18.05.2017 Drucksache 6/3922Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Mai 2017 Osmanen Germania in Thüringen Die Kleine Anfrage 2079 vom 30. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge baute der Boxclub Osmanen Germania seit der Gründung im April 2015 bundesweit rund 20 sogenannter Chapter auf. Aufbau und Hierarchie dieser Clubs seien dabei denen von Rockerclubs ähnlich. Nach eigenen Angaben der Osmanen sei die Vermittlung von Jobs in der Securitybranche ein Hauptgeschäftsfeld der Gruppierung. Hinsichtlich der Gefährlichkeit des Phänomens Osmanen Germania analysieren die Autoren mehrere Aspekte: "Komplexes Gefüge aus Feindschaften und Kooperation innerhalb des Rockermilieus; Nationalismus; Ehrattitüde; Inszenierung von Gewalt; Verbindungen und Netzwerke".* Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten der Osmanen Germania in Thüringen? 2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich Organisation, Zusammensetzung, Herkunft, Anführerschaft, Motivation und Gesinnung, regionaler und örtlicher Treffpunkte, durchgeführter Aktionen, öffentlicher medialer Aktivitäten (Nutzung Internet, soziale Netzwerke) sowie Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren der Osmanen Germania vor? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zu den Osmanen Germania wurden seit dem Jahr 2015 in Thüringen eingeleitet und mit welchem Ergebnis wurden jene abgeschlossen? 4. Wie viele Veranstaltungen haben Vertreter der Osmanen Germania seit dem Jahr 2015 in Thüringen angemeldet beziehungsweise durchgeführt? 5. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen und Tätigkeiten von Mitgliedern beziehungsweise Sympathisanten der Osmanen Germania zu a) als rechtsextrem eingestuften Parteien, Vereinigungen, Institutionen oder Einzelpersonen, b) "Outlaw Motorcycle Gangs", c) Anhängern beziehungsweise Sympathisanten der Reichsbürgerbewegung, d) Unternehmen des "Security-Gewerbes" und der Türsteherszene? 6. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den zu den Fragen 1 bis 5 dargestellten Erkenntnissen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3922 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 5.: Es liegen für Thüringen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse für Aktivitäten von rockerähnlichen Gruppierungen wie dem Osmanen Germania BC in Thüringen vor. Sofern diese polizeilich in Erscheinung treten, werden lageangepasste Maßnahmen eingeleitet. Dr. Poppenhäger Minister Osmanen Germania in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 5.: Zu 6.: