09.06.2017 Drucksache 6/4043Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2017 Fehlende Kontinuität bei der Besetzung von Spitzenfunktionen in der Thüringer Polizei ? Die Kleine Anfrage 2080 vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis sind derzeit immer noch Dienstposten des höheren Polizeivollzugsdienstes bei der Thüringer Landespolizei unbesetzt beziehungsweise lediglich vertretungsweise besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die Dienstposten des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Landespolizeidirektion und ihrer nachgeordneten Dienststellen derzeit besetzt? 2. Werden die besetzten Funktionen von den Dienstposteninhabern auch tatsächlich ausgeübt oder neh men sie (auch) andere Funktionen in der Landespolizei oder im Thüringer Landeskriminalamt wahr (bit te einzeln darstellen)? 3. Für wann ist geplant, gegebenenfalls nicht besetzte Dienstposten zu besetzen? 4. Erfolgt die Besetzung im Rahmen von Ausschreibungen? Falls nicht, aus welchen Gründen? 5. Ist möglicherweise geplant, zunächst zeitliche Befristungen bei Besetzungen vorzunehmen ("mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte beauftragt"; bitte einzeln darstellen)? 6. Wie wird der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Besetzung offener Dienstposten gewährleistet? 7. In welcher Art und Weise wird jeweils der örtliche Personalrat bei anstehenden Dienstpostenbesetzun gen beteiligt? 8. Was sind im Einzelfall zurzeit Hinderungsgründe für eine Dienstposteneinweisung beziehungsweise Be stellung (bitte einzeln aufführen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4043 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Wahrnahme der Aufgaben eines Dienstpostens kann durch die Bestellung eines Beamten auf dem Dienstposten oder aber durch die Beauftragung des Beamten mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte si chergestellt werden. Die Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte ist ein Instrument zur vor übergehenden Wahrnahme der Aufgaben eines Dienstpostens. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur Einweisung auf einem Dienstposten (Bestellung) nicht um eine längerfristig angelegte Übertragung. In den folgenden Tabellen wurde daher auf die Dienstposteneinweisung (Bestellung) und die Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte abgestellt. Dienstposten Bestellung Beauftragung mit der Wahr nahme der Dienstgeschäfte Landespolizeidirektion (LPD) Präsident der LPD X Vizepräsident der LPD, zgl. Leiter des Stabes X Sachbearbeiter Stabsstelle, zgl. Vertreter Leiter Stabsstelle Po lizeiliche Extremismusprävention X Leiter Direktionsbüro N.N. X Leiter Geschäftsstelle IuKKoordination N.N. Leiter Interne Ermittlungen X Leiter Abteilung 1 X Leiter Landeseinsatzzentrale (LEZ) N.N. X Schichtleiter LEZ X Schichtleiter LEZ X Schichtleiter LEZ X Schichtleiter LEZ X Schichtleiter LEZ X Schichtleiter LEZ X Leiter Sachgebiet (SG) 11 X Sachbearbeiter, zgl. Vertreter Leiter SG 11 X Leiter SG 12, zgl. Vertreter Abteilung 1 X Sachbearbeiter, zgl. Vertreter Leiter SG 12 X Leiter SG 13 X Leiter SG 14 X Sachbearbeiter Dienstbetrieb/Organisation, zgl. Vertreter Lei ter SG 14 X Leiter SG 23, zgl. Vertreter Abteilung 2 X Landespolizeiinspektion (LPI) Erfurt Leiter LPI Erfurt X Leiter Führungsgruppe (FÜG), zgl. Vertreter Leiter LPI Erfurt X Leiter Inspektionsdienst (ID) Süd X Leiter Einsatz und Streifendienst (ESD), zgl. Vertreter Leiter ID Süd N.N. Leiter ID Nord N.N. X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID Nord X Leiter Kriminalpolizeiinspektion (KPI) X Leiter Einsatz und Ermittlungsunterstützung (EEU), zgl. Ver treter Leiter KPI X Leiter Polizeiinspektion (PI)Sömmerda X 3 Drucksache 6/4043Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Dienstposten Bestellung Beauftragung mit der Wahr nahme der Dienstgeschäfte LPI Gera Leiter LPI Gera X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Gera X Leiter ID X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID X Leiter KPI N.N. Leiter EEU, zgl. Vertreter Leiter KPI N.N. Leiter PI Altenburger Land X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter PI Altenburger Land N.N. Leiter PI Greiz X LPI Gotha Leiter LPI Gotha X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Gotha N.N. Leiter ID X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID X Leiter KPI X Leiter EEU, zgl. Vertreter Leiter KPI N.N. X Leiter PI Eisenach X Leiter PI Arnstadt/Ilmenau X LPI Jena Leiter LPI Jena X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Jena X Leiter ID N.N. X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID X Leiter KPI X Leiter EEU, zgl. Vertreter Leiter KPI X Leiter PI SaaleHolzland X Leiter PI Weimar X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter PI Weimar X LPI Nordhausen Leiter LPI Nordhausen X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Nordhausen X Leiter ID X Leiter KPI N.N. Leiter EEU, zgl. Vertreter Leiter KPI X Leiter PI Eichsfeld N.N. Leiter PI UnstrutHainich X Leiter PI Kyffhäuser X 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4043 Dienstposten Bestellung Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte LPI Saalfeld Leiter LPI Saalfeld X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Saalfeld X Leiter ID N.N. X Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID X Leiter KPI N.N. Leiter PI SaaleOrla X Leiter PI Sonneberg X LPI Suhl Leiter LPI Suhl N.N. X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Suhl X Leiter ID X Leiter KPI X Leiter PI Bad Salzungen X Leiter PI Hildburghausen X Leiter PI SchmalkaldenMeiningen X Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTh) Leiter BPTh X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter BPTh X Autobahnpolizeiinspektion (API) Leiter API X Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter API X Zu 2.: Zur Sicherstellung des Dienstbetriebs sowie zur Gewährleistung der Bewältigung aller Aufgaben der Thü ringer Polizei sind die im Folgenden dargestellten Dienstposteninhaber im höheren Polizeivollzugsdienst mit anderen Aufgaben betraut: Dienstposten Dienstposteninhaber beauftragt mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte als Leiter Abteilung 1, LPD Referatsleiter 42 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) Leiter SG 14, LPD Leiter des Projektes NOVa Leiter Sachgebiet 23, zgl. Vertreter Abteilung 2 Referent Referat 42 im TMIK Leiter PI Sömmerda Leiter SG 23 in der LPD Leiter KPI Gotha Referent Referat 43 im TMIK Leiter PI Eisenach Leiter EEU, zgl. Vertreter Leiter KPI Gotha Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter ID Jena Leiter ID Jena Leiter ESD, zgl. Vertreter Leiter PI Weimar Leiter PI Eisenach Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Saalfeld Leiter des Teilprojekts ComVor/NOVa Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Suhl Leiter LPI Suhl Leiter ID Suhl Leiter FÜG, zgl. Vertreter Leiter LPI Suhl Leiter PI Hildburghausen Referent Abteilungsbüro 4, TMIK 5 Drucksache 6/4043Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3. und 4.: Über die Besetzung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr in Abwägung personalwirtschaftlicher und organisatorischer Gründe. In diesem Zusammenhang hat der Dienstherr ein weites Organisationsermessen. Gegenwärtig sind im Bereich der Landespolizeidirektion und der ihr nachgeordneten Behörden sechzehn Dienstposten nicht besetzt. Dabei entfallen drei freie Dienstposten auf die Landespolizeidirektion und 13 freie Dienstposten auf die Landespolizeiinspektionen. Derzeit sind keine Stellenausschreibungen zur Besetzung dieser Dienstposten veröffentlicht und es stehen keine Auswahlentscheidungen aus. Die Überlegungen zur Nachbesetzung dieser Dienstposten sind noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Es steht im freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen des Dienstherrn, ob er einen freien Dienstposten im Wege der Einstellung, Versetzung, Umsetzung oder Beförderung besetzen möchte. So weit auch Beförderungsbewerber zugelassen sind, ist der Dienstherr an den Leistungsgrundsatz des Ar tikels 33 Abs. 2 Grundgesetz gebunden und aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz ergebenden Auswahlkriterien (Eignung, Leistung und Befähigung) auch ge genüber den Umsetzungs/Versetzungsbewerbern anzuwenden. Zu 7.: Im Sinne der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit wird die Personalvertretung über sämtliche Dienstpostenbesetzungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz (Thür PersVG) informiert. Handelt es sich dabei um mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahmen im Sinne der §§ 74 und 75 ThürPersVG wird die Personalvertretung dazu entsprechend den personalvertretungsrechtli chen Bestimmungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes beteiligt. Da die Landespolizeidirektion die personalrechtliche Zuständigkeit für alle nachgeordneten Behörden der Landespolizei innehat, wird ausschließlich in Personalangelegenheiten der Behörde "Landespolizeidirekti on", die dort gebildete örtliche Personalvertretung beteiligt. Bei Personalangelegenheiten der nachgeord neten Behörden wird die bei der Landespolizeidirektion gebildete Stufenvertretung beteiligt, welche sich dann im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens mit den örtlichen Personalvertretungen der nachgeord neten Behörden ins Benehmen setzt. Zu 8.: Der Dienstherr entscheidet in Abwägung personalplanerischer und organisatorischer Gründe über die Be setzung von Dienstposten. Soweit eine Ausschreibung oder Besetzung der in der Antwort zu Frage 4 auf geführten freien Dienstposten noch nicht erfolgte, stehen die personalwirtschaftlichen Organisationsent scheidungen dazu noch aus und werden alsbald getroffen. Dr. Poppenhäger Minister Fehlende Kontinuität bei der Besetzung von Spitzenfunktionen in der Thüringer Po-lizei? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: