17.05.2017 Drucksache 6/3916Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2017 Regelungen zur Identitätsfeststellung bei Postzustellungsaufträgen Die Kleine Anfrage 2074 vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Ein Postzustellungsauftrag bietet die Möglichkeit förmlicher Zustellung von Schriftstücken/Dokumenten innerhalb Deutschlands als Voraussetzung bestimmter Rechtswirkungen, unter anderem nach der Zivilprozessordnung . Die Zivilprozessordnung schreibt dabei vor, dass ein Dokument dem Adressaten bekanntzugeben ist. Der Fraktion der AfD liegen Informationen darüber vor, dass es keine Handlungsanweisungen für die Zusteller darüber gäbe, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen die Identität des Empfängers aufgrund des Tragens von islamischer Gesichtsverschleierung nicht möglich ist. Die Zusteller seien bei Fehlern erheblichen Haftungsansprüchen ausgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist dieses Problem der Identitätsfeststellung der Landesregierung bekannt? Wenn ja, in welchem Umfang? 2. Sind der Landesregierung ansonsten Fälle bekannt, in denen Zustellungsfehler zu Verfahrensverzögerungen geführt haben (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren ab dem Jahr 2014, Behörde und kurzer Beschreibung des jeweiligen Zustellungsproblems)? 3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 Regressansprüche gegenüber Zustellungsbeauftragten und vor allem Gerichtsvollziehern wegen Zustellungsmängeln geltend gemacht, in welcher Höhe und mit welchem Erfolg? 4. Wie wird sichergestellt, dass zukünftig das in Frage 1 angesprochene Problem gelöst werden kann? 5. Wie ist der Stand der länderübergreifenden Abstimmung sowie der Absprache mit den zuständigen Stellen im Bund zu Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Frage 4? 6. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über gesetzgeberische Initiativen zu derartigen Lösungsmöglichkeiten ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3916 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Vorschriften zur förmlichen Zustellung in den Prozessordnungen der einzelnen Gerichtszweige sowie dem Verwaltungszustellungs- und -vollstreckungsgesetz des Freistaats Thüringen eröffnen ausreichend Möglichkeiten, eine förmliche Zustellung auch dann erfolgreich vorzunehmen, wenn eine eindeutige Identitätsfeststellung einer am Zustellort angetroffenen Person, ungeachtet der dafür gegebenen Gründe, nicht möglich ist. Insoweit ergibt sich keine Problemlage. Zu 2.: Zustellungsfehler und hierdurch veranlasste kurzzeitige Verfahrensverzögerungen lassen sich aufgrund der großen Anzahl an Zustellungen nie vollständig vermeiden. Hinweise, dass sich der Umfang an Zustellungsfehlern verändert hat, liegen nicht vor. Auch entsprechende statistische Erhebungen bestehen nicht. Zu 3.: Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden in dem genannten Zeitraum keine Regressansprüche aufgrund von Zustellungsmängeln geltend gemacht. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Da es keine Problemlage gibt, sind Abstimmungen derzeit nicht erforderlich. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Es besteht kein Lösungsbedarf. Demgemäß sind der Landesregierung gesetzgeberische Initiativen gegenwärtig nicht bekannt. In Vertretung Maier Staatssekretär Regelungen zur Identitätsfeststellung bei Postzustellungsaufträgen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: