17.05.2017 Drucksache 6/3915Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2017 Flüchtlinge im Landesdienst II* Die Kleine Anfrage 2062 vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1421 des Fragestellers (vergleiche Drucksache 6/2945) waren im November 2016 keine Flüchtlinge in Landesbehörden beschäftigt. Auch bestanden zum damaligen Zeitpunkt keine Ausbildungsverhältnisse mit Flüchtlingen im Landesdienst. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit im Landesdienst (bei Landesbehörden des Freistaats Thüringen) eingestellt (bitte nach der jeweiligen Landesbehörde sowie der Anzahl der eingestellten Flüchtlinge [mit Angabe ihres Status - zum Beispiel Auszubildender - und ihrer Berufsbezeichnung], den Staatsangehörigkeiten und dem Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? 2. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis bei Landesbehörden (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln und jeweils die Anzahl der Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn sowie die derzeitige Anzahl [mit Angabe der Gründe für den Ausbildungsabbruch] angeben; bitte auch die Anzahl der insgesamt eingestellten Auszubildenden bei der jeweiligen Landesbehörde angeben)? 3. Wie viele Flüchtlinge sollen wann in Landesbehörden eingestellt werden (bitte die Anzahl der ausgeschriebenen /durch Flüchtlinge zu besetzenden Stellen bei der jeweiligen Landesbehörde mit Nennung des Ausbildungsgangs anführen)? 4. Welche Landesmittel wurden beziehungsweise werden in diesem Jahr für die Ausbildung von Flüchtlingen bei Landesbehörden aufgewendet (bitte nach der jeweiligen Landesbehörde und dem jeweiligen Haushaltstitel sowie gegebenenfalls dem Titel des Projekts/Programms aufschlüsseln und die Kofinanzierung durch Dritte [Bund/Europäische Union/Unternehmen/Wohlfahrtsverbände und andere] mit der jeweiligen Finanzierungshöhe angeben)? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Einstellung von Flüchtlingen vor: a) bei Unternehmen im Freistaat Thüringen; b) in der Sozialwirtschaft im Freistaat Thüringen (unter anderem bei den Wohlfahrtsverbänden, sonstigen freien Trägern); c) bei Bundesbehörden, die sich auf dem Territorium des Freistaats Thüringen befinden (bitte gemäß der Fragestellung sowie wie bei Frage 1 aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3915 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Landesdienst des Freistaats Thüringen sind derzeit zwei Flüchtlinge tätig. Landesbehörde Anzahl Status Berufsbezeichnung Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus Landwirtschaftsamt Hildburghausen 1 nach Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet Beschäftigter Mitarbeiter in der Geoinformationssystem Koordinierungsstelle Syrien Aufenthaltserlaubnis Thüringer Landesrechenzentrum 1 Auszubildender Auszubildender zum Fachinformatiker Afghanistan befristete Aufenthaltsgenehmigung Zu 2.: Derzeit befindet sich ein Flüchtling in einem Ausbildungsverhältnis in einer Landesbehörde des Freistaats Thüringen. Landesbehörde Anzahl Status Berufsbezeichnung Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus Thüringer Landesrechenzentrum 1 Auszubildender Auszubildender zum Fachinformatiker Afghanistan befristete Aufenthaltsgenehmigung Im Thüringer Landesrechenzentrum absolvieren derzeit insgesamt zwei Personen eine Ausbildung. Zu 3.: Zum Start des Ausbildungsjahres 2017/2018 wird voraussichtlich ein Flüchtling eine Ausbildung zum Feinwerkmechaniker an der Fachhochschule Erfurt beginnen. Zu 4.: Der unter Antwort zu Frage 1 und 2 benannte Auszubildende erhält eine reguläre Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG). Die Vergütung des voraussichtlich an der Fachhochschule Erfurt eine Ausbildung beginnenden Flüchtlings wird aus den regulär nach der Rahmenvereinbarung IV zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln erfolgen. Zu 5.: Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf einer Befragung von Thüringer Betrieben zur Anzahl ihrer Beschäftigten samt Strukturmerkmalen. Sie wird mit einer Verzögerung von sechs Monaten monatlich veröffentlicht. Anhand der Staatsangehörigkeit kann die Zahl der in das Beschäftigungssystem zugegangenen Geflüchteten geschätzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat zu dessen Vereinfachung die Kategorisierung "Personen aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern" geschaffen. Darunter sind Personen gefasst, die aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien stammen. Mit dem letzten Datenstand 30. September 2016 waren 1.319 Personen aus diesen Ländern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das entspricht einem Zuwachs von +616 Personen bzw. +87,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat September 2015. Weitere diesbezügliche Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge" werden hier Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzbedürftige sowie vollziehbar Ausreisepflichtige subsumiert. Flüchtlinge im Landesdienst II* Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: