09.05.2017 Drucksache 6/3883Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 18. März 2017 gegen 21.35 Uhr Die Kleine Anfrage 2035 vom 22. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Geraer Netzmedien berichteten Folgendes: "... Am Samstag, 18.03.2017, gegen 21:35 Uhr wurde die Polizei Gera aufgrund eines beschädigten Straßenbahnhäuschens zum Einsatz gerufen. Während sich eine Gruppe Jugendlicher an dieser Haltestelle aufhielten, beschädigte ein 15-Jähriger aus der Gruppe auf unbekannte Art und Weise die Glasscheibe der Haltestelle, so dass diese zu Bruch ging und der befindliche Kasten für den Fahrplan auf den Boden fiel. Im Nahbereich der Haltestelle stellte die Polizei eine 24-köpfige Gruppe Jugendlicher fest. Im Zuge der Ermittlungen konnte schließlich der alkoholisierten [sic] Täter aus der Gruppe ausfindig gemacht ..." werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3883 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 7. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thürin Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am Abend des 18. März 2017 kam es an einer Straßenbahnhaltestelle in Gera zu einer Sachbeschädigungshandlung , durch die es zur Zerstörung einer Glasscheibe des vorhandenen Fahrplankastens kam. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Tatverdächtigen wegen Sachbeschädigung eingeleitet . Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Es hat keine verletzten Personen gegeben. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Zu 6.: Es waren elf Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Keiner der Beamten wurde verletzt. Zu 7.: Durch den Vorfall wurde Privateigentum beschädigt. Nach polizeilicher Einschätzung liegt der Sachschaden bei circa 500 Euro. Zur Begleichung des Schadens liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 18. März 2017 gegen 21.35 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: