09.05.2017 Drucksache 6/3885Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Mai 2017 Vorfall in Gera am 23. März 2017 (Eselsbrücke) Die Kleine Anfrage 2045 vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Netzausgabe der Thüringischen Landeszeitung vom 23. März 2017 berichtete Folgendes: "... Im Bereich der Eselsbrücke in Geraer Theaterstraße waren heute morgen Polizei, Feuerwehr und weitere Rettungskräfte im Einsatz. ... Grund war ein 20-jähriger Afghane, der in suizidaler Absicht das Brückengeländer der Brücke überstiegen hatte. Aufgrund des Einsatzes war die Brücke für den öffentlichen Verkehr und für Fußgänger gesperrt. Der Schienenverkehr war gestoppt. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen) und wenn ja, welche Vorstrafen und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und sämtlichen, auch etwaigen vorherigen Staatsangehörigkeiten auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet und wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt und wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt und wenn ja, bitte die Schadenssumme , soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3885 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 23. März 2017 informierten mehrere Anrufer die Polizei, dass eine männliche Person das Geländer der Eselsbrücke in Gera in vermutlich suizidaler Absicht überstiegen hat. Gegenüber den vor Ort eingesetzten Polizeikräften äußerte die Person, dass sie von der Brücke springen will. Aufgrund der Rettungsmaßnahmen musste die Eselsbrücke für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Die Person konnte kommunikativ von ihrem Vorhaben abgebracht und unverletzt gerettet werden. Zu 2. und 3.: Es wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu 4.: Es gab keine verletzten Personen. Zu 5.: Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Zu 6.: Es waren 16 Polizeibeamte im Einsatz. Weitere 14 Polizeibeamte waren alarmiert. Es gab keine verletzten Polizeibeamten. Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera am 23. März 2017 (Eselsbrücke) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: