26.05.2017 Drucksache 6/3994Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2017 Außerplanmäßige Abgänge bei der Thüringer Polizei: Gründe und Gegenmaßnahmen Die Kleine Anfrage 2108 vom 11. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Bei der Thüringer Landespolizei gibt es jährlich circa 60 außerplanmäßige Abgänge (zum Beispiel durch den Wechsel in ein anderes Bundesland, Sterben vor Versetzung in den Ruhestand).* Das heißt, dass die Landespolizei in zehn Jahren circa zehn Prozent ihrer Bediensteten alleine durch die außerplanmäßigen Abgänge verliert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe sind nach Ansicht der Landesregierung für die, nach Auffassung des Fragestellers, hohe Anzahl der jährlichen außerplanmäßigen Abgänge bei der Thüringer Landespolizei ausschlaggebend? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Anzahl an außerplanmäßigen Abgängen zu verringern? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: "Außerplanmäßige Abgänge" erfolgen dem Begriff nach "außerplanmäßig", das heißt, sie unterliegen Schwan kungen, die nur teilweise vorhersehbar sind. Bei der Beurteilung der Anzahl der jährlichen "außerplanmäßigen Abgänge" ist ferner zu berücksichtigen, dass diese zum Teil personalneutral erfolgen, beispielsweise bei sogenannten Tauschversetzungen. So sind in den "außerplanmäßigen Abgängen" beispielsweise Abgänge infolge des Wechsels zum Bund be ziehungsweise den Polizeien anderer Länder enthalten. Diese gleichen sich in der Regel durch Personal zugänge vom Bund beziehungsweise den Polizeien anderer Länder aus. Zudem sind Polizeivollzugsbeam tinnen und Polizeivollzugsbeamte, die gemäß § 106 Abs. 5 Thüringer Beamtengesetz auf ihren Antrag hin (vorzeitig) in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, bereits zahlen mäßig in den prognostizierten Altersabgängen der künftigen Jahre berücksichtigt. Diesen wiederum stehen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, deren Eintritt in den Ruhestand gemäß § 25 Abs. 7 Thüringer Beamtengesetz auf ihren Antrag hin hinausgeschoben wird, als (in den jeweiligen Betrachtungs jahren) nicht vollzogene planmäßige Abgänge gegenüber. Die Anzahl der jährlichen "außerplanmäßigen Abgänge", denen keine Zugänge (wie oben beschrieben) ge genüberstehen, ist daher deutlich geringer als 60 und wird als feste Größe in die Betrachtungen zum Ein K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3994 stellungskorridor bereits einbezogen. Unter Berücksichtigung des Gesamtpersonalvolumens von 5.870 Po lizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (Stand: Mai 2017) machen die "außerplanmäßigen Abgänge" nur einen Bruchteil des Personals aus. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1598 des Fragestellers in Drucksache 6/3358 (Fra ge 4). Außerplanmäßige Abgänge bei der Thüringer Polizei: Gründe und Gegenmaßnahmen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: