29.05.2017 Drucksache 6/3996Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2017 Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/3797) - Allgemeine Aspekte des Regelungsvorhabens Die Kleine Anfrage 2147 vom 2. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es zur Regelung und wenn es keine rechtlichen Verpflichtungen gibt, woher kommen die Regelungsforderungen? 2. Kann die Regelung befristet werden und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort? 3. Ist ein weiteres Änderungsbedürfnis schon jetzt abzusehen (bitte auflisten nach Art des Bedürfnisses und dem erwarteten Zeitpunkt)? 4. In welchen anderen Vorschriften wird der Regelungssachverhalt gegebenenfalls bereits erfasst? 5. Welche Vorschriften des bisher geltenden Rechts werden durch die Neuregelung vereinfacht? 6. Welche Flächenländer haben nach Kenntnis der Landesregierung eine Regelung des Sachgebiets bereits wann getroffen? 7. Welches Regelungsmodell soll in Thüringen umgesetzt werden? 8. Mit welchem Ergebnis wurde die Vollzugsgeeignetheit der Regelung vorab geprüft? 9. Zu welchem Ergebnis kam eine zuvor durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse? 10. Wie viele Informationspflichten enthält die Regelung und wer sind die Adressaten (bitte aufschlüsseln nach "Bürger", "Unternehmen", "kommunale Gebietskörperschaften" und "Behörden")? 11. Welche Alternativen der Informationserlangung sind denkbar? 12. Ist das Land oder sind kommunale Gebietskörperschaften für den Vollzug zuständig? 13. Welche neuen Behörden oder Organisationseinheiten werden gegebenenfalls für den Vollzug geschaffen? 14. Wo und in welchem Umfang ist für den Vollzug zusätzliches Personal erforderlich? 15. Welche haushaltsmäßigen Vorkehrungen sind für die geplante Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3996 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes und § 4 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes sind die Dienst- und Versorgungsbezüge regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Zu 2.: Nein, die Zahlung der Besoldung und Versorgung ist eine Dauerleistung. Zu 3.: Nein Zu 4.: In keinen. Zu 5.: Keine Zu 6.: Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezügen erfolgt in allen Ländern. Die Höhe und der Zeitpunkt der Anpassung liegt in der Regelungskompetenz jedes einzelnen Landes. Zu 7.: Dafür gibt es kein Regelungsmodell. Zu 8.: Eine Prüfung der Vollzugsgeeignetheit ist nicht erforderlich. Der Vollzug hat sich bereits bei früheren Anpassungen als geeignet erwiesen. Zu 9.: Eine vorgesehene Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge entzieht sich einer Kosten-Nutzen-Analyse . Zu 10.: Keine Zu 11.: Entfällt Zu 12.: Es sind sowohl das Land als auch die kommunalen Gebietskörperschaften für den Vollzug zuständig. Zu 13.: Keine Zu 14.: Für den Vollzug ist kein zusätzliches Personal erforderlich. Zu 15.: Die beabsichtigte Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ist im Landeshaushalt berücksichtigt. Taubert Ministerin Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jah-ren 2017 und 2018 (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/3797) - All-gemeine Aspekte des Regelungsvorhabens Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: