01.06.2017 Drucksache 6/4020Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juni 2017 Schiller-Museum Bauerbach - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2122 vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1730 durch die Landesregierung in Drucksache 6/3340 ergibt sich erneuter Fragebedarf. Auch wurde der Fragestellerin berichtet, dass es erhebliche Probleme mit der Telekommunikationsausstattung im Schiller-Museum in Bauerbach gibt, so dass das Museum teilweise nicht erreichbar ist und ein arbeiten dadurch beeinträchtigt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Von wem erwarb die Klassik Stiftung Weimar das Schiller-Museum in Bauerbach? 2. Wurden beim Erwerb des Schiller-Museums in Bauerbach Vereinbarungen zum Inventar und dessen künftigen Einsatz getroffen? Wenn ja, welche? 3. Welche Gegenstände gehören nach Ansicht der Landesregierung zum ursprünglichen Bestand des Schiller -Museums in Bauerbach und ist der Verbleib am Standort des Schiller-Museums in Bauerbach sicher? 4. Welche Sanierungsmaßnahmen sind für das Schiller-Museum in Bauerbach vorgesehen und wann sollen diese realisiert werden (bitte Einzelaufschlüsselung nach Maßnahme)? 5. Gibt es für das Schiller-Museum in Bauerbach ein Ausstellungskonzept? Wenn ja, was beinhaltet es? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Stahlstiche entnommen? 6. Welche konservatorischen Anforderungen sind an ein Aufstellen des Tafelklaviers gestellt und welche Umbaumaßnahmen müssten im Schiller-Museum in Bauerbach realisiert werden, um dieses Ausstellungsstück vor Ort zu präsentieren? 7. Sind Modernisierungsmaßnahmen an der Telekommunikationsausstattung geplant? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, wie wird es gewährleistet, dass das Schiller-Museum in Bauerbach sowohl telefonisch erreichbar ist, als auch eine stabile Internetverbindung anliegt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4020 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Klassik Stiftung Weimar hat das Schiller-Museum nicht durch Rechtsgeschäft erworben. Vielmehr wurde das Schiller-Museum Bauerbach mit Nebengebäude und Garten der unselbständigen "Stiftung Weimarer Klassik" als Rechtsnachfolgerin der "Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar" mit ihrer Errichtung durch den Errichtungserlass vom 14. Oktober 1991 durch das Bundesland Thüringen zugewiesen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 1994 ging es dann ins Eigentum der Stiftung über, vergleiche § 3 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik in Verbindung mit Anlage 1 zu diesem Gesetz (GVBl. Nr. 24/1994, S. 801 ff). Zuvor hatte das Schiller-Museum zu den "Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar" gehört, vergleiche dazu die § 1 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Bildung der "Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar" in Verbindung mit Anlage 2 zu dieser Verordnung, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik., Nr. 92/1953, S. 933 f. sowie § 2 Abs. 1 des Statuts der "Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar" in Verbindung mit Anlagen 1 bis 3, Verfügungen und Mitteilungen des MfK, Nr. 6/1975, Nr. 22. Zu 2.: Nachdem es keinen rechtsgeschäftlichen Erwerb gab, wurden "beim Erwerb des Museums Vereinbarungen zum Inventar und dessen künftigen Einsatz" nicht getroffen. Allerdings enthält das bereits erwähnte Errichtungsgesetz vom 8. Juli 1994 Aussagen zum Stiftungszweck und zum Stiftungsvermögen, die insoweit relevant sein dürften, vergleiche die unterstrichenen Passagen: "§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist es, die Stätten und Sammlungen der klassischen deutschen Literatur in Thüringen in ihrer Einheit zu erhalten, zu bewahren und zu ergänzen, sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Erschließung, Erforschung sowie die Präsentation, Vermittlung und Verbreitung dieses kulturellen Erbes zu fördern. Dazu gehören insbesondere die Bewahrung und Erhaltung der Stätten und Bestände der vormaligen 'Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar', auch soweit sie die Literatur des ausgehenden 19. und des 20. Jahrhunderts betreffen. § 3 Stiftungsvermögen (1) Die in Anlage 1 zu diesem Gesetz aufgeführten Grundstücke sind in das Eigentum der Stiftung zu übertragen , sie gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Eigentum der Stiftung über. Soweit die in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke noch nicht bestandskräftig zum Landesvermögen zugeordnet sind, gilt Satz 1 nach bestandskräftiger Zuordnung entsprechend. Unverzüglich nach Errichtung der Stiftung wird die Stadt Weimar das Eigentum an den ihr zugeordneten Grundstücken, die in Rechtsträgerschaft der 'Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar' standen und in Anlage 2 aufgeführt sind, der Stiftung übertragen. Mit diesen Grundstücken gehen alle damit verbundenen Rechte, Bestandteile und das Zubehör sowie die der Erfüllung des Stiftungszwecks dienenden Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stiftung über. (2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten." Die Klassik Stiftung ist danach verpflichtet, die Bestände des Schiller-Museums Bauerbach zu erhalten und zur Verwirklichung des Stiftungszwecks einzusetzen. Zu 3.: Das Schillermuseum Bauerbach hat verschiedene Einrichtungsphasen erlebt. Das Gut mit dem Haus wurde 1853 an die Familie Türcke aus Meiningen verkauft, 1931 von der eigens gegründeten Nationalstiftung "Schiller in Bauerbach" - die 1942 wieder aufgelöst worden ist - teilweise gemietet und später angekauft 3 Drucksache 6/4020Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode (teilweise mit übernommenem Mobiliar aus dem Besitz der Familie Türcke). In den 1930er Jahren wurden im Obergeschoss zwei Räume mit Mobiliar "im Stile der Zeit", eingerichtet. Dazu hat die Nationalstiftung Gegenstände aus verschiedenen Bezugsquellen angekauft, teilweise wohl aus Familienbesitz der Wolzogens , Lengefelds und Gleichen-Rußwurms. Seit 1941 bzw. 1942 lag die Verantwortung für die Gedenkstätte beim Goethe-Nationalmuseum bzw. dem Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar, vom Land Thüringen übertragen. 1955 erfolgte eine Neueinrichtung durch die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der Klassischen Deutschen Literatur (heute Klassik Stiftung Weimar) mit unterschiedlichen Beständen, die inhaltlichen Bezug zu Schillers Leben, seinem Aufenthalt in Bauerbach bzw. zu seinen Werken hatten (dokumentiert in der Bestandsaufnahmeliste 1955), darunter befanden sich auch Gegenstände, die in den 1930er Jahren bereits in Bauerbach ausgestellt worden sind. 1969 wurde nach einer Generalsanierung wiederum eine Neueinrichtung mit Bestandsveränderungen vorgenommen, dokumentiert im Bestandsverzeichnis 1969. 1991 erfolgte eine weitere Veränderung durch Einrichtung der Ausstellung "Schillerort Bauerbach" (Bestandsverzeichnis 1991). Diese Ausstellung wurde im Jahr 2005 durch die Ausstellung zur Flucht Schillers und seinem Aufenthalt in Bauerbach ersetzt. Vor diesem Hintergrund kann also nicht von einem ursprünglichen Bestand in diesem Sinne gesprochen werden, sondern es können nur jeweils bestimmte Einrichtungsphasen betrachtet werden. Der Klassik Stiftung ist nicht bekannt, dass im Schiller-Museum Gegenstände sind bzw. waren, die sich zweifelsfrei nachweisbar bereits während Schillers Aufenthalt dort befanden. Die Verantwortung für den gesamten Bestand liegt bei der Klassik Stiftung Weimar, die sowohl konzeptionell als auch konservatorisch dafür zuständig ist. Die Stiftung wird die Einrichtung des Schillerhauses nach konzeptionellen Gesichtspunkten aber auch unter dem Aspekt der Bewahrung der musealen Objekte (sei es vor Ort oder auch im Depot bzw. in anderen konservatorisch geeigneten Ausstellungen der Stiftung) vornehmen. Die Provenienzen der Gegenstände sowie auch gegebenenfalls deren frühere Ausstellung in Bauerbach sind in der Museumsdatenbank der Klassik Stiftung dokumentiert und nachweisbar. Zu 4.: Zunächst soll in diesem Jahr der bei der Erneuerung der Abwasseranbindung in Mitleidenschaft gezogene Vorgarten des Schillermuseums wieder repariert und hergerichtet werden. In dieser Maßnahme ist auch die Reparatur der desolaten Grenzmauer zum Nachbargrundstück enthalten. Die Maßnahme wird durch die Abteilung Gartendenkmalpflege der Klassik Stiftung Weimar betreut. Ebenfalls in diesem Jahr werden zur Vermeidung weitergehender Schädigungen punktuell notwendige Einzelreparaturen an den Fachwerkfüllungen der Fassaden durchgeführt. Grundsätzlich sind am Gebäudebestand in den nächsten fünf Jahren die Sanierung der Fassade des Haupthauses und die Sanierung des Fachwerkgiebels des derzeit nicht nutzbaren Nebengebäudes erforderlich. Grundlage für diese Sanierungsmaßnahmen sind ein Gesamtkonzept für die Liegenschaft sowie eine denkmalpflegerische Zielstellung. Das Gesamtkonzept soll in diesem Jahr gemeinsam mit dem Schillerverein erarbeitet werden, um eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft zu sichern und die Bildung sinnvoller Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Erste Überlegungen zu möglichen neuen Nutzungsbausteinen wurden seitens des Vereins Anfang März dieses Jahres vorgelegt. In Vorbereitung der parallel zu erarbeitenden denkmalpflegerischen Zielstellung erfolgte bereits in den letzten Jahren eine bauhistorische Untersuchung. Zu 5.: Die derzeitige Einrichtung des Schillerhauses nimmt Bezug auf Schillers Flucht aus Stuttgart nach Thüringen , auf seinen Aufenthalt in Bauerbach und seine literarische Produktion sowie Henriette von Wolzogen. Die im Treppenhaus präsentierten Stahlstiche - Erwerbungen aus den 1930er Jahren - wurden sowohl aus fachlich-konzeptionellen als auch aus konservatorischen Gründen entnommen. Eine Wiedereinbringung ist nicht vorgesehen. Zu 6.: Das aufwändig restaurierte historische Tasteninstrument verlangt eine klimatische Umgebung mit Temperaturen zwischen 18 und 22 Grad und eine Luftfeuchtigkeit von 50 bis 55 Prozent. Entscheidend dabei ist, dass die Schwankungen der Feuchtigkeit im Tagesverlauf nicht mehr als zwei Prozent betragen. Diese Pa- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4020 rameter können in Bauerbach derzeit nicht eingehalten werden. Eine Lösung könnte eine klimatisierte Vitrine sein, deren Betreuung Fachpersonal erfordert. Zu bedenken ist jedoch, dass dadurch der derzeitige Eindruck eines historisch eingerichteten Raumes erheblich gestört werden würde. Die Instrumentensammlung in Weimar wird zudem restauratorisch regelmäßig von dem Chefrestaurator des Händel-Hauses in Halle (Dipl. rest. Roland Hentzschel) überwacht, da die Klassik Stiftung für den Bereich Musikinstrumente über kein eigenes Fachpersonal verfügt. Herr Hentschel müsste dann im Rahmen eines Honorarvertrags die regelmäßigen (zweimal pro Jahr) Inspektionen in Bauerbach vornehmen. Das Instrument wurde als historisch-technologisches Dokument der Musikgeschichte restauriert, die Besaitung ist nicht gespannt, um die Belastung des Korpus zu mindern. Es ist nur unter besonderen Bedingungen unter Aufsicht eines Restaurators von ausgewiesenen Kennern historischer Tasteninstrumente bespielbar (Saiten dürfen nur auf bestimmte Tonhöhe gespannt werden etc.). Aus den genannten Gründen ist es nach Auffassung der Klassik Stiftung sinnvoller, das Instrument in Weimar zu belassen. Im Übrigen wird, wie in der Beantwortung zu Frage 3, darauf hingewiesen dass es keine Hinweise dafür gibt, dass das Klavier sich während Schillers Aufenthalt in Bauerbach dort befand. Zu 7.: Das Schillermuseum Bauerbach wurde Ende 2015 an eine DSL 1Mbit Leitung (Telekom) angebunden, die für die Internetbenutzung und den Anschluss der Kasse genutzt wird. Schnellere Datenverbindungen bietet an dieser Stelle kein Service-Provider (encoline, Telekom) an. Eine bessere Anbindung wäre derzeit nur über einen weiteren 1Mbit DSL Anschluss möglich. Der Gewinn wäre aber gering, da die Kasse nicht permanent Daten überträgt. Sollten sich die technischen Gegebenheiten ändern, wird eine Verbesserung der Anbindung überprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Zum Telefonieren verfügt die Liegenschaft über einen Analog-Telefonanschluss. Betreiber ist ebenfalls die Telekom. Für die Nutzung vor Ort kommen "Digital Enhanced Cordless Telecommunications" Telefone zum Einsatz. Weiterhin sind Brand- und Einbruchmeldeanlage an diesen Anschluss angebunden. Anfang März 2017 war aufgrund einer Leitungsstörung der Telekom der Anschluss gestört, die Störung wurde durch die Telekom beseitigt. Zusätzlich wurde der Apparat durch die Klassik Stiftung getauscht. Derzeit wird die Beschaffung eines Multifunktionsgerätes (Fax, Scan; Kopierer) geprüft. Weitere Maßnahmen sind hinsichtlich der Telekommunikationsausstattung nicht geplant. Prof. Dr. Hoff Minister Schiller-Museum Bauerbach - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: