19.06.2017 Drucksache 6/4100Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Angeblicher Vorfall am 19. April 2017 in Gera ("Ladendieb verletzt Mitarbeiterin") Die Kleine Anfrage 2132 vom 25. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Thüringischen Landeszeitung vom 21. April 2017 war im Lokalteil Gera zu entnehmen, dass es am Abend des 19. April 2017 "in einem Einkaufsmarkt in der Thüringer Straße" zu einem "Ladendiebstahl" durch "ei nen jungen Mann" und nachfolgend zu einer Körperverletzung an einer Mitarbeiterin des Einkaufsmarkts gekommen sein soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? 6. Wer ist das Opfer (bitte Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche, auch gegebenenfalls vor herige] angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 6. Juni 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessord nung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4100 Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Frei staats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsge richts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen Erkenntnissen hat sich Folgendes ereignet: Am 19. April 2017 kam es in Gera in einem Tabakshop im Einkaufscenter Kaufland im Stadtteil Biblach/ Ost zu einer Diebstahlshandlung einer männlichen Person. Die Person entwendete eine Pappkiste mit Auf schrift "Tabak" in der Annahme, dass sich darin Tabakwaren befänden. Tatsächlich beinhaltete die Kiste Presseerzeugnisse. Durch Rufe der Tabakwarenverkäuferin wurde eine Mitarbeiterin des Kauflandes auf den Sachverhalt aufmerksam. Der Tatverdächtige lies die entwendete Kiste fallen und versuchte zu flüch ten. Die Mitarbeiterin des Kauflandes stellte sich dem Tatverdächtigen in den Weg, um die Flucht zu verhin dern. Während des Fluchtversuches rannte der Tatverdächtige die Frau um, wodurch es zu einer Körper verletzungshandlung zum Nachteil der Mitarbeiterin kam. Der Tatverdächtige konnte in der weiteren Folge durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma an der Flucht gehindert und der Polizei übergeben werden. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen zwei Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl gegen einen 28jährigen männ lichen Deutschen eingeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Der 28jährige Deutsche ist mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Unter anderem wegen Diebstahls handlungen, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Haus friedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung sind keine Beschädigungen an privatem oder öffentlichem Eigentum bekannt. Zu 6.: Geschädigte des Ladendiebstahls ist eine Zeitungsvertriebsgesellschaft mit Firmensitz in Zittau. Geschädigte der Körperverletzung ist eine 57jährige weibliche Deutsche. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 19. April 2017 in Gera ("Ladendieb verletzt Mitarbeiterin") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: