20.03.2015 Drucksache 6/408Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2015 Beschäftigungsverbot gemäß § 33 Beschäftigungsverordnung bei geduldeten Ausländerinnen und Ausländern und Leistungseinschränkung gemäß § 1a Asylbewerberleistungsgesetz Die Kleine Anfrage 98 vom 13. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 33 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung ) besteht die rechtliche Möglichkeit, geduldeten Asylsuchenden die Ausübung einer Beschäftigung zu verbieten. Betroffene berichten dabei jedoch immer wieder über eine unterschiedliche Handhabung bei der Erteilung von Arbeitsverboten im Sinne der Beschäftigungsverordnung und von Anspruchseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen mit einer ausländerrechtlichen Duldung durch die zuständigen Stellen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Personen mit einer Duldung lebten zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Herkunftsland)? 2. Wie vielen der in der Antwort auf die Frage 1 angegebenen geduldeten Personen war zum Stichtag 31. Dezember 2014 ein Beschäftigungsverbot nach § 33 Beschäftigungsverordnung auferlegt (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Herkunftsland, prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Personen mit Duldung)? 3. Wie viele dieser geduldeten Personen mit Beschäftigungsverbot erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2014 nur gekürzte Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz (bitte aufschlüsseln nach Landkreis /kreisfreier Stadt, Herkunftsland)? 4. In welcher Höhe und Art/Form wurden die Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz für diese geduldeten Personen mit Beschäftigungsverbot zum Stichtag 31. Dezember 2014 ausgereicht (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Herkunftsland, Alter, monatlicher Höhe und Ausreichungsart der Leistung für die einzelnen Abteilungen nach dem Regel-Bedarfs-Ermittlungsgesetz -RBEE-)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich und Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/408 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Stichtag 31. Dezember 2014 lebten in Thüringen 2.344 Personen mit einer Duldung. Hinsichtlich der Verteilung dieser Personen auf Landkreise/kreisfreie Städte wird auf die Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 2.: Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 2 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 3.: Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 3 wird auf die Anlage 3 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 4.: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in der Regel als Barleistungen gewährt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch festgelegten Regelbedarfsstufen . Soweit Leistungen der Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandsetzung) bzw. der Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände) als Sachleistungen erbracht werden, werden entsprechende Abzugsbeträge in Ansatz gebracht. Im Übrigen wird auf die Anlage 4 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine statistischen Angaben vor. Lauinger Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 Landkreis/kreisfreie Stadt Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Eisenach 97 Erfurt 194 Gera 116 Jena 49 Suhl 67 Weimar 85 Altenburger Land 102 Eichsfeldkreis 101 Gotha 209 Greiz 56 Hildburghausen 83 Ilm-Kreis 92 Kyffhäuserkreis 72 Nordhausen 77 Saale-Holzland-Kreis 5 Saale-Orla-Kreis 120 Saalfeld-Rudolstadt 117 Schmalkalden-Meiningen 219 Sömmerda 57 Sonneberg 97 Unstrut-Hainich-Kreis 73 Wartburgkreis 163 Weimarer Land 93 Gesamt: 2.344 Quelle: Landesverwaltungsamt Anlage 2 Landkreis/kreisfreie Stadt Duldungsinhaber mit Beschäftigungsverbot nach § 33 BeschV Prozentualer Anteil der Duldungsinhaber mit Beschäftigungsverbot zur Gesamtzahl der Personen mit Duldung Eisenach 0 0,0 Erfurt 3 1,5 Gera 5 4,3 Jena 2 4,1 Suhl 0 0,0 Weimar 3 3,5 Altenburger Land 0 0,0 Eichsfeldkreis 0 0,0 Gotha 71 34,0 Greiz 0 0,0 Hildburghausen 3 3,6 Ilm-Kreis 5 5,4 Kyffhäuserkreis 0 0,0 Nordhausen 11 14,3 Saale-Holzland-Kreis 0 0,0 Saale-Orla-Kreis 0 0,0 Saalfeld-Rudolstadt 8 6,8 Schmalkalden-Meiningen 106 48,4 Sömmerda 38 66,7 Sonneberg 10 10,3 Unstrut-Hainich-Kreis 0 0,0 Wartburgkreis 21 12,9 Weimarer Land 3 3,2 Gesamt: 289 Quelle: Landesverwaltungsamt Anlage 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Duldungsinhaber mit Beschäftigungsverbot und gekürzter Leistung nach § 1a AsylbLG Eisenach 0 Erfurt 2 Gera 4 Jena 0 Suhl 0 Weimar 2 Altenburger Land 0 Eichsfeldkreis 0 Gotha 39 Greiz 0 Hildburghausen 3 Ilm-Kreis 0 Kyffhäuserkreis 0 Nordhausen 10 Saale-Holzland-Kreis 0 Saale-Orla-Kreis 0 Saalfeld-Rudolstadt 5 Schmalkalden-Meiningen 58 Sömmerda 31 Sonneberg 3 Unstrut-Hainich-Kreis 0 Wartburgkreis 17 Weimarer Land 1 Gesamt: 175 Quelle: Landesverwaltungsamt Seite 1 von 2 Anlage 4 Landkreis/kreisfreie Stadt Regelbedarfsstufe Personenzahl Leistungshöhe davon in EUR Barleistungen in EUR Sachleistungen in EUR Eisenach 0 Erfurt 2 2 247,10 247,10 0 Gera 1 2 275,00 212,60 62,40 2 1 233,60 190,90 42,70 2 1 286,50 243,80 42,70 Jena 0 Suhl 0 Weimar 1 2 251,40 189,00 62,40 Altenburger Land 0 Eichsfeldkreis 0 Gotha*** 1 2 220,00** 220,00 0 1 1 288,00 288,00 0 1 2 316,60 287,00 29,60 1 1 295,00 295,00 0 1 14 320,00 320,00 0 1 4 349,40 287,00 62,40 2 4 288,20 288,20 0 2 3 314,90 272,20 42,70 2 1 370,30 327,60 42,70 3 5 256,40 256,40 0 3 1 259,60 241,40 18,20 3 1 305,70 305,70 0 Greiz 0 Hildburghausen 1 3 286,70 224,30 62,40 Ilm-Kreis 0 Kyffhäuserkreis 0 Nordhausen 1 5 273,40 211,00 62,40 1 1 309,40 247,00 62,40 2 2 250,70 208,00 42,70 3 2 222,90 185,00 37,90 Seite 2 von 2 Landkreis/kreisfreie Stadt Regelbedarfsstufe Personenzahl Leistungshöhe davon in EUR Barleistungen in EUR Sachleistungen in EUR Saale-Holzland-Kreis 0 Saale-Orla-Kreis 0 Saalfeld-Rudolstadt 1 4 340,18 277,78 62,40 1 1**** 0 Schmalkalden-Meiningen* 1 11 274,10 211,70 62,40 2 40 246,80 204,00 42,70 3 7 219,00 181,10 37,90 Sömmerda 1 2 274,40 212,00 62,40 2 29 246,70 204,00 42,70 Sonneberg 1 3 264,50 185,70 78,80 Unstrut-Hainich-Kreis 0 Wartburgkreis 1 11 251,60 189,20 62,40 2 6 226,70 170,50 56,20 Weimarer Land 1 1 292,70 230,30 62,40 * Die Leistungen für Ernährung, Bekleidung und Gesundheitspflege werden als Wertgutscheine ausgereicht ** Die Höhe der Leistungen bezieht sich lediglich auf einen Teil des Monats, da die betreffenden Personen erst im Laufe des Monats Dezember 2014 aufgenommen wurden. *** Bei der Erhebung der Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zeigte sich, dass die Höhe der Leistungen innerhalb der einzelnen Regelbedarfsstufen teilweise deutlich voneinander abweichen. Dies ist teilweise auf die Gewährung von Mehrbedarfen während der Schwangerschaft zurückzuführen. Zugleich wurde dieser Umstand vom Landesverwaltungsamt zum Anlass genommen, den Landkreis Gotha im Rahmen eines Vor-Ort-Termins bei der Berechnung der Leistungshöhen zu beraten. **** Die betreffende Person befindet sich derzeit in Haft. Quelle: Landesverwaltungsamt