30.06.2017 Drucksache 6/4103Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Juli 2017 Entwicklung der Kurzzeitpflegeplätze in Thüringen Die Kleine Anfrage 2209 vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die vorübergehende Betreuung in einer vollstationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) können pflegebedürftige Menschen in Thüringen in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder noch nicht möglich ist (wenn Angehörige verhindert sind durch Urlaub, Krankheit, Umbau der Wohnung oder ähnliches ). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen und wie hat sich der Fachkräftebedarf im Bereich der Kurzzeitpflege seit dem Jahr 2007 bis heute in Thüringen entwickelt (bitte jahresweise aufschlüsseln)? 2. Wie viele Anträge auf Kurzzeitpflegeplätze wurden seit dem Jahr 2007 bis heute gestellt und wie viele davon wurden abgelehnt (bitte jahresweise aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer der Gäste in Kurzzeitpflegeeinrichtungen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte jahresweise aufschlüsseln)? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die Kurzzeitpflege nur für einen Übergangszeitraum genutzt wird, um den Verbleib der Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung zu stabilisieren , oder aber ob die Kurzzeitpflege zunehmend dazu dient, den Übergang in eine dauerhafte stationäre Versorgung vorzubereiten (bitte den Verbleib der Gäste nach einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege seit dem Jahr 2007 bis heute zahlenmäßig nachweisen)? 5. Wie ist die Abdeckung an Kurzzeitpflegeplätzen in der Fläche des Freistaats Thüringens und welche Regionen sind unterversorgt? 6. Welchen Handlungsbedarf und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Infrastruktur der Kurzzeitpflege in Thüringen zu verbessern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4103 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Bereich der Kurzzeitpflege ist zwischen einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung, also einer Einrichtung, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbietet, und einer Einrichtung mit so genannten "eingestreuten" Kurzzeitpflegeplätzen zu unterscheiden. Eine Einrichtung mit "eingestreuten" Kurzzeitpflegeplätzen bietet neben der Dauerpflege auch die Möglichkeit der vorübergehenden Betreuung als Kurzzeitpflege an. Diese "eingestreuten " Plätze werden vielfach dann für die Kurzzeitpflege genutzt, wenn in der Einrichtung freie Kapazitäten vorhanden sind. Sie können deswegen statistisch nicht erfasst werden. Die höchste Aussagekraft bietet nach hiesiger Betrachtung deswegen ein Blick auf die tatsächliche Nutzung von Leistungen der Kurzzeitpflege. Nach Angaben der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen mit einem Anteil an Pflegebedürftigen im Umfang von 70 vom Hundert (Stand: 2016, Geschäftsbericht der AOK PLUS) ist dort für die Jahre 2007 bis 2016 jeweils folgende Anzahl an Fällen bekannt: Kalenderjahr Anzahl Fälle 2007 3.864 2008 4.363 2009 4.995 2010 5.163 2011 4.938 2012 5.128 2013 5.321 2014 5.170 2015 5.298 2016 4.768 Für das Jahr 2017 liegen noch keine Angaben vor. Zur Frage nach dem Bedarf an Fachkräften in dem Bereich der Kurzzeitpflege ist zu berücksichtigen, dass nahezu jede vollstationäre Pflegeeinrichtung im Rahmen der bereits oben genannten "eingestreuten" Kurzzeitpflegeplätze entsprechende Leistungen anbietet. Diese Plätze werden von der Gesamtkapazität der Einrichtung mit umfasst. Deswegen werden die vorhandenen Fachkräfte für die Einrichtung insgesamt erfasst, nicht jedoch gesondert im Bereich der Kurzzeitpflege. Zu 2.: Die folgenden Angaben beziehen sich auf Aussagen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Kalenderjahr Anzahl Fälle Abgelehnt 2007 3.864 282 2008 4.363 261 2009 4.995 51 2010 5.163 89 2011 4.938 92 2012 5.128 100 2013 5.321 103 2014 5.170 64 2015 5.298 69 2016 4.768 82 Für das Jahr 2017 liegen noch keine Angaben vor. 3 Drucksache 6/4103Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Angaben der AOK-PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Kalenderjahr Anzahl Fälle Ø Tage je Fall 2007 3.864 19,69 2008 4.363 20,44 2009 4.995 20,89 2010 5.163 20,95 2011 4.938 20,79 2012 5.128 21,25 2013 5.321 21,70 2014 5.170 21,07 2015 5.298 22,43 2016 4.768 23,77 Zu 4.: Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Heimaufsichtsbehörde wird die Kurzzeitpflege sowohl für einen Überbrückungszeitraum (bei Abwesenheit der Pflegeperson) mit anschließender Rückkehr in die häusliche Umgebung als auch für den Übergang in eine dauerhafte stationäre Versorgung genutzt (zum Bespiel wenn noch kein Platz in der gewünschten Einrichtung oder Region zur Verfügung steht). Zudem erfolgt eine Kurzzeitpflege sehr oft unmittelbar nach Entlassung der pflegebedürftigen Person aus dem Krankenhaus zur Stabilisierung der pflegerischen Situation. Zum Verbleib der Pflegebedürftigen nach dem Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung liegen keine statistischen Daten vor. Zu 5.: Im Freistaat Thüringen werden gegenwärtig vier solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit einem Versorgungvertrag betrieben. Diese bieten insgesamt 54 Plätze an. Kapazität Ort, Kreis Name Geöffnet seit 16 Weißensee, Kreis Sömmerda Diakonie-Station "St. Anna" 09.07.1997 16 Nordhausen, Kreis Nordhausen Pflegeheim "Am Pappelweg", Bereich Kurzzeitpflege 14.02.2008 10 Ranis, Kreis Saale-Orla-Kreis Kurzzeitpflege "Burgblick" 13.11.2007 12 Suhl, Stadt Suhl SRH Kurzzeitpflege Suhl 01.07.2016 Darüber hinaus bieten 342 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen Leistungen der eingestreuten Kurzzeitpflege an. Die erhöhte Nachfrage nach Kurzzeitpflege an Feiertagen und in Ferienzeiten führt nach hiesiger Kenntnis zu Engpässen im Angebot. Unabhängig davon teilt die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen mit, dass sich die Suche nach einem geeigneten Platz für Kurzzeitpflege in folgenden Regionen als schwierig erweist: - Saale-Orla-Kreis - Saale-Holzland-Kreis - Stadt Jena - Schmalkalden, Meiningen, Sonneberg, Bad Salzungen, Ilmenau, Hildburghausen, Neuhaus am Rennweg Statistische Daten oder gesonderte Untersuchungen zur Abdeckung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen liegen jedoch nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4103 Zu 6.: Die Landesregierung hält es für erforderlich, das Angebot und die Nachfrage nach Kurzzeitpflege in den verschiedenen Regionen näher zu untersuchen. Dieses Thema steht im Zusammenhang mit dem Ziel der wohnortnahen Pflege insgesamt. Deswegen hat die Steuerungsgruppe des Thüringer Pflegepaktes am 15. Februar 2017 beschlossen, dass sich die Projektgruppe 4 "Wohnortnahe Pflege" mit der Erstellung eines Pflegedossiers für Thüringen in Anlehnung an das Land Brandenburg beschäftigen soll. Wesentliches Ziel ist es, Datenmaterial zur Situation in der Pflege und Projektionen (Anzahl der Pflegebedürftigen , Fachkräftebedarf et cetera) zur möglichen zukünftigen Entwicklung in Thüringen (auch vor dem Hintergrund der geplanten Gebietsreform) zu bündeln, um insbesondere den Kommunen anschließend regionalisierte Daten für die Planungsprozesse und die Entwicklung einer zukunftsfesten Pflege-Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können. Im Rahmen der Erstellung eines Pflegedossiers soll auch der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen ermittelt werden . Werner Ministerin Entwicklung der Kurzzeitpflegeplätze in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: