16.06.2017 Drucksache 6/4107Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Situation der Musikschulen in Thüringen Die Kleine Anfrage 2141 vom 28. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Artikel 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen genießen "Kultur, Kunst und Brauchtum" Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften. Die Musikschulen sind, wie die meisten kulturellen Einrichtungen, in kommunaler Verantwortung. Die Musikschulen haben in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen und konnten ihre Schülerzahlen steigern. Rot-Rot-Grün hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, mit einer verbesserten Förderpolitik das Angebot der kommunalen Musikschulen zu erhalten und den Anteil der dauerhaft beschäftigten Lehrkräfte zu erhöhen. Außerdem sollte eine institutionelle Förderung der Musikschulen durch das Land geprüft werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es der Landesregierung seit ihrem Regierungsantritt gelungen, den Anteil der festangestellten Lehrkräfte an den Musikschulen im Verhältnis zu den Honorarkräften zu erhöhen? Wenn ja, in welchem Umfang und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zu den Thüringer Musikschulen seit ihrem Regierungsantritt ergriffen? Was ist darüber hinaus für die Zukunft geplant? 3. Was beabsichtigt die Landesregierung, um den Musikschulen mehr finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen? 4. Hat die Landesregierung Entscheidungen vorbereitet beziehungsweise getroffen, um ein Musikschulgesetz zu verabschieden, das den Anteil der festangestellten Lehrkräfte erhöht beziehungsweise in einem höheren Umfang als bisher festlegt? 5. Hat die Landesregierung Entscheidungen vorbereitet beziehungsweise getroffen, um die institutionelle Förderung der Musikschulen wiederherzustellen oder im Gegenzug die Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zweckzubinden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4107 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1., 2. und 4.: Die Musikschulen befinden sich in Trägerschaft der Gemeinden und/oder Kreise. Diese treffen die Entscheidungen hinsichtlich der Ausgestaltung der konkreten Beschäftigungsverhältnisse und folglich auch der Erhöhung des Anteils der festangestellten Lehrkräfte im Verhältnis zu den Honorarkräften. Die Thüringer Staatskanzlei hat nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme. Nach Auskunft des Verbands der Musikschulen Thüringen ist der Anteil der festangestellten Lehrkräfte an den Musikschulen im Verhältnis zu den Honorarkräften seit dem Regierungsantritt gleich geblieben. Im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten an einem Kulturentwicklungsgesetz werden auch die Fördermodalitäten des Landes für die Musikschulen geprüft und diskutiert. Zu 3.: Die grundsätzliche Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung und Planungssicherheit der kommunalen Musikschulen liegt im Verantwortungsbereich der Träger. Die Landesregierung wird sich auch zukünftig um eine angemessene Projektförderung bemühen. Zu 5.: Mit dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005 (Az. 28/03, Rn. 194 ff.) wurde die Regelung über Zuweisungen zu den Ausgaben für Theater, Orchester, Museen und Musikschulen nach § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz a.F. als "nicht mit Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen vereinbar" verworfen. Die bis dahin gewährten zweckgebundenen Zuweisungen für Musikschulen sind aufgrund dessen ab dem Jahr 2008 in die Schlüsselmasse eingegangen. Eine Zweckbindung von Zuweisungen für Musikschulen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ist daher nicht beabsichtigt. Prof. Dr. Hoff Minister Situation der Musikschulen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1., 2. und 4.: Zu 3.: Zu 5.: