09.06.2017 Drucksache 6/4047Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2017 Fehlende Kontinuität bei der Besetzung von Spitzenfunktionen in der Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Die Kleine Anfrage 2121 vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis sind derzeit immer noch Dienstposten des höheren Dienstes in der Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unbesetzt beziehungsweise lediglich vertretungswei se besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die Dienstposten des höheren Dienstes in der Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inne res und Kommunales derzeit besetzt? 2. Werden die besetzten Posten von den Dienstposteninhabern auch tatsächlich ausgeübt oder nehmen sie (auch) andere Funktionen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, in der Landespo lizei oder im Thüringer Landeskriminalamt wahr (bitte einzeln darstellen)? 3. Wann ist geplant, gegebenenfalls nicht besetzte Dienstposten zu besetzen? 4. Erfolgt die Besetzung im Rahmen von Ausschreibungen? Falls nicht, aus welchen Gründen? 5. Ist möglicherweise geplant, zunächst zeitliche Befristungen bei Besetzungen vorzunehmen ("mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte beauftragt"; bitte einzeln darstellen)? 6. Wie wird der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Besetzung offener Dienstposten gewährleistet? 7. In welcher Art und Weise wird jeweils der örtliche Personalrat bei anstehenden Dienstpostenbesetzun gen beteiligt? 8. Was sind im Einzelfall zurzeit Hinderungsgründe für eine Dienstposteneinweisung beziehungsweise Be stellung (bitte einzeln aufführen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4047 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die siebenundzwanzig gemäß dem Organisations und Dienstpostenplan (ODP) ausgewiesenen Dienst posten des höheren Dienstes in der Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) sind mit Ausnahme von aktuell drei vakanten Dienstposten durchgängig besetzt. Zu 2.: Abgesehen von zwei zur Landespolizeidirektion abgeordneten Polizeivollzugsbeamten (Referent Stabs stelle Krisenintervention/IMAS und Referent im Referat 42) sowie einem Beamten (Referent Digitalfunk im Referat 47), der im Rahmen einer Projekttätigkeit in einem anderen Referat des TMIK vorübergehend tätig ist, werden die im höheren Dienst der Abteilung 4 des TMIK besetzten Dienstposten auch von den entspre chenden Dienstposteninhabern wahrgenommen. Der Dienstposten Referent im Referat 42 wurde zudem bereits durch die Abordnung eines Beamten der Landespolizeidirektion ins TMIK personell kompensiert. Zu 3.: Die Ausschreibung der vakanten Dienstposten erfolgt schrittweise. Aktuell steht einer der drei vakanten Dienstposten zur Ausschreibung an. Zu 4.: Die Besetzung von vakanten Dienstposten im TMIK erfolgt grundsätzlich im Wege der Ausschreibung. Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegen stehen und es sich nicht um eine Einstellung handelt, wird von einer Ausschreibung abgesehen. Zu 5.: Eine zeitlich befristete Besetzung von Dienstposten stellt weder die Regel dar noch wird diese Form der Be setzung forciert. Grundsätzlich werden Beförderungsdienstposten nach erfolgter Ausschreibung im Wege der Erprobung gemäß § 36 Thüringer Laufbahngesetz übertragen. Nach erfolgreichem Absolvieren der Er probungszeit gilt der Dienstposten mittels Bewährungsfeststellung auf Dauer übertragen. Sind Beamte im Wege der Abordnung im TMIK tätig, ist die oben dargestellte Form der dauerhaften Beset zung rechtlich nicht möglich. Nur in diesen speziellen Fällen wird eine Beauftragung mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte vorge nommen. Aktuell kommt dies nur bei einem Referatsleiterdienstposten zum Tragen. Zu 6.: Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird gewahrt, die Ausschreibung von Dienstposten im TMIK erfolgt ge schlechtsneutral. Ist im ausgeschriebenen Bereich ein Geschlecht unterrepräsentiert, wird dieses gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz zudem ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Zu 7.: Eine Beteiligung der örtlichen Personalvertretung bei der Besetzung von Dienstposten erfolgt gemäß den Mitbestimmungstatbeständen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Zu 8.: Hinderungsgründe für eine Dienstposteneinweisung beziehungsweise Bestellung sind wie bereits unter Ant wort zu Frage 5 dargelegt, die personalrechtliche Zugehörigkeit zu einer anderen Dienststelle sowie die Tat sache, dass vakante Dienstposten zunächst auszuschreiben sind, bevor eine Dienstposteneinweisung be ziehungsweise Bestellung vorgenommen werden kann. Dr. Poppenhäger Minister Fehlende Kontinuität bei der Besetzung von Spitzenfunktionen in der Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: