19.03.2015 Drucksache 6/389Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2015 Staatskanzlei bildet Arbeitsgruppe zum DDR-Unrecht? Die Kleine Anfrage 139 vom 3. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (u.a. Freies Wort Suhl vom 2. Februar 2015) wurde in der Thüringer Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht gebildet. Die Arbeitsgruppe soll unter anderem zwei bisher ungeklärte Todesfälle in Staatssicherheitsgefängnissen untersuchen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und auf Veranlassung von wem wurde die Arbeitsgruppe DDR-Unrecht in der Thüringer Staatskanzlei ins Leben gerufen? 2. Durch wen wird die Arbeitsgruppe DDR-Unrecht geleitet und wie wird dessen Eignung für diese Tätigkeit begründet? 3. Welche weiteren Personen gehören der Arbeitsgruppe an? 4. Welcher konkrete Arbeitsauftrag wurde der Arbeitsgruppe erteilt? 5. Welche Befugnisse wurden der Arbeitsgruppe zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe(n) bzw. Tätigkeit übertragen ? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Aufarbeitung von Unrecht in der DDR ist nach dem Koalitionsvertrag ein Kernbestandteil der gemeinsamen Regierungsarbeit. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit individuellen Verfolgungsschicksalen , die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen keiner bzw. für die Betroffenen als unzureichend empfundenen Klärung zugeführt werden konnten. Die Landesregierung hat sich deshalb entschieden, insbesondere für den Bereich der ungeklärten oder zweifelhaften Todesfälle im Einzelfall "ad hoc" Arbeitsgruppen einzurichten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wirkner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/389 Zu 1.: Der Ministerpräsident initiierte die Bildung einer Arbeitsgruppe "Tod von Matthias Domaschk" am 6. Januar 2015. Die Bildung einer weiteren Arbeitsgruppe zum Tod des ehemaligen Grenzsoldaten "Tod von HansJürgen Neuber" ist für Mai/Juni 2015 geplant. Diese auf den Einzelfall bezogenen Arbeitsgruppen sind zu unterscheiden von der mit Kabinettsbeschluss vom 3. März 2015 eingerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen ("IMAG Aufarbeitung"). Zu 2.: Die Arbeitsgruppen zum DDR-Unrecht bilden nach den unter Antwort zu Frage 1 gemachten Ausführungen einen Teilbereich aus dem Themenkomplex "Aufarbeitung von Unrecht in der DDR" ab. Die Gesamtkoordination wird in der Thüringer Staatskanzlei durch Staatssekretärin Dr. Winter wahrgenommen. Zu 3.: Die Arbeitsgruppen setzen sich in der Regel aus den Betroffenen/Angehörigen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bereich der obersten Landesbehörden zusammen. Die "IMAG Aufarbeitung" tagt regelmäßig auf Ebene der Staatssekretäre der mit Aufarbeitungsangelegenheiten befassten Ressorts (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Frauen und Familie; Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ; Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz; Thüringer Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) und kann anlassbezogen Externe zur Beratung hinzuziehen. Zu 4.: Die Arbeitsgruppen haben den Auftrag, sich (erneut) mit den genannten Todesfällen auseinanderzusetzen. Ziel ist es, Wahrheit - zumindest ein Mehr an Überzeugungsgewissheit - zu finden. Die "IMAG Aufarbeitung" ist mit der Abstimmung, Bündelung und kooperativen Steuerung von Maßnahmen zur Förderung der rechtlichen und sozialen, der zivilgesellschaftlichen, der wissenschaftlichen sowie der schul- und bildungsbezogenen Aufarbeitung und ihrer Strukturen beauftragt. Zum erreichten Sachstand, zu nächsten Schritten und Entwicklungsperspektiven soll dem Kabinett jährlich ein Bericht vorgelegt werden. Zu 5.: Der Arbeitsgruppe werden keine gesonderten Befugnisse übertragen, da die jeweiligen Akteure sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit ihren Befugnissen und Möglichkeiten auf den Einzelfall bezogen einbringen. Prof. Dr. Hoff Minister