23.05.2017 Drucksache 6/3961Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Mai 2017 Fehlende Nennung der Staatsangehörigkeit bei Tatverdächtigen IV Die Kleine Anfrage 2078 vom 29. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Ansicht des Fragestellers ist die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1884 des Fra gestellers (vergleiche Drucksache 6/3660) unzureichend. Ich frage die Landesregierung: Wurden in den Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen (vergleiche die Begründung für die Drucksache 6/3660) in jedem einzelnen Fall sämtliche Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen (in klusive gegebenenfalls der vorherigen) aufgeführt? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Die Thüringer Polizei erhebt beim beziehungsweise vom Tatverdächtigen die Daten, welche rechtlich zu lässig und zugleich für die Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren notwendig sind. Hierbei ist unter anderem die Feststellung der Staatsangehörigkeit vorgesehen (siehe auch § 111 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Vorherige Staatsbürgerschaften von Tatverdächtigen sind in der Gesamtheit der Fälle von geringer oder keiner Relevanz und werden deshalb polizeilich selten ermittelt. Zudem sind diese in Personaldokumenten nach hiesiger Kenntnis nicht eingetragen. Ähnlich verhält es sich bei mehreren Staatsbürgerschaften der einzelnen Person. Insoweit diese in den vorliegenden Personaldokumenten angegeben sind oder persönlich genannt werden, werden sie erfasst. Insofern in die Antworten Angaben zu Staatsangehörigkeiten von Personen eingeflossen sind, handelte es sich dabei um die jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnisse. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Fehlende Nennung der Staatsangehörigkeit bei Tatverdächtigen IV Ich frage die Landesregierung: