03.05.2017 Drucksache 6/3858Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2017 "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1926 vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Bereits seit mehreren Monaten wird auf unterschiedlichen Ebenen, von Facebook über Twitter bis in den Bundestag hinein, über den Umgang mit "Hatespeech" und "Fake News" diskutiert. Unternehmen wie Facebook und Twitter haben diverse Maßnahmen angekündigt beziehungsweise umgesetzt, um dem zunehmenden Hass und den zunehmenden Falschnachrichten im Internet etwas entgegenzusetzen. Die Wirksamkeit ist umstritten. Am 13. Juli 2016 wurde BKA-Präsident Holger Münch im Tagesspiegel folgendermaßen zitiert: "Die Fallzahlen politisch rechts motivierter Hasskriminalität im Internet sind auch im Zuge der europäischen Flüchtlingssituation deutlich gestiegen. … Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte sind häufig das Ergebnis einer Radikalisierung, die auch in sozialen Netzwerken beginnt. Wir müssen deshalb einer Verrohung der Sprache Einhalt gebieten und strafbare Inhalte im Netz konsequent verfolgen." Die Debatte über "Hatespeech" und "Fake News" ist hitzig und die beteiligten Parteien streiten über Definitionen und Dringlichkeit. Viele Äußerungen, die im Netz gemacht werden, sind nach Rechtslage strafbar. Aber auch darüber hinaus werden im Zuge der im Netz geschaffenen Stimmung Straftaten begangen, die unter Hasskriminalität gefasst werden können, da sie sich gegen Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts richten. Die Zahl der rassistischen, antisemitischen und rechtsmotivierten Straftaten ist in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Kooperation der Betreiber von sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, Youtube, VK und Twitter, bezüglich der Themen "Hatespeech" und "Hasskriminalität" ein? Werden Auskunftsersuchen zeitnah bearbeitet? Wie viele Auskunftsersuchen hinsichtlich der Mitteilung von Internetprotokoll-Adressen wurden im Hinblick auf Hasskommentare im Internet an die Portalbetreiber gestellt? Auf wie viele dieser Auskunftsersuchen wurde die Internetprotokoll-Adresse dann mitgeteilt? 2. Wie viele Verfahren wurden eingestellt auf Grund der Tatsache, dass die Provider außerhalb des deutschen Staatsgebiets genutzt wurden? Wie ist die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung bezüglich "Hatespeech" und "Hasskriminalität" innerhalb der Europäischen Union? 3. Kann nach Ansicht der Landesregierung die Einführung einer Onlinewache oder eines anonymen Hinweisaufnahmesystems den Umgang von Zeuginnen und Zeugen und Betroffenen mit "Hasskriminalität" und damit deren strafrechtliche Verfolgung verbessern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3858 4. Plant die Landesregierung die Einführung einer Onlinewache oder eines anonymen Hinweisaufnahmesystems für "Hasskriminalität"? Wie begründet sie ihre Position? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. April 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Kooperationsbereitschaft der Betreiber der sozialen Netzwerke ist unterschiedlich. Teilweise werden Anfragen zeitnah und vollständig - am ehesten bei inländischen Betreibern -, teilweise zögerlich und unvollständig sowie teilweise überhaupt nicht beantwortet. Soweit die Betreiber Auskünfte nur auf dem justiziellen Rechtshilfeweg erteilen wollen, verspricht diese Verfahrensweise meist keinen Erfolg. So entsprechen die Vereinigten Staaten von Amerika solchen Rechtshilfeersuchen in der Regel nicht, weil dort strengere Maßstäbe hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gelten. Zum Beispiel wird bereits eine Schadenshöhe unter 10.000 Dollar als Indiz für Unverhältnismäßigkeit gewertet. Zur Anzahl der gestellten Anfragen und den damit im Zusammenhang stehenden Auskünften werden keine Statistiken geführt. Zu 2.: Es liegt keine Statistik im Sinne der Fragestellung vor. Zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von "hate speech" und "Hasskriminalität" innerhalb der Europäischen Union liegen im Justizressort keine Erfahrungen vor, die eine belastbare Einschätzung ermöglichen würden. Zu 3.: Nein Zu 4.: Nein, die Landesregierung plant nicht die Einführung einer Onlinewache oder eines anonymen Hinweisaufnahmesystems speziell für "Hasskriminalität". Auf die in der Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 1925 dargestellte Definition für Hasskriminalität wird verwiesen. Gleichwohl werden innerhalb der Landesregierung derzeit Überlegungen angestellt, im Rahmen der Einführung des Fachverfahrens ComVor auch eine so genannte Onlinewache, jedoch nicht beschränkt auf Hasskriminalität oder sonstige Staatsschutzdelikte, zu realisieren. Allerdings ist unter Beachtung der vorhandenen Ressourcen eine Einführung frühestens Ende des Jahres 2019 realistisch. Dr. Poppenhäger Minister "Hatespeech" und "Hasskriminalität" in Thüringen - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: