04.05.2017 Drucksache 6/3865Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2017 Angeblicher Vorfall am 16. März 2017 in Schlotheim Die Kleine Anfrage 2028 vom 21. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 17. März 2017 war Folgendes zu entnehmen: "In Schlotheim haben sich am Donnerstagnachmittag in einem Discountmarkt an der Bahnhofstraße tumultartige Szenen abgespielt. Laut Polizei hatten zwei Frauen an der Kasse ihre Ware auf dem Band gelegt, als zwei Männer ihren Einkauf einfach dazulegten, um ihn mitbezahlen zu lassen. Dagegen protestierten die Frauen energisch. Daraufhin beleidigten die Männer die Frauen und begannen sie unsittlich zu begrabschen. Die Opfer machten auf sich aufmerksam und riefen um Hilfe, woraufhin zwei Kunden einschritten. Dabei entwickelte sich ein handfestes Handgemenge. Dennoch gelang es den Kunden die Angreifer von den Frauen zu trennen. Einer von ihnen wurde zu Boden gebracht und festgehalten, während der zweite Täter in eine Ecke des Marktes gedrängt wurde. Beide wurden mit Unterstützung weiterer Kunden so festgehalten, bis die Polizei eintraf und den 33-jährigen Algerier und seinen Begleiter, einen 27-jährigen Marokkaner, fesselte und in den Einsatzfahrzeugen unterbrachte." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3865 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 11. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 16. März 2017 hielt sich die später Geschädigte mit einer Begleitperson zum Bezahlen an der Kasse in einem Einkaufsmarkt in Schlotheim auf. Ein Tatverdächtiger, der sich mit einem weiteren späteren Tatverdächtigen im Einkaufsmarkt aufhielt, legte seine Ware zur Ware der Geschädigten. Die Geschädigte nahm die Ware des Tatverdächtigen und legte diese wortlos hinter einen Warentrennungsstab . In der Folge wurde sie vom Tatverdächtigen mehrfach umfasst beziehungsweise angefasst. Als die Begleitperson darauf den Tatverdächtigen laut ansprach, ließ er von der Geschädigten ab. Auf die Situation aufmerksam geworden, griffen drei bisher unbeteiligte Personen ein und trennten den Tatverdächtigen von der Geschädigten. Hierauf reagierten beide Tatverdächtige aggressiv und schlugen auf die eingreifenden Personen ein, wodurch zwei der eingreifenden Personen Verletzungen erlitten. Die beiden Tatverdächtigen konnten im Einkaufsmarkt bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Auf der Polizeidienststelle kam es zur Beleidigung von Polizeibeamten. Zu 2.: Es waren vier Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde je ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich gegen eine männliche Person im Alter von 27 Jahren mit marokkanischer Staatsbürgerschaft und eine männliche Person im Alter von 33 Jahren mit algerischer Staatsbürgerschaft. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung der Polizeibeamten wird gegen den 27-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Die Tatverdächtigen sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Durch die Verschmutzung des Funkstreifenwagens entstanden Reinigungskosten in Höhe von 342,87 Euro. Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 16. März 2017 in Schlotheim Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: