09.05.2017 Drucksache 6/3884Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Angebliche "Massenschlägerei" in Gera (Hauptbahnhof) am 18. März 2017 Die Kleine Anfrage 2036 vom 22. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Geraer Netzmedien berichteten am 20. März 2017 Folgendes: "... Am frühen Samstagmorgen kam es nach Angaben der Polizei zu einer Massenschlägerei auf dem Bahnhofsvorplatz in Gera. ... Circa 20 Personen waren aneinandergeraten und lösten so einen Polizeieinsatz aus. ... Gegen einen 20-jährigen Deutschen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, nachdem dieser versucht hatte, einen der Beamten zu schlagen. Beim Angreifer wurden 0,85 Promille Atemalkohol festgestellt." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3884 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 7. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 18. März 2017 kam es im Bereich eines Lokals in der Bahnhofstraße in Gera zu mehreren, voneinander unabhängig zu betrachtenden, Körperverletzungshandlungen zwischen mehreren Personen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurden drei Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Zwei dieser Verfahren richten sich gegen jeweils einen deutschen Staatsangehörigen und ein Verfahren richtet sich gegen eine unbekannte Person. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Es wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 26 Jahren verletzt. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Zu 6.: Es waren 23 Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Keiner der Beamten wurde verletzt. Zu 7.: Zu Sachschäden liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Angebliche "Massenschlägerei" in Gera (Hauptbahnhof) am 18. März 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: