24.05.2017 Drucksache 6/3984Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2017 Einflussnahme auf Anzeigenveröffentlichung im Altenburger "Kurier" durch Polizeidienststellen ? Die Kleine Anfrage 2099 vom 7. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Berichten des COMPACT-Magazins wurde im Sommer 2016 durch Polizeibeamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Werbeanzeige des COMPACT-Magazins für eine Bürgerveranstaltung derartig beanstandet , dass eine Wiederholungsveröffentlichung nur in veränderter Form vorgenommen wurde. Konkret handelt es sich um die Darstellung der Bundeskanzlerin mit einer mit türkischen Hoheitszeichen versehenen islamischen Kopfbedeckung, einem Fez. Bei der Wiederholungsanzeige wurde das Gesicht der Bundeskanzlerin geschwärzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu diesem Vorgang vor, insbesondere dazu, welche möglichen Delikte hier zu Ermittlungen geführt haben, wer den Anstoß zu diesen Ermittlungen gegeben hat und gegebenenfalls Strafantrag gestellt hat? 2. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens? Mit welchem Ergebnis wurde das Verfahren abgeschlossen , gegebenenfalls aus welchem Grund wurde das Verfahren bislang nicht abgeschlossen? 3. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich die Staatsanwaltschaft bei der Veranlassung zur Abänderung der Werbeanzeige? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der im Bereich Altenburg erscheinenden Zeitung "Kurier" vom 11. Juni 2016 wurde eine Anzeige einer Vereinigung "Bürgerforum Altenburger Land" zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Freiheit für Deutschland - Stoppt die türkische Kanzlerin" geschaltet. Die Anzeige war mit dem Titelbild eines Magazins "Compact" vom April 2016 unterlegt. Auf diesem Titelbild war ein Brustbild der Kanzlerin zu erkennen. Auf den Kopf der Bundeskanzlerin war offenbar im Wege der Fotomontage ein Fez eingefügt worden, auf dessen Frontseite das Zeichen der Türkei, Halbmond und Stern, sichtbar war. Im Hintergrund des Bildes waren schemenhaft Minarette dargestellt. Das originale Titelbild war mit "Compact" überschrieben, linksbündig waren die Titel K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3984 der im Magazin zu findenden Artikel genannt. Für die Anzeige im "Kurier" wurde das Bild der Bundeskanzlerin mitsamt Fez und Minaretten vollständig übernommen, die Überschrift lautete jedoch "Compact Live" und linksbündig waren die Informationen zu der beworbenen Veranstaltung aufgezählt. Im Juni 2016 machte die Landrätin des Landkreises Altenburger Land die Polizeiinspektion Altenburger Land auf die Anzeige aufmerksam. Nach Rücksprache mit und auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Gera wurden zwei Ermittlungsverfahren gegen den für die Anzeige verantwortlichen Mitarbeiter des "Kuriers " eingeleitet, eines wegen des Verdachts der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch -StGB-) zum Nachteil der Bundeskanzlerin, ein anderes wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 Urheberrechtsgesetz -UrhG-). Strafanträge wurden nicht gestellt. Zu 2.: Beide Ermittlungsverfahren wurden ohne weitere Ermittlungen im Juli 2016 jeweils gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung mangels Strafantrags (§ 194 StGB), das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke mangels Strafantrags und besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses (§ 109 UrhG). Zu 3.: Seitens der Staatsanwaltschaft Gera wurde zu keiner Zeit eine Abänderung der Werbeanzeige im "Kurier" veranlasst. Lauinger Minister Einflussnahme auf Anzeigenveröffentlichung im Altenburger "Kurier" durch Poli-zeidienststellen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: