Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forstwirtschaft. Der Ehrenname "Christian Reichart" ist im Zuge dieser Entwicklungen nicht beibehalten worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Erfurter Gartenbaus für Thüringen und über die Grenzen des Freistaats hinaus? 2. Würde die Landesregierung befürworten beziehungsweise unterstützen, dass der Fakultät Landschaftsarchitektur , Gartenbau und Forstwirtschaft der Fachhochschule Erfurt der Ehrenname "Christian Reichart " neu verliehen wird? 3. Wie wird die Antwort auf Frage 2 begründet? 4. Wie wäre das Verfahren der Namensverleihung, welche Voraussetzungen müssten erfüllt und welche Institutionen beteiligt werden? 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Ehrennamensverleihung, angesichts der laufenden Vorbereitungen für die Bundesgartenschau 2021 in Erfurt, der Stadt möglicherweise zu mehr überregionaler Bekanntheit und Ausstrahlung verhelfen könnte? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3853 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. April 2017 (Eingang: 2. Mai 2017) wie folgt beantwortet : Zu 1.: Erfurt ist in mehrfacher Hinsicht als Zentrum des regionalen Gartenbaus einzuschätzen. Hier befindet sich ein breites Spektrum gärtnerischer Kulturen im Anbau. Die Stadt fungiert als bedeutender Standort für Einrichtungen des Groß- und Einzelhandels gärtnerischer Produkte. Zugleich existiert hier eine Konzentration von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Dazu zählen die Berufsschule Erfurt mit dem einzigen Standort für die Ausbildung der gärtnerischen Fachsparten in Thüringen, die Fachhochschule Erfurt und die Lehr-und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt mit ihrer überbetrieblichen Ausbildung der Auszubildenden aus Thüringen und Hessen sowie einer auch überregional bedeutsamen praxisorientierten Versuchstätigkeit. Der Name der Stadt ist eng mit der Entwicklung des Samenbaus in Deutschland verbunden sowie mit der Etablierung von Gemüsekulturen wie Blumenkohl und Brunnenkresse. Das hier ansässige Deutsche Gartenbaumuseum setzt sich als einzige Einrichtung ihrer Art mit der Geschichte des Gartenbaus in Deutschland auseinander. Erfurt ist auch als Standort attraktiver Garten- und Parkanlagen anzusprechen, von denen der egapark die größte touristische Bedeutung besitzt. Zu 2. und 3.: Das Hochschulgesetz enthält keine Vorgaben oder Reglementierungen für die Bezeichnung von dezentralen Struktur- bzw. Organisationseinheiten einer Hochschule. In Thüringen trägt keine Fakultät einen Ehrennahmen . Hintergrund dafür ist, dass aus Gründen der Transparenz die Namensgebung der Fakultät allein sach- bzw. inhaltsbezogen im Hinblick auf die vermittelten Studieninhalte erfolgt. Die Namensgebung ist jedoch allein Sache der Hochschule. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) wird nur dann involviert, wenn die Namensänderung oder Ergänzung in der Grundordnung der Hochschule verankert würde und das TMWWDG dann die Grundordnungsänderung genehmigen müsste. Eine Befürwortung bzw. Unterstützung des Anliegens ist damit nicht notwendig. Zu 4.: Eine Namensverleihung und gegebenenfalls bestehende Voraussetzungen dafür liegen im alleinigen Verantwortungsbereich der Hochschule. Im Übrigen wird auf die Antwort der Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Der Name Christian Reichart ist in erster Linie in gärtnerischen Fachkreisen bekannt. Darüber hinaus wird der Name eines Fachbereichs in der überregionalen Öffentlichkeit vermutlich nur in sehr begrenztem Umfang wahrgenommen. Daher wird nach Einschätzung der Landesregierung mit der Ehrennamensverleihung keine wesentliche Steigerung der überregionalen Bekanntheit und Ausstrahlung für die Stadt Erfurt, auch im Rahmen der Vorbereitungen für die BUGA 2021, gesehen. Tiefensee Minister Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrennamens "Christian Reichart" an die Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forstwirtschaft der Fachhochschu-le Erfurt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: