03.05.2017 Drucksache 6/3859Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2017 Jugendförderung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2038 vom 22. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus den gesetzlichen Grundlagen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch und des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe -Ausführungsgesetzes ergibt sich die Verpflichtung des Freistaats die Jugendhilfe und die Jugendarbeit im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten finanziell zu fördern. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden durch die Landesregierung Mittel für die Förderung der Jugend in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ausgereicht (bitte jeweils nach Träger, Verwendungszweck, rechtlicher Grundlage und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 2. In welcher Höhe wurden durch die Landesregierung Mittel für die Arbeit der Jugendorganisationen der Parteien zur Verfügung gestellt und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies jeweils (bitte nach Organisation, Höhe der Zuwendung und Verwendungszweck aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der Formulierung "Förderung der Jugend" handelt es sich um einen sehr offenen Terminus, der rechtlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - nicht untergelegt ist. Die Beantwortung der Fachabteilung bezieht sich daher auf die Förderung der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 SGB VIII. Die Förderung der freien Jugendhilfe ist die Konsequenz aus der notwendigen Pluralität des Leistungsangebotes in der Jugendhilfe zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages aus dem § 1 SGB VIII. In der Beantwortung werden nur die im Rahmen der Landesförderung direkt aufgewandten Mittel aufgewiesen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3859 Tabelle: Übersicht über die Landesförderung der freien Jugendhilfe im Bereich Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Gegenstand Grundlage Verwendungszweck Jahr Höhe der Landesförderung in Euro Landesarbeitsgemeinschaft Kinderund Jugendschutz Thüringen e.V. § 14 SGB VIII Landesweite Förderung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und fachspezifische Fort- und Weiterbildung 2015 122.465 2016 122.751 2017 125.500 Landesfilmdienst Thüringen e.V. § 14 SGB VIII Landesweite Angebote und fachspezifische Fort- und Weiterbildung im Bereich Medienpädagogik 2015 56.232 2016 56.232 2017 57.356 Örtliche Jugendförderung Richtlinie Örtliche Jugendförderung Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Angeboten in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit , Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz 2015 10.981.880 2016 11.999.998 2017 11.999.999 Förderung der überregionalen Jugendarbeit Richtlinie Landesjugendförderplan Förderung des Bedarfes an überregionaler Jugendarbeit, insbesondere • Jugendverbandsarbeit - Landesjugendring Thüringen e. V. • kulturelle Jugendarbeit - Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. • außerschulische Jugendbildung • Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar • Internationale Jugendarbeit 2015 2.234.870 2016 2.358.300 2017 2.358.300 Förderung der Jugendsozialarbeit Richtlinie Schulbezogene Jugendsozialarbeit Förderung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Thüringer Schulen als einer besonderen Form der Jugendsozialarbeit 2015 9.655.415,30 2016 10.288.25,78 2017 10.416.290,31 Bei der Förderung der überregionalen Jugendarbeit wird auf die detaillierte Bestandsbeschreibung im Rahmen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 verwiesen. Der Landesjugendförderplan kann im Internet * eingesehen werden: Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt: 2015 Auszahlung entsp. Mittelabruf in Euro 2016 Auszahlung entsp. Mittelabruf in Euro 2017 bisher ausgezahlt in Euro Junge Union Thüringen 88.643,31 88.539,58 17.510,00 Jusos Thüringen 56.262,07 53.869,57 - Solid Thüringen 19.600,03 22.228,53 - Grüne Jugend Thüringen 1.700,00 10.000,00 - Die Förderung beruht auf dem jeweils gültigen Haushaltsgesetz einschließlich Landeshaushaltsplan, den §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung nebst der jeweiligen Verwaltungsvorschriften, sowie der Richt- 3 Drucksache 6/3859Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode linie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände vom 18. Januar 2012 (ThürSt- Anz Nr. 7/2012 S. 275) in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuwendung wird als institutionelle Förderung zur Deckung eines Fehlbedarfs gewährt. Der Zuwendungszweck und der Gegenstand der Förderung bestimmen sich nach der oben genannten Richtlinie. In Vertretung Prof. Dr. Hoff Minister Endnote: * Siehe https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/jugend/jugendpolitik/ljfp/. Jugendförderung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: