13.06.2017 Drucksache 6/4064Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juni 2017 Zügige Umsetzung des Regelbetriebs für das Rennsteigshuttle und der Infrastrukturförderung Die Kleine Anfrage 2126 vom 20. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nachdem der Kreistag des Ilm-Kreises mit übergroßer Mehrheit einer Zweckvereinbarung zur Schaffung der Voraussetzung für die infrastrukturelle Förderung in den Gleiskörper zugestimmt hat und auch der Landrat des Landkreises Hildburghausen in einer Eilentscheidung die Zweckvereinbarung unterzeichnet hat, ist nun die Landesregierung gefragt. Eine schnelle Förderzusage zum einen und eine Bestellung des Regelverkehrs zum anderen sind dringende nächste Schritte die durch das Land getätigt werden müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zeitpunkt wird die Bestellung der Bahnverbindung zum Rennsteig durch die Landesregierung vorgenommen, wie sieht hierfür der weitere Zeitplan aus und ist eine Fortsetzung der Bahnverbindung nach der Beendigung des Probebetriebs gesichert? 2. Wie und in welcher Art soll eine Bestellung der Bahnverbindung in Richtung Themar erfolgen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die von den Landkreisen Hildburghausen und Ilm-Kreis unterzeichnete Zweckvereinbarung zur Ermöglichung von Infrastrukturförderung in die Bahnstrecke zum Rennsteig und wie wird die Landesregierung nun mit dieser Zweckvereinbarung weiter umgehen? 4. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem zeitlichen Rahmen soll die infrastrukturelle Förderung in welchen Abschnitten erfolgen? 5. Wie werden sich nach bisheriger Planung die Fördermittel für die Sanierung der Bahnstrecke zum Rennsteig zusammensetzen, welche Förderquoten sind geplant und welche Eigenanteile muss der Infrastrukturbetreiber tragen und gegebenenfalls welche weiteren Kosten sind durch die Landkreise zu übernehmen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Bestellung der Eisenbahnverkehrsleistungen wird durch das zuständige Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mittels eines Verkehrsdurchführungsvertrages mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart. Die Landesregierung wird diesen Vertrag Mitte Juni 2017 abschließend verhandeln K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4064 und den Vertrag bis Ende August 2017 unterzeichnen. Der Betrieb soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 aufgenommen werden, so dass eine nahtlose Verkehrsbedienung sichergestellt werden kann. Zu 2.: Für den südlichen Abschnitt zwischen dem Bahnhof Rennsteig und Themar sind zunächst die finanziellen Rahmenbedingungen zu klären, da auch hier erhebliche Mittel für die Sanierung der Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden müssten. Zu 3.: Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Landkreise Hildburghausen und Ilm-Kreis intensiv abstimmen und sich Kreisgrenzen überschreitend für eine positive Entwicklung des Tourismus und des öffentlichen Verkehrsangebots einsetzen. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wird die Zweckvereinbarung nach Vorlage gemäß den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) prüfen. Zu 4.: Verantwortlich für die Eisenbahninfrastruktur ist die Rennsteigbahn GmbH & Co KG als Betreiber des Streckennetzes . Die Landesregierung wird gemeinsam mit dem Betreiber erörtern, zu welchen Zeitpunkten welche finanziellen Mittel des Landes erforderlich sind. Zu 5.: Zu den erforderlichen Fördermitteln für die Sanierung der Infrastruktur finden derzeit intensive Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts statt. Keller Ministerin Zügige Umsetzung des Regelbetriebs für das Rennsteigshuttle und der Infrastruk-turförderung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: