24.05.2017 Drucksache 6/3983Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2017 Unabhängige Patientenberatung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2096 vom 4. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2016 gab es gemäß § 65b des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch einen Betreiberwechsel in der unabhängigen Patientenberatung (UPD). Diese wird seitdem durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH durchgeführt, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH. Die Sanvartis GmbH stellt seit vielen Jahren ihre Dienste Krankenkassen, Pharmaunternehmen und Kliniken zur Verfügung. Bei dem Wechsel kam die Befürchtung auf, dass die Sanvartis GmbH die Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung nicht gewährleisten kann. Eine weitere Sorge stellt die Qualität der Beratung dar. Nach aktuellen Studien- und Presseberichten scheinen sich diese Befürchtungen zu bestätigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Beratungsstellen in den Kommunen seit Beginn des Jahres 2016 verändert? 2. Wie findet die Beratung statt und inwieweit wird das Online-Angebot genutzt? 3. Wie zufrieden sind die Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Landesregierung mit der Beratung durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH? 4. Welche Mittel fließen an die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH für die unabhängige Patientenberatung ? 5. Wurde für Thüringen ein Auditor von der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH eingesetzt und wenn ja, wie unabhängig ist dieser? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Unabhängigkeit der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH in der Patientenberatung? 7. Wie steht die Landesregierung zur Finanzierung der UPD durch die Versichertenbeiträge? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach § 65b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) liegt die Zuständigkeit für die Förderung, Auswahl der Anbieter und Kontrolle der Tätigkeit der UPD bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Pa- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3983 tientinnen und Patienten sowie einem beratenden Beirat, welcher aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaften und Patientenorganisationen, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der privaten Krankenversicherung besteht. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Beirat jährlich über Angelegenheiten betreffend die Förderung zu unterrichten. Der geförderten Beratungseinrichtung ist auf Antrag die Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Beirat zu äußern. Die Länder sind hier weder in die Auswahl der UPD noch in deren Kontrolle einbezogen. Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich allein auf Veröffentlichungen der beteiligten Institutionen, des Bundestages und sonstiger Dritter. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/12182) vom 28. April 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/11940) vom 5. April 2017 hingewiesen. Zu 1.: Seit dem 1. April 2016 wurden bundesweit 30 regionale Beratungsstellen eröffnet. In Thüringen wurde eine Beratungsstelle in Erfurt eröffnet. Als weiteres Beratungsangebot werden drei Beratungsmobile bereitgestellt. Auf der Internetseite der Unabhängigen Patientenberatung wird dazu wie folgt ausgeführt: "Sollte keine der 30 UPD Vor-Ort-Beratungsstellen in Ihrer Nähe sein, haben Sie die Möglichkeit in einem unserer drei UPD Beratungsmobile eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die 100 Städte der UPD-Mobiltour wurden so ausgewählt, dass auch Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten Zugang zu einer regelmäßigen persönlichen Vor-Ort- Beratung erhalten und keine zu langen Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Die Beratungsmobile sind mit jeweils einem Beratungsplatz ausgestattet, so dass sichergestellt ist, dass Ihre Privatsphäre gewahrt ist. Bei speziellen Fragestellungen können die Berater in den Mobilen per Videotelefonie Experten aus der Berliner Beratungszentrale zuschalten." In Thüringen werden von den UPD-Beratungsmobilen die Städte Jena, Nordhausen und Eisenach angefahren . In den Städten werden im Jahr 2017 jeweils vier Beratungstermine angeboten. Ebenfalls erreichbar für Thüringer Bürgerinnen und Bürger sind die von den UPD-Beratungsmobilen außerhalb Thüringens angefahrenen Städte Coburg (Bayern) und Plauen (Sachsen). Ergänzend werden Vor-Ort-Beratungen nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung angeboten. Zu 2.: Neben den unter Frage 1 genannten Beratungsangeboten werden als weitere Beratungsformen die Online- Beratung, das Patiententelefon und eine Beratungs-App angeboten. Die Beratung wird mehrsprachig, gegebenenfalls nach Terminvereinbarung, angeboten. Über das Inanspruchnahmeverhalten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 3.: Über die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Angeboten der UPD liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 4.: Nach § 65b Abs. 2 SGB V beträgt die Fördersumme für die UPD im Jahr 2016 insgesamt neun Millionen Euro und ist in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch anzupassen. Danach beträgt die Förderung im Jahr 2017 circa 9,217 Millionen Euro. In der Fördersumme enthalten sind auch die für die Qualitätssicherung und die Berichterstattung notwendigen Aufwendungen. Die Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen gemäß dem Anteil ihrer eigenen Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder aller Krankenkassen erbracht. Nach den Angaben der UPD ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ebenfalls an der Finanzierung beteiligt. Er übernimmt unter anderem die Dolmetscherkosten für die Beratung auf Russisch und Türkisch. Über die Höhe des finanziellen Engagements des PKV-Verbandes liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/3983Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wird zur Beauftragung eines Auditors wie folgt ausgeführt: "Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbh (gsub) übernimmt ab heute diese Aufgabe. UPD und gsub hatten in der vergangenen Woche den entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die Auditorentätigkeit wird dabei innerhalb der gsub insbesondere durch die Prokuristin, Frau Gabriele Fellermayer, übernommen . Zuvor hatten der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann und der Beirat der UPD der Auftragsvergabe an die gsub zugestimmt. Der Auditor wird als neu geschaffenes Instrument zusätzlich über die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD wachen und dem Patientenbeauftragten und dem Beirat zur Seite gestellt. Dazu erhält der Auditor u. a. Zugang zu allen Dokumentationen und Qualitätssicherungsinstrumenten der UPD sowie ein uneingeschränktes Auskunftsrecht." Nach telefonischer Auskunft des GKV-Spitzenverbandes ist neben dem oben genannten Auditor kein weiterer Auditor eigens für Thüringen eingesetzt worden. Zu 6.: Wie eingangs erwähnt, sind die Länder weder in die Auswahl der UPD noch in deren Kontrolle einbezogen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, der GKV-Spitzenverband und der beratende Beirat sind hier aufgefordert, die Unabhängigkeit der Patientenberatung zu gewährleisten . Zu 7.: Die Landesregierung stellt fest, dass die Finanzierung der UPD maßgeblich aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 65b Abs. 2 Satz 3 SGB V und zu einem der Landesregierung der Höhe nach nicht bekannten Anteil der privaten Krankenversicherung erfolgt und auf diese Weise gesichert ist. Die Leistungen der UPD stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Werner Ministerin Unabhängige Patientenberatung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: