04.05.2017 Drucksache 6/3864Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2017 Angeblicher Vorfall am 17. März 2017 in Gera Die Kleine Anfrage 2027 vom 21. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Netzausgabe von "Tag 24" am 19. März 2017 meldete Folgendes: "Gera - Am Freitag ist in Gera eine Ladendetektivin geschlagen und getreten worden. Wie die Polizei mitteilt, verließ eine ältere Frau gegen 11:22 Uhr mit einem vollgepackten Einkaufswagen den REWE-Markt in der Dornaer Straße, ohne zu bezahlen . Als eine Ladendetektivin die Frau vor dem Markt im Bereich des Zebrastreifens aufhielt, mischten sich plötzlich zwei Männer ein, von denen einer die Ladendetektivin schlug und trat. Anschließend flohen die drei Personen und ließen das Diebesgut zurück. Die 28-jährige Ladendetektivin wurde dabei leicht verletzt . Obwohl sich zur Tatzeit zahlreiche Passanten und Kunden auf dem Parkplatz aufhielten, half der Detektivin niemand oder wählte den Notruf." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? Wie sind die Täterschreibungen ? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3864 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 10. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 17. März 2017 beobachtete eine Mitarbeiterin der Security eines Verkaufsmarktes in Gera eine weibliche Person, wie sie den Verkaufsmarkt, ohne die Ware bezahlt zu haben, verließ. Als die Mitarbeiterin die weibliche Person darauf vor dem Verkaufsmarkt ansprach, wurde sie von zwei männlichen Personen angegriffen und verletzt. In der Folge wurde die zur Hilfe eilende Filialleiterin bedroht. Das Diebesgut konnte sichergestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren vier Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen eine weibliche Person im Alter von 44 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wird gegen eine männliche Person im Alter von 45 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie gegen eine noch unbekannte männliche Person im Alter von circa 30 Jahren geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 17. März 2017 in Gera Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: