30.05.2017 Drucksache 6/4002Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2017 Mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen Die Kleine Anfrage 2125 vom 18. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In Erfurt soll es Medienberichten zufolge Ende März zur Beschädigung von vier Fahrzeugen infolge des Be werfens ebendieser mit Gehwegplatten durch Unbekannte gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? 6. Sind der Landesregierung in diesem oder letzten Jahr ähnliche Vorfälle (mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen) bekannt? Wenn ja, wann und wo (bitte für jeden Vorfall gemäß den Fragen 1 bis 5 auf schlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 9. Mai 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessord nung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Frei K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4002 staats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsge richts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Unbekannte Täter haben am 29. März 2017 in Erfurt, Schwerborner Straße, an vier Fahrzeugen insgesamt fünf Scheiben so wie eine Motorhaube und einen Außenspiegel beschädigt. Teilweise konnten Steine, als vermutliches Tat mittel, in den Fahrzeugen festgestellt werden. Zu 2.: Es waren zwei Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen "Unbekannt" eingeleitet. Zu 4.: Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Zur Höhe des Sachschadens und dazu, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt, liegen der Lan desregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2017 wurden insgesamt 5.923 Straftaten im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen registriert. Ein Schlagwort, welches im Sinne der Fragestel lung eine Recherche nach ähnlichen Vorgängen ermöglicht, liegt nicht vor. Im Übrigen wurde vor dem Hin tergrund des nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes von einer händischen Prüfung abgesehen. Dr. Poppenhäger Minister Mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: