08.06.2017 Drucksache 6/4036Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2017 Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Die Kleine Anfrage 2128 vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Bund und Länder haben sich auf eine Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes verständigt. Die Änderung soll ab Juli 2017 in Kraft treten. Im Rahmen der Neuregelung soll die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden die Mehraufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte durch Leistungsausweitungen und höheren Personalmehrbedarf in voller Höhe vom Land getragen? Wenn nein, warum nicht? 2. In welcher Form ist die Erstattung der Mehraufwendungen geplant? 3. Von welchen Mehraufwendungen geht die Landesregierung für die Jahre 2017 und 2018 aus? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, die Aufgabe "Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes" künftig dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, die Bundesbeteiligung erhöht sich ab 1. Juli 2017 auf 40 Prozent* Da in Thüringen der Kostenanteil hälftig zwischen Land und Kommunen aufgeteilt wird, ergibt sich eine Kostentragung von jeweils 30 Prozent für das Land Thüringen und die Kommunen. Kosten für Personal und Organisation haben die Kommunen selbst zu tragen, da es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt. Zu 2.: Wie oben mitgeteilt, tragen die Kommunen Kosten für Personal und Organisation selbst. Die geschätzten Kosten in Höhe von sieben Millionen Euro wurden im Rahmen der Revision nach § 3 Abs. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz bedarfserhöhend berücksichtigt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4036 Zu 3.: Die Gesamtausgaben des Unterhaltsvorschussgesetzes in Thüringen für 2018 betragen nach der Gesetzesänderung 55,89 Millionen Euro. Die geschätzten Mehrbelastungen gegenüber dem Planansatz 2017 betragen für Land und Kommunen jeweils 6,71 Millionen Euro. Zu 4.: Diese Auffassung wird nicht geteilt. Die bisherige Aufgabenzuordnung hat sich nach Auffassung der Landesregierung bewährt. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Endnote: * Artikel 23 in Verbindung Artikel 25 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 2. Juni 2017 zugestimmt; für sein Inkrafttreten bedarf es noch der Ausfertigung und Verkündung. Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: