17.05.2017 Drucksache 6/3902Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Mai 2017 Ausbildungssituation bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 2090 vom 5. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus verschiedenen Gründen werden auch in den nächsten Jahren erwartungsgemäß nicht alle Anwärter ihre Ausbildung oder ihr Studium in Thüringen beenden. Es wird darum gebeten, bei den folgenden Fragen die Ausbildungs- und Studienjahrgänge getrennt zu betrachten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeimeisteranwärter und wie viele Polizeikommissaranwärter wurden am 4. Oktober 2016 tatsächlich eingestellt? 2. Wie viele Polizeimeisteranwärter und wie viele Polizeikommissaranwärter wurden zum 1. Oktober 2015 tatsächlich eingestellt? 3. Wie viele Polizeimeisteranwärter und wie viele Polizeikommissaranwärter befinden sich aus dem Einstellungsjahr 2016 noch in Ausbildung beziehungsweise im Studium? 4. Wie viele Polizeimeisteranwärter und wie viele Polizeikommissaranwärter befinden sich aus dem Einstellungsjahr 2015 noch in Ausbildung beziehungsweise im Studium? 5. Wie viele Polizeimeisteranwärter und wie viele Polizeikommissaranwärter wurden aus dem Abschlussjahrgang 2015 in die Ausbildung beziehungsweise in das Studium 2016 übernommen (Verlängerung Ausbildung oder Studium, da Prüfungen nicht bestanden)? 6. Gibt es weitere Gründe der Verlängerung des Studiums beziehungsweise der Ausbildung? 7. Sind Gründe bekannt für das eventuelle vorzeitige Ausscheiden von Polizeimeisteranwärtern und Polizeikommissaranwärtern aus der laufenden Ausbildung beziehungsweise dem laufenden Studium mit Beginn 1. Oktober 2015 und Beginn 4. Oktober 2016? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 4. Oktober 2016 wurden am Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3902 125 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter sowie 30 Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter eingestellt. Zu 2.: Am 1. Oktober 2015 wurden am Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen 100 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter sowie 25 Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter eingestellt. Nach Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums konnten darüber hinaus zum 2. November 2015 weitere 30 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter eingestellt werden. Zu 3.: Am 1. April 2017 befanden sich aus dem Einstellungsjahr 2016 noch 113 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter sowie 29 Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter in der Ausbildung beziehungsweise im Studium. Zu 4.: Am 1. April 2017 befanden sich aus dem Einstellungsjahr 2015 (einschließlich der Einstellungen vom 2. November 2015) noch 120 Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter sowie 23 Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter in der Ausbildung beziehungsweise im Studium. Zu 5.: Aus dem Abschlussjahrgang 2015 wurde ein Polizeikommissaranwärter in den nachfolgenden Studiengang integriert. Anmerkung: Eine nichtbestandene Prüfung kann zur Verlängerung der Ausbildung beziehungsweise des Studiums zwecks Wiederholungsprüfung führen. Die Integrierung im nachfolgenden Ausbildungsjahrgang beziehungsweise Studiengang ist hierzu nicht erforderlich. Zu 6.: Gründe für eine Verlängerung der Ausbildung können unter anderem das Nichtbestehen eines Ausbildungsabschnittes , die Wiederholung einer Modulprüfung, längere Dienstunfähigkeitszeiträume durch Verletzungen in der Ausbildung sowie Mutterschutz/Elternzeit sein. Zu 7.: Als Gründe für das vorzeitige Ausscheiden von Anwärterinnen und Anwärtern aus der laufenden Ausbildung beziehungsweise dem laufenden Studium wurden bisher benannt (freiwillige Angaben): • Übertritt zur Polizei eines anderen Bundeslandes, • falsche Berufsvorstellung, • Rückkehr in den alten Beruf, • Aufnahme eines Studiums, • berufliche Neuorientierung. Eine Erhebung hierzu erfolgt erst seit 2017. Dr. Poppenhäger Minister Ausbildungssituation bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: