06.06.2017 Drucksache 6/4027Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juni 2017 Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt - Teil I Die Kleine Anfrage 2110 vom 12. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag treten die Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Bleiberecht für die Opfer rassistischer Gewalt ein: "Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus beziehungsweise mit einer Duldung ein und werden eine Umsetzung in eigener Landeskompetenz prüfen. Damit ist ein klares Signal an die Täterinnen und Täter derartiger Angriffe sowie deren Umfeld verbunden: dass ihrer politischen Zielsetzung explizit entgegen getreten und ihr Ziel der Vertreibung vereitelt wird".1 In einer Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen vom 28. Februar 2017 wird die Umsetzung eines solchen Bleiberechts gefordert und auf die diesbezüglichen Regelungen des Landes Brandenburg (Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums vom 21. Dezember 2016) verwiesen.2 Wir fragen die Landesregierung: 1. Bis wann will die Landesregierung gegebenenfalls die Prüfung der Umsetzung eines "humanitären Bleiberechts für Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus beziehungsweise mit einer Duldung" abschließen ?3 2. Sieht die Landesregierung einen Rechtsakt auf Landesebene beziehungsweise eine Neuregelung auf Bundesebene für erforderlich an (falls ja, bitte unter Berücksichtigung von § 60a Abs. 2 sowie §§ 25 Abs. 4a und 4b sowie 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz die Gründe darlegen)? 3. Auf der Grundlage welcher Bestimmungen des Asylrechts soll die Umsetzung des Bleiberechts auf der Landesebene erfolgen? 4. Welche rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten (Erlass, Gesetzentwurf et cetera) sieht die Landesregierung für die Umsetzung eines solchen Bleiberechts auf Landesebene vor (bitte begründen)? 5. Wenn eine Umsetzung in Landeskompetenz nach Ansicht der Landesregierung nicht möglich ist: Wird die Landesregierung auf Bundesebene (im Bundesrat) für ein bundeseinheitliches Bleiberecht eintreten? Welche Rechtsänderungen schlägt die Landesregierung aus welchen Gründen vor? 6. Will sich die Landesregierung bei der inhaltlichen und rechtlichen Gestaltung des Bleiberechts an dem oben genannten Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums vom 21. Dezember 2016 orientieren (bitte die Gemeinsamkeiten und Unterschiede darlegen)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brandner und Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4027 7. Sieht es die Landesregierung als erforderlich an, ein Bleiberecht sowohl für Opfer als auch für Belastungszeugen (unbeteiligte Dritte) zu schaffen? Wenn ja, warum? 8. Wie soll im Zuge der neuen Regelung (Bleiberecht) der Ungleichbehandlung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, die Opfer oder Zeuge einer Gewalttat oder einer sonstigen schweren Straftat der allgemeinen Kriminalität geworden sind, mit denen, die Opfer oder Zeuge einer rassistisch motivierten Gewalttat wurden, begegnet werden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 8.: Die Landesregierung erhielt mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Mai 2017 den Auftrag, unter anderem zu prüfen, ob auf der Grundlage der aufenthaltsrechtlichen Regelungen gegenüber den Ausländerbehörden eine ermessenslenkende Bestimmung zur Erteilung von Aufenthaltstiteln und Duldungen beziehungsweise einer Abschiebungsaussetzung zugunsten der Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt erlassen werden kann. Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Zielrichtung dieses Beschlusses, durch ein Bleiberecht der Opfer beziehungsweise Zeugen einer rassistischen und rechtsextremistischen Gewalttat ein laufendes Strafverfahren abzusichern. Die Landesregierung prüft gegenwärtig die rechtlichen Möglichkeiten, in welcher Weise der Beschluss des Landtages vom 5. Mai 2017 umgesetzt werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch der Erlass des Landes Brandenburg vom 21. Dezember 2016 herangezogen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Landesregierung keine abschließende Aussage dahingehend treffen, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird. Lauinger Minister Endnote: 1 Vergleiche Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Seite 83. 2 Vergleiche http://www.die-linke-thl.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/rot-rot-gruene-fluechtlingspolitikerinnen -fordern-abschiebestopp-fuer-opfer-rassistischer-gewalt/; http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/brandenburgopfer -rechter-gewalt-auslaender-erhalten-bleiberecht/. 3 Im Folgenden: Bleiberecht. Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt - Teil I Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. bis 8.: Endnote: