09.05.2017 Drucksache 6/3879Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Waffen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylbewerberunterkünften sowie Clearingeinrichtungen Die Kleine Anfrage 2003 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1173 des Abgeordneten Brandner (vergleiche Drucksache 6/2650) kam es in thüringischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften vom Januar 2015 bis Mai 2016 zu sieben Verstößen gegen das Waffengesetz und sechs Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Waffen wurden nach § 27 Nr. 3 Buchst. a bis d Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylbewerberunterkünften sowie Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer sichergestellt (bitte für den Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 bis heute nach Jahresscheiben; den Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylbewerberunterkünften sowie Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer; Stich-, Hieb- und Schusswaffen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Verstöße gegen a) das Waffengesetz, b) das Kriegswaffenkontrollgesetz, c) das Sprengstoffgesetz wurden seit dem 1. Januar 2015 in Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer festgestellt (bitte für den Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 bis heute nach Jahresscheiben; den Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer; den Delikten mit Nennung des Paragraphen aufschlüsseln und die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen nennen)? 3. Tritt die Landesregierung für eine Ausweitung der polizeilichen Kontrollen an Erstaufnahmeeinrichtungen , Asylbewerberunterkünften sowie Clearingeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer ein (bitte vor dem Hintergrund der Beantwortung der Fragen 1 und 2 begründen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3879 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden drei Stichwaffen und im Jahr 2016 eine Stichwaffe jeweils in Asylbewerberunterkünften sichergestellt. Zu 2.: Es wurden keine Verstöße im Sinne der Fragestellung festgestellt. Zu 3.: Die Thüringer Polizei erachtet die bisher getroffenen Maßnahmen an den genannten Unterkünften für angemessen , um den gesetzlichen Auftrag zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Freistaat Thüringen zu erfüllen. Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 bestätigen diese Bewertung. Für eine Ausweitung der Kontrollen im Sinne der Fragestellung wird gegenwärtig kein Anlass gesehen. Dr. Poppenhäger Minister Waffen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylbewerberunterkünften sowie Clearing-einrichtungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: