08.05.2017 Drucksache 6/3872Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Wechsel eines Mitarbeiters des Leitungsbereichs des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Die Kleine Anfrage 2057 vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Seit September 2016 war ein ehemaliger Erfurter Rechtsanwalt, der das Gutachten im Zusammenhang mit dem Ende der Hortkommunalisierung geschrieben hatte, Leiter des Leitungsstabs im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Circa ein halbes Jahr später soll er nun in ein anderes Ministerium wechseln. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen erfolgt der Wechsel des Leiters des Leitungsstabs in ein anderes Ministerium? 2. In welches Ministerium wird der oben genannte ehemalige Erfurter Rechtsanwalt und Leiter des Lei tungsstabs wechseln? 3. Besteht ein Anforderungsprofil und Tätigkeitsbeschreibung für die jeweilige Stelle? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurde die jeweilige Stelle ausgeschrieben? Wenn ja, wie und für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie so nicht? 5. Entsprechen die fachlichen Qualifikationen des oben genannten ehemaligen Erfurter Rechtsanwalts und Leiters des Leitungsstabs dem Anforderungsprofil an die neue Stelle? 6. In welche Entgeltstufe wird der oben genannte ehemalige Erfurter Rechtsanwalt und Leiter des Leitungs stabs für die neue Tätigkeit eingruppiert? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Wechsel wurde vollzogen, weil alle Beteiligten mit dieser Maßnahme einverstanden sind. Sowohl der Arbeitsbereich, der dem Mitarbeiter im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) über tragen war, als auch der Arbeitsbereich, der ihm künftig übertragen ist, entspricht jeweils der fachlichen Be fähigung des Mitarbeiters. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3872 Zu 2.: Der Wechsel erfolgt ins Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Zu 3.: Die Tätigkeit des Leiters des Leitungsstabs und des Ministerbüros im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt eine Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen der politischen Leitung des Ministeri ums und den Fachabteilungen des Hauses dar. Hier ist die Arbeit der Leitungsbereiche zu planen, zu or ganisieren, anzuweisen, zu koordinieren, zu kontrollieren und schließlich zu verantworten. Dem Stellenin haber obliegt die Leitung über eine sehr umfassende und vielseitige Organisationseinheit des Hauses, bei der Anforderungen an die Personalführung und die organisatorische Befähigung zu stellen und Entschei dungen von Grundsatzfragen allgemeiner und richtungsweisender Bedeutung vorzubereiten, zu treffen und zu begründen sind. Auf der Stelle im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind folgende Tätigkeiten zu verrichten: • Erarbeiten von Hintergrundvermerken und konzeptionellen Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen • politische Vorhabenplanung, Grundsatzfragen und Analysen • Festlegung strategischer Leitlinien und Ziele für eine integrierte Kommunikation Vorbereitung, Auswertung und Protokollführung von Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen auf Weisung Der Stelleninhaber muss für die Stelle im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft folgen de Anforderungen erfüllen: Fachliche Anforderungen/Qualifikation • Volljuristin/Volljurist oder einschlägiges abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in ei nem der Aufgabenbereiche des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (insbeson dere Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Vermessung und Geodäsie, Hochbau, Verkehrs wesen, Städtebau/Landesentwicklung) Weitere persönliche Anforderungen • politisches Interesse und fundierte Kenntnisse des politischadministrativen Systems • ausgezeichnete Kommunikations, Präsentations und Organisationsfähigkeit • Beherrschung konzeptionelles Arbeiten und Besitz von analytischen Fähigkeiten • Fähigkeit, sich auch in unbekannte Fach und Rechtsmaterien schnell und sicher einzuarbeiten • selbstständige Arbeitsweise und Eigeninitiative • Bereitschaft und Fähigkeit zu einem kooperativen und ergebnisorientierten Arbeitsstil • Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick • sehr gute kommunikative Fähigkeiten, sicheres Auftreten Zu 4.: Die Ausschreibung der Tätigkeit des Leiters des Leitungstabs und des Ministerbüros für das Thüringer Mi nisterium für Bildung, Jugend und Sport erfolgte nicht. Eine Verpflichtung zur Ausschreibung war bereits aufgrund der Regelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Laufbahngesetz nicht gegeben. Die Stelle im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde nicht ausgeschrieben. Der Stelleninhaber ist unter anderem für die inhaltliche Konzeption, die Ausgestaltung und die Umsetzung von politischen Vorhaben und Initiativen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zustän dig. Er entwickelt strategische Leitlinien zur Erreichung legislativer Ziele. Ein uneingeschränktes Vertrauens verhältnis zwischen der Hausleitung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Stelleninhaber ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung und demnach ein entscheidendes Anforderungskriterium. Mit einer allgemeinen Stellenausschreibung könnte dieser per sönliche Faktor nicht hinreichend genug berücksichtigt werden. Die Festlegung und Abgrenzung eines po tentiellen Bewerberkreises und schließlich die Auswahl eines geeigneten Bewerbers war daher ausschließ lich der Hausleitung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vorzubehalten. Denn nur auf diese Weise kann für die herausgehobene Funktion eine unabhängige Personalentscheidung gewähr 3 Drucksache 6/3872Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode leistet werden, die der Bedeutung der darauf zu verrichtenden Tätigkeit und der damit verbundenen Ver antwortung gerecht wird. Aus diesen Gründen wurde von einer Stellenausschreibung Abstand genommen. Zu 5.. Ja Zu 6.: Die Frage nach der konkreten Entlohnung des Stelleninhabers kann aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). In Vertretung Ohler Staatssekretärin Wechsel eines Mitarbeiters des Leitungsbereichs des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 5.. Zu 6.: