29.05.2017 Drucksache 6/3992Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Juni 2017 Vorfall in Gera am 1. April 2017 (in Straßenbahn) Die Kleine Anfrage 2088 vom 5. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Netzmedien (Ostthüringer Zeitung vom 3. April 2017) war am 3. April 2017 Folgendes zu entnehmen: "... Ein betrunkener 18-Jähriger hat sich in einer Straßenbahn in Gera vor einer 43-jährigen entblößt und die Frau beleidigt. Eine andere Frau eilte ihr zu Hilfe. ... Gegen 21.30 Uhr fuhr am Samstagabend eine Straßenbahn in Gera in Richtung Stadtzentrum. Darin saß eine 43-Jährige, die von einem 18-Jährigen mit Migrationshintergrund beleidigt wurde. Er bedrängte sie und entblößte sich. Eine andere Frau eilte ihr zu Hilfe . Der betrunkene Tatverdächtige konnte in der Berliner Straße von der Polizei gestellt werden. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Beleidigung und exhibitionistischen Handlungen erstattet. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die Person und gegebenenfalls weitere involvierte Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Ist der Tatverdächtige beziehungsweise sind gegebenenfalls weitere Tatverdächtige, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen )? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 3. Mai 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessord- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3992 nung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs.1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am Abend des 1. April 2017 wurde eine weibliche Person in einer Straßenbahn in Gera aus einer Gruppe von mehreren Personen heraus durch eine Einzelperson sexuell belästigt und herabwürdigend beschimpft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine 18-jährige Person mit serbischer Staatsangehörigkeit wegen Beleidigung und sexueller Belästigung eingeleitet. Die Person verfügte über eine Duldung. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Es wurden in diesem Zusammenhang keine Personen verletzt. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen hierzu dauern an. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera am 1. April 2017 (in Straßenbahn) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: