13.06.2017 Drucksache 6/4055Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juni 2017 Aufwendungsersatz für Betreuung von Dienst- und im Dienst stehenden Privathunden der Landespolizei Die Kleine Anfrage 2084 vom 4. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Hunde im Dienst der Polizei sind hohen Belastungen ausgesetzt. Sie unterstützen die Polizeiarbeit unter anderem in der Verfolgung von Straftäterinnen und Straftätern, bei der Bewachung und Durchsuchung von Objekten sowie als Spürhunde. Dabei bedarf es einer gezielten Ausbildung und Training. Die Betreuung der Tiere nimmt viel Zeit für die Hundeführerinnen und Hundeführer in Anspruch und verursacht Kosten. Hierfür erhalten die Halterinnen und Halter einen Aufwendungsersatz vom Freistaat Thüringen. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst werden die Tiere zumeist privat betreut. Dabei entstehen weiterhin Kosten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Diensthunde stehen aktuell im Dienst für die Polizei des Freistaats Thüringen (bitte nach Po lizeibehörden und gegebenenfalls nach Spezialisierung aufgliedern)? 2. Für wie viele aktive Diensthunde zahlte das Land in den letzten fünf Jahren einen Aufwendungsersatz aus und für wie viele Diensthunde wird der Aufwendungsersatz aktuell gezahlt? 3. Wie viele Hundeführerinnen und Hundeführer übernehmen ihre Diensthunde, nachdem diese aus dem Dienst ausgeschieden sind? Was geschieht mit Diensthunden, die nicht von ihren Hundeführerinnen oder Hundeführern übernommen wurden? 4. Zahlt das Land für aus dem Dienst ausgesonderte Hunde, die von den Hundeführerinnen oder Hun deführern übernommen wurden, auch einen Aufwendungsersatz? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe? Welche Kosten sollen durch den oben genannten Aufwendungsersatz im Einzelnen abgegolten werden? Wenn nein, warum nicht? 5. Wann wurden die oben genannten Aufwendungsersatze letztmalig erhöht? Um wie viel wurden die Auf wendungsersatze erhöht? Nach welchen Kriterien erfolgte diese Anpassung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4055 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aktuell stehen 75 Diensthunde im Dienst der Thüringer Polizei. Die Aufgliederung nach Polizeibehörden und Anzahl ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Behörde Anzahl Landespolizeiinspektion Gera 24 Landespolizeiinspektion Gotha 18 Landespolizeiinspektion Nordhausen 15 Landespolizeiinspektion Suhl 17 Landeskriminalamt Thüringen 1 Unbenommen der organisatorischen Anbindung erfolgt der Einsatz der Tiere flächendeckend im gesam ten Freistaat. Die Spezialisierungen der Diensthunde sind Schutzhund, Fährtenhund, Rauschgiftspürhund, Sprengstoff spürhund, Leichen und Tatmittelspürhund, Brandmittelspürhund sowie Hund für besondere Einsatzlagen. Zu 2.: Im Jahresdurchschnitt wurde ein Aufwendungsersatz wie folgt geleistet: Jahr Anzahl 2012 89 2013 82 2014 79 2015 83 2016 73 Zu 3.: Grundsätzlich wird die überwiegende Zahl an Diensthunden nach ihrer Außerdienststellung beziehungs weise nach dem technischen Begriff der verwaltungsrechtlichen Aussonderung durch ihre jeweilige Dient hundführerin beziehungsweise ihren jeweiligen Diensthundführer betreut. Erfolgt keine solche Übernahme, werden die Tiere in einem festgelegten Prozess zum Verkauf an Dritte angeboten beziehungsweise einer Tierschutzorganisation oder einem Tierheim zur Betreuung übergeben. Sind die genannten Optionen nicht verfügbar, so wird der Hund in der jeweiligen Diensthundstaffel bis zu seinem Lebensende weiter betreut. Zu 4.: Sofern a) der Diensthundführer das Tier nicht unentgeltlich übernimmt, b) der Hund nicht an Dritte veräußert wird und c) der Hund nicht von Tierschutzorganisationen beziehungsweise von einem Tierheim zu einem geringe ren Betrag als die vorgesehene Aufwandentschädigung übernommen wird, leistet der Freistaat Thüringen nach der verwaltungsrechtlichen Aussonderung eines Diensthundes seit dem 1. Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung an den übernehmenden Diensthundführer in Höhe von mo natlich 85 Euro. Die Aufwandsentschädigung wird als pauschaler Zuschuss der entstehenden laufenden Kosten für die Ver sorgung der ausgesonderten Diensthunde wie Futter, Pflegeartikel, Versicherung und Tierarztkosten gezahlt. Zu 5.: Das monatliche Futter- und Pflegegeld für aktive Diensthunde wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2017 von bis dahin 87 Euro auf 96,30 Euro erhöht. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Teuerungsrate 3 Drucksache 6/4055Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode von Futtermittel der letzten zehn Jahre von circa elf Prozent und im direkten Vergleich der gezahlten Beträ ge der Länder der Sicherheitskooperation. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für ausgesonderte Diensthunde wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Aufwendungsersatz für Betreuung von Dienst- und im Dienst stehenden Privathun-den der Landespolizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: