09.05.2017 Drucksache 6/3881Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 17-Jähriger in Weimar durch Messerstiche schwer verletzt Die Kleine Anfrage 2030 vom 21. März 2017 hat folgenden Wortlaut: In Weimar kam es am Abend des 18. März 2017 erneut zu einer Auseinandersetzung mit Messereinsatz. Dabei wurde laut Medienberichten ein 17-jähriger Syrer durch einen 23-jährigen Jordanier schwer verletzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Wurden Haftanträge gestellt? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren), wenn ja, wegen welcher Delikte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 18. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3881 Zu 1.: Nach den bisherigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am Abend des 18. März 2017 kam es zwischen zwei Personen in Weimar wiederholt zu körperlichen Auseinandersetzungen . Dabei wurde eine Person durch ein verwendetes Messer mehrfach verletzt. Überdies wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Zu den anfänglichen Erstmaßnahmen waren 17 Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen eine Person mit jordanischer Staatsangehörigkeit eingeleitet. Sie ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Zu 4.: Gegen die tatverdächtige Person wurde ein Haftantrag gestellt. Zu 5.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister 17-Jähriger in Weimar durch Messerstiche schwer verletzt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: