23.05.2017 Drucksache 6/3964Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Mai 2017 Angeblicher Vorfall Anfang April in Gera Die Kleine Anfrage 2101 vom 11. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 7. April 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Mehrere Kilo Marihuana und Crystal Meth sowie Stich- und Schreckschusswaffen stellten Ermittler bei Durchsuchungen in Gera sicher. Fünf mutmaßliche Dealer wurden festgenommen. Bei mehreren Durchsuchungen in Gera fand die Polizei eine größere Menge Marihuana und Crystal Meth ... Die Polizei hat in Gera größere Mengen an Drogen sichergestellt und fünf mutmaßliche Dealer festgenommen. Gegen die deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen sei Haftbefehl erlassen worden, sagte eine Sprecherin am Freitag. Bei Durchsuchungen seien mehrere Tausend Euro Bargeld, Hieb- und Stichwaffen, Diebesgut sowie Schreckschusswaffen gefunden worden. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich wann anlässlich der einleitend geschilderten Sachverhalte ereignet? 2. Was genau wurde wann und wo gefunden und/oder sichergestellt? 3. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der zugrundliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3964 des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehende Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Die Beschuldigten stehen im Verdacht, bis April 2017 mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Soweit der Verdacht hinsichtlich des Tatbeginns konkretisierbar ist, liegt dieser bei einem Beschuldigten im Oktober 2015, bei einem anderen Beschuldigten im August 2016. Zu 2.: Bei den am 3. und 6. April 2017 durchgeführten Durchsuchungen wurden bei den Beschuldigten in Gera insbesondere Betäubungsmittel, Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3.: Es waren insgesamt circa 50 Polizeibeamte im Einsatz. Weiterhin kam ein Rauschgiftspürhund zum Einsatz. Zu 4.: Gegen fünf Beschuldigte, zwei deutsche, zwei syrische und einen slowakischen Staatsangehörigen, wurden insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Während der Durchsuchungen wurden zwei weitere deutsche Tatverdächtige, darunter eine weibliche Person festgestellt. Gegen diese wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Die Ermittlungen dauern noch an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Die männlichen Beschuldigten sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden verfügen die zwei syrischen Beschuldigten über eine Fiktionsbescheinigung, der slowakische Beschuldigte über eine Freizügigkeitsbescheinigung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall Anfang April in Gera Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: