16.05.2017 Drucksache 6/3900Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Mai 2017 Angeblicher Vorfall am 27. März 2017 in Gera Die Kleine Anfrage 2071 vom 29. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe "meinAnzeiger" vom 28. März 2017 war Folgendes zu entnehmen: "... Körperlich angegriffen und bestohlen - Gera: Während sich eine Gruppe Jugendlicher am Dienstag (27.03.2017) (sic - Anmerkung des Unterzeichners: es wird also der Montag gewesen sein), gegen 17:55 Uhr im Hofwiesenpark aufhielte (sic), näherte sich eine weitere Gruppe. Zwischen den Jugendlichen kam es zunächst zu einer verbalen und in der Folge zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hierbei wurden zwei 16-Jährige an der Gesundheit geschädigt, als sie von zwei männlichen Jugendlichen (Täter 1 - 19 Jahre; Täter 2 - unbekannt, bekleidet mit blau-schwarzer Jacke und dunklem Cap) aus der sich nähernden Personengruppe angegriffen wurden. Einer der Geschädigten wurden (sic) aufgrund der Verletzungen in ein Klinikum gebracht. Abschließend entwendeten die Täter ein Paar Schuhe und eine Musikbox von den Geschädigten. Die Polizei hat die Ermittlungen zu den Körperverletzungsdelikten aufgenommen. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich der einleitend geschilderten Sachverhalte ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 25. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3900 des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach vorliegenden Erkenntnissen kam es am 27. März 2017 in Gera, Hofwiesenpark, zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den drei späteren Geschädigten und einer Personengruppe. Im weiteren Verlauf wurden zwei der Geschädigten durch einen bekannten Tatverdächtigen aus der genannten Personengruppe tätlich angegriffen und verletzt. Der Tatverdächtige sowie eine bisher unbekannte Person entwendeten in der Folge eine Musikbox und Schuhe. Zu 2.: Es waren elf Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Diebstahls gegen einen männlichen Tatverdächtigen im Alter von 19 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls wird gegen "Unbekannt" geführt. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 27. März 2017 in Gera Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: