09.05.2017 Drucksache 6/3882Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 18. März 2017 gegen 16.40 Uhr Die Kleine Anfrage 2034 vom 22. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Geraer Netzmedien berichteten Folgendes: "... Am Samstag, 18.03.2017, gegen 16:40 Uhr griffen zwei männliche Täter einen 41-jährigen Geraer an, als dieser einen Verbrauchermarkt in der Saalfelder Straße verließ. Hierbei wurde der 41-Jährige an der Gesundheit geschädigt. Nach dem Angriff flüchteten die Täter (Täter 1: ca. 16-18 Jahre, ca. 190 cm, bekleidet mit schwarzem Kapuzen-Shirt und grünem Basecape [sic], Täter 2: ca. 170-180 cm, schlank, bekleidet grüner Jacke und roten Hosen) in unbekannte Richtung. Bereits im Verbrauchermarkt kam es zu verbalen Streitigkeiten. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3882 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 7. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 18. März 2017 kam es im direkten Umfeld eines Einkaufsmarktes in Gera zu einem körperlichen Angriff auf eine männliche Person durch zwei andere Personen. Vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung im Einkaufsmarkt zwischen den Beteiligten. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung wurde die angegriffene Person unter anderem am Kopf verletzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen zwei unbekannte Tatverdächtige wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Es wurde ein deutscher Staatsangehöriger im Alter von 41 Jahren verletzt. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Zu 6.: Es waren zwei Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Keiner der Beamten wurde verletzt. Zu 7.: Zu Sachschäden liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 18. März 2017 gegen 16.40 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: