24.05.2017 Drucksache 6/3981Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Juni 2017 Haftentlassungen von Mitgliedern einer Einbruchsbande Die Kleine Anfrage 2087 vom 7. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die "SoKo Dämmerung" konnte im vergangenen Jahr erfolgreich diverse Wohnungseinbrüche aufklären. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Haftbefehle erlassen. Nun sollen nach meinen Informationen die damals Festgenommenen jüngst aus der Untersuchungshaft entlassen worden sein. Offenbar geschah dies wie auch bei den Mitgliedern der Bande "Saat des Bösen" aufgrund "vermeidbarer Verfahrensverzögerungen ". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der oben genannte Sachverhalt tatsächlich dar und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor? 2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorfall? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass derartige "Verfahrensverzögerungen" in Zukunft vermieden werden? 5. Welchen Auflagen wurden gegen die Haftentlassenen erlassen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Verfahren, die sich aus der "Soko Dämmerung" ergaben, wurde keiner der festgenommen Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten wegen vermeidbarer Verfahrensverzögerungen aus der Haft entlassen. Zu 2. bis 5.: Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Lauinger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Haftentlassungen von Mitgliedern einer Einbruchsbande Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 5.: