18.05.2017 Drucksache 6/3921Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2017 Neugliederung/Eingliederung der Gemeinde Masserberg Die Kleine Anfrage 2063 vom 24. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis besteht in der Gemeinde Masserberg ein Informationsdefizit hinsichtlich der zukünf tigen Gemeindestrukturen (Neugliederung oder Eingliederung). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationsgespräche unter Teilnahme von Vertretern der Landesregierung hinsichtlich einer Gemeindeneugliederung oder Eingliederung der Gemeinde Masserberg gemäß § 6 Abs. 2 Vorschaltge setz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen fanden in Masserberg wann statt? 2. Haben Vertreter der Gemeinde Masserberg Beratungsgespräche mit dem Thüringer Ministerium für In neres und Kommunales hinsichtlich einer Gemeindeneugliederung oder Eingliederung der Gemeinde Masserberg gemäß § 6 Abs. 2 Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen ge führt, wenn ja, wann? 3. Liegt ein Antrag auf Gemeindeneugliederung oder Eingliederung gemäß § 6 Abs. 2 Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen hinsichtlich der Gemeinde Masserberg dem Thüringer Mi nisterium für Inneres und Kommunales vor, wenn ja, seit wann und wann soll über den Antrag entschie den werden? 4. Welche Modelle sieht die Landesregierung für die Gemeindeneugliederung oder Eingliederung der Ge meinde Masserberg gemäß § 6 Abs. 2 Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thürin gen aus welchen Gründen vor (bitte mit Nennung der Kriterien und Gründe nach Modellen aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommuales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 (GVBl. S. 242) am 13. Juli 2016 fanden keine Gespräche unter Beteiligung von Vertretern des Thü ringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Neugliederung der Gemeinde Masserberg in der Ge meinde Masserberg statt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3921 Zu 2.: Seit dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen am 13. Juli 2016 wurde ein Gespräch am 15. März 2017 unter Beteiligung von Vertretern der Gemeinde Masserberg im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zur Neugliederung der Gemeinde Masserberg geführt. Zu 3.: Nein Zu 4.: Voraussetzung für Gebiets und Bestandsänderungen ist neben dem Vorliegen von Gründen des öffentli chen Wohls gemäß § 9 Thüringer Kommunalordnung, dass der Antrag den Vorgaben des Vorschaltgeset zes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) entspricht. Gemäß § 6 Abs. 2 ThürGVG gilt für kreisangehörige Gemeinden bis zum 31. Oktober 2017 die Freiwillig keitsphase. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Gemeinde Masserberg von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Die Landesregierung wird sich nach Abschluss der Freiwilligkeitsphase über die kommunale Neugliederung der Gemeinde Masserberg verständigen. Dr. Poppenhäger Minister Neugliederung/Eingliederung der Gemeinde Masserberg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: