29.05.2017 Drucksache 6/3991Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juni 2017 Nicht vollstreckbare Haftbefehle (PMK-links und PM-Ausländerkriminalität) 2016/2017 Die Kleine Anfrage 2041 vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 834 des Fragestellers (Drucksache 6/1947) gab es im Jahr 2015 zum Stichtag 23. September 2015 drei offene Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige, die der Politisch motivierten Kriminalität - links (PMK-links) zugeordnet wurden (vergleiche Antwort auf Frage 1). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele nicht vollstreckbare Haftbefehle gegen Straftäter, die der PMK-links sowie der PM-Ausländerkriminalität zuzuordnen sind, gab es im Zeitraum von 2016 bis 2017 (bitte jeweils einen Stichtag angeben) in Thüringen (bitte jeweils der PMK zuordnen und die Gründe für die Nichtvollstreckbarkeit darstellen)? 2. Wie viele der nicht vollstreckten Haftbefehle aus Frage 1 basierten auf einer politisch motivierten Gewalttat (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Waren die Straftäter aus Frage 1 Mitglieder in linken, linksextremistischen beziehungsweise der PM- Ausländerkriminalität zugeordneten Organisationen, Parteien beziehungsweise haben sie in autonomen Zentren oder innerhalb der autonomen Szene mitgewirkt (bitte gemäß den Kategorien der Fragestellung aufschlüsseln)? 4. Wie viele nicht vollstreckbare Haftbefehle gegen Straftäter, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben , gab es im Zeitraum von 2016 bis 2017 (bitte jeweils einen Stichtag angeben) in Thüringen (bitte jeweils die Gründe für die Nichtvollstreckbarkeit darstellen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen . Dieser, mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbundene, Prozess ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Insofern besteht keine Statistik über Haftbefehle. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch moti- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3991 vierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Zu 1.: Im Jahr 2016 wurden bei Erhebungen von Haftbefehlen zu Straftätern, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK -links- in Erscheinung getreten sind, folgende Angaben im Sinne der Fragestellung festgestellt: Erhebung Stichtag 2016 10.10.2016 Haftbefehle1 2 betroffene Tatverdächtige2 2 PMK3 0 Gewaltdelikte4 0 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 Für das Jahr 2017 ist die Auswertung und Abstimmung zu den Haftbefehlen der PMK -links- noch nicht abgeschlossen , so dass derzeit keine belastbaren Daten vorliegen. Im Jahr 2016 wurden bei Erhebungen von Haftbefehlen zu Straftätern, die wegen der Begehung von Straftaten der Politisch motivierten Ausländerkriminalität in Erscheinung getreten sind, folgende Angaben im Sinne der Fragestellung festgestellt: Erhebung Stichtag 2016 10.10.2016 Haftbefehle6 2 betroffene Tatverdächtige7 2 PMK8 2 Gewaltdelikte9 2 Politisch motivierte Gewaltdelikte10 2 Für das Jahr 2017 ist die Auswertung und Abstimmung zu den Haftbefehlen der Politisch motivierten Ausländerkriminalität noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine belastbaren Daten vorliegen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3. und 4.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 2 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 3 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 4 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikte, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 5 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). 6 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 7 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 8 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Spalte 1). 9 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikte, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Spalte 1). 10 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Spalte 3 und Spalte 4 und somit auch zu Spalte 1). Nicht vollstreckbare Haftbefehle (PMK-links und PM-Ausländerkriminalität) 2016/2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Endnote: